T-Online Shop: Rückgabe Plasma/LCD - Erfahrungen?

  • Wie sind eure Erfahrungen mit der Rückgabe (Ausübung des Widerrufsrechts) von Plasma/LCD-TVs beim T-Online Shop? Wird unproblematisch der vollständige Betrag erstattet? Ich bin nicht wirkllich zufrieden und denke darüber nach, den gekauften Plasma zurückzugeben. Die Bestellabwicklung lief einwandfrei. Erfahrungsberichte zu einer Rückgabe konnte ich aber nicht finden.

  • Zitat

    Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.


    Wenn der Fernseher also ausgepackt und normal getestet wurde, sollte dem vollen Ersatz nichts im Wege stehen. Wenn der natürlich von Cola übergossen wurde und in den Kanten Chipsreste stecken, dürfte der Shop sicherlich mal nachfragen ;) Andereseits: Wenn ich mir so manche Ausstellungsstücke im Laden ansehe...da sind meine Geräte auch nach Jahren noch vergleichsweise neu :rolleyes:

  • Da steht, dass es sich bei verletzem Siegel um "B-Ware" handelt und nur 90% erstattet werden bei TV-Geräten. Ob das rechtlich so in Ordnung ist, weiß ich nicht.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Gefunden auf: http://www.verbraucherzentrale…5006128536/link3816A.html


    Zitat


    Wertersatz durch den Kunden


    Der Verkäufer kann Wertersatz verlangen, wenn der Kunde die Ware im Falle des Widerrufs nicht mehr in einwandfreiem Zustand zurückgeben kann. Spätestens beim Vertragsabschluss muss der Verbraucher aber vom Unternehmer auf dieses Risiko hingewiesen werden. Gleichzeitig muss dem Verbraucher mitgeteilt werden, wie er die Ware überprüfen kann, ohne dass ein Wertverlust eintritt. Unterbleibt die Information, ist auch kein Wertersatz zu leisten. Das gilt unabhängig davon auch dann, wenn der Kunde die Ware zu Hause nicht anders behandelt, wie er das in einem Ladengeschäft auch hätte tun können. Bestellt der Kunde zum Beispiel ein Buch und öffnet er die Zellophanhülle, um es durchzublättern, muss er keinen Wertersatz leisten. Bei Dienstleistungen bedeutet das, dass der Kunde für den möglicherweise bereits vor seinem Widerruf in Anspruch genommenen Teil der Dienstleistung Wertersatz leisten muss, wenn er zuvor darüber informiert wurde.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • ich hatte mal ein Handy bestellt beim T-Online Shop und dieses auch aufgemacht und getestet.
    Danach ging es zurück.
    Siegel war gebrochen, sogar die Folie des Kartons war ab. Hab aber den kompletten Betrag ersetzt bekommen

  • Ich verstehe den Passus mit dem Siegel eher auf Datenträger u.ä. bezogen? Rechtlich haltbar wäre es definitiv nicht und wird ja - so wie von wtanzer geschrieben - auch nicht so gehandhabt.

  • Danke für eure Meinungen. Mit einem Abzug für meine Nutzung würden die sicher nicht durchkommen. Trotzdem habe ich wenig Lust mich mit denen auseinanderzusetzen.


    Konkret: Der TV gibt ein auch in 2m Entfernung noch ein hörbares sirrendes Geräusch von sich. Im Netz konnte ich lesen, dass dies bei diesem Typ nur zum Teil vorkommt. Gestern habe ich dort angefragt, ob ein Tausch des Plasmas in Frage kommt. Heute morgen kam direkt der Abholauftrag ohne weiteren Kommentar. Meine Nachfrage, was den jetzt überhaupt mit dem Gerät passieren soll, wurde bislang nicht beantwortet. Eine Reparatur kommt für mich nicht in Frage, denn ich habe wenig Lust darauf zu warten, bis ich den hier wieder stehen habe. Außerdem erwarte ich mit meinem Kauf ein einwandfreies Neugerät, dass nicht schon zu Beginn Mängel aufweist. Daher möchte ich entweder den Tausch gegen ein Neugerät oder ich werde den Vertrag widerrufen. Bis heute habe ich noch Zeit mein Widerrufsrecht auszuüben.

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