Da TL trotz Information über den wahren Sachverhalt behauptet, nach Überprüfung der Angelegenheit stehe fest, dass die Telefonate mit der Sondernummer stattgefunden haben, rate ich dringend zur Stellung eines Strafantrags wegen Betrugs.
Und zwar nicht gegen den Betreiber der Nummer 22666, sondern gegen TL, die ja versucht, sich durch Aufrechterhaltung eines Irrtums widerrechtlich zu bereichern.
Im Rahmen des Strafantrags würde ich gleich auf die wiederholte Begehung solcher Taten verweisen unter Hinweis auf die daraus resultierende gewerbsmäßige Begehung von Straftaten zu Lasten der Kundschaft.
Bei der BNetzA würde ich unter Hinweis auf den Strafantrag wegen gewerbsmäßiger Begehung von Straftaten die Rücknahme der Erlaubnis für TL zur Erbringung von TK-Leistungen beantragen.
Das wäre jedenfalls das, was ich persönlich machen würde, bevor ich überhaupt erst anfinge zu überlegen, wie ich dann gezielt zurückschieße.
Ich kann nur eines raten: AUF SIE MIT GEBRÜLL!
Und das meine ich durchaus ernst. So laut lospoltern, wie möglich - und das gleich unter Einbeziehung der einschlägigen Medien. Alles andere halte ich für vertane Zeit.
Zudem ergibt sich so vielleicht die Chance, die eine oder andere "arme Sau" vor einem drohenden Fehltritt zu bewahren.
Frankie