T-Mobile/GK Angebote von Mobilfunk Dean 24

  • Ok das mit der Selbstständigkeit ist für mich kein Problem.


    Aber dass immernoch keine Aussage zum Simlock getroffen wurde hält mich ab, denn als Gewerbetreibender hat man ja kein Widerrufsrecht. Der Preis ist ja sehr heiss, aber trotzdem muss man seine Sinne beisammen halten.


    Oder Ckberlin:
    Wenn die Geräte Simlock haben, kann man vom Vertrag zurücktreten? Oder später gegen Simlockfreie Geräte tauschen?

  • Die Geräte bekommt man ja direkt von T-Mobile laut Auskunft von ckberlin. Wenn Ihr mal bei Ebay rein schaut bezüglich dort angebotener schon ausgelieferter Geräte bei Vertragsverlängerungen, dann haben die weder simlock noch branding. Ob das so bleibt, kann ich allerdings nicht sagen.

  • Hallo,


    kann die Anmeldung nur mit einem Gewerbeschein erfolgen oder gibt es andere Möglichkeiten das Gewerbe nachzuweisen bzw. eine Selbstständigkeit?


    Die Anmeldung eines Gewerbes an sich für den Mobilfunkvertrag ist anderenfalls ja doch mit einigem Aufwand verbunden, nachdem nach der eigentlichen Anmeldung ja auch das Finanzamt, Krankenkasse und die entsprechende Handelskammer sich meldet.


    Gruß, bolzi


  • Seit wann meldet sich die Krankenkasse?
    Handelskammermitgliedschaft ist kostenlos bei geringem Umsatz/Gewinn.
    Und Finanzamt ist auch kein Problem, wenn Umsatz und Gewinn gering sind.
    Geld kosten: Anmeldung des Gewerbes bei der Gemeinde, eventuell zusätzliche Müllgebühren (je nach Satzung der Gemeinde) - ist aber beides nichts Welt Bewegendes.
    Nur für Mobilfunkverträge würde ich aber auch kein Gewerbe aufnehmen...

  • Zitat

    Original geschrieben von telethommy
    Seit wann meldet sich die Krankenkasse?
    Handelskammermitgliedschaft ist kostenlos bei geringem Umsatz/Gewinn.
    Und Finanzamt ist auch kein Problem, wenn Umsatz und Gewinn gering sind.
    Geld kosten: Anmeldung des Gewerbes bei der Gemeinde, eventuell zusätzliche Müllgebühren (je nach Satzung der Gemeinde) - ist aber beides nichts Welt Bewegendes.
    Nur für Mobilfunkverträge würde ich aber auch kein Gewerbe aufnehmen...


    Hab ich so im Internet gefunden, zumindest ist es mir insgesamt zuviel Arbeit so, vielleicht ergibt sich ja noch ein anderer Weg.

  • Es geht ja nicht darum, dass Gewerbe aufzunehmen - mit allem drum und dran (davon mal ab ist die IHK bei uns beispielsweise auch bei Kleinstegewerbe mit einem Mindestsatz von über 200 Euro monatlich behaftet).


    Man kann ein Gewerbe auch anmelden - den Gewerbeschein hat man dann für den Vertragsabschluss.


    Dann rückwirkend wieder abmelden - damit sind FA, IHK usw. erledigt.


    Der Gewerbeschein muss halt zum Tag des Vertragsabschlusses da sein...

    [small]Mobile Business-Service Ruhr UG
    Kaiserstr. 20 - 44135 Dortmund
    Tel.: 01575 - 900 90 49[/small]

  • Zitat

    Original geschrieben von telethommy
    IHK Beitrag monatlich 200 Euro bei Kleinstgewerbe (mit z.B. 1000 Euro im Jahr Umsatz)? Merkwürdige IHK...


    halte ich, gelinde gesagt, für quatsch. woher stammt das?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!