Raubüberfall - Brauche einen juristischen Rat

  • Zitat

    Original geschrieben von Bene
    sorry, Schwachsinn. Raubüberfall IN EINER BANK gehört nicht zum ALLGEMEINEN Lebensrisiko.


    Sorry, aber wenn, dann ist das Schwachsinn.
    Wie man auf die Idee kommen kann die Bank für einen Raubüberfall an einem ihrer Automaten auch nur irgendwie haftbar zu machen ist mir völlig schleierhaft - so leid einem das für alle davon mal Betroffenen natürlich tut.

  • Das wäre bestimmt in den USA anders. Ein findiger Anwalt würde schnell entdecken, dass in der Bank kein Warnhinweis angebracht ist, dass man überfallen werden kann. Das könnte die Bank dann mal nebenbei ein paar Millionen kosten... :rolleyes:


    Aber bei uns ist das tatsächlich normales Lebensrisiko. Der einzige Anspruch kann sich nur gegen den Verursacher (=Täter) richten!

  • von gesetzlichen Anspruch spricht hier keiner mehr.


    Ich rede von der Tatsache, dass ein erfolgter Raubüberfall IN einer Bank Killer-PR Sondergleichen ist und daher mit guter Wahrscheinlichkeit von der Bank unbürokratisch entschädigt wird.




    Das Verständnis von allgemeinem Lebensrisiko ist hier sehr faszinierend. Tatsächlich gehört so ziemlich gar keine potentielle Straftat zum allgemeinen Lebensrisiko (sofern das pot. Opfer sich angemessen verhält).

  • Zitat

    Original geschrieben von Bene
    Das Verständnis von allgemeinem Lebensrisiko ist hier sehr faszinierend. Tatsächlich gehört so ziemlich gar keine potentielle Straftat zum allgemeinen Lebensrisiko (sofern das pot. Opfer sich angemessen verhält).


    Also ich nehme mal an, dass in der Umgebung eines Geldautomaten, an dem ich abends gerade Geld gezogen habe, das Riskiko eines Raubüberfalls größer ist, als wenn ich z.B. am hellichten Tage mittags durch den Park schlendere. Und ich denke, ein Richter wird dies auch so sehen. Sonst könnte man ja nach jedem Raubüberfall auch z.B. die Gemeinde verklagen, weil die ihr Gemeinwesen nicht genug gesichert hat.


    "Allgemeines Lebensrisiko" ist hier dann als juristischer Begriff zu verstehen, nicht umgangssprachlich!

  • Zitat

    Original geschrieben von Bene
    Tatsächlich gehört so ziemlich gar keine potentielle Straftat zum allgemeinen Lebensrisiko (sofern das pot. Opfer sich angemessen verhält).


    Das wiederum ist nun bei weitem der größte Schwachsinn der bislang dazu geäussert wurde. Hat also das Opfer nun auch noch selbst Schuld weil es sich "unangemessen" verhalten hat?
    Im Übrigen ist ein Überfall, ob er nun während des Betriebes in der Schalterhalle oder abends im Vorraum bei den Automaten passiert, immer einen Bericht in den Medien wert - da macht es überhaupt keinen Unterschied wie sich die Bank verhält.
    Ganz konkret: Ich habe noch niemals auch nur von einem einzigen Fall gehört, wo die Bank jemanden entschädigt hat der nach erfolgtem Abheben an einem ihrer Automaten überfallen wurde. Wenn jemand so einen Fall kennt, lasse ich mich aber auch gerne eines Besseren belehren.

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Sonst könnte man ja nach jedem Raubüberfall auch z.B. die Gemeinde verklagen, weil die ihr Gemeinwesen nicht genug gesichert hat.


    Tipp: Es gibt ein Zustand zwischen "allgemeinem Lebensrisiko" und "verklagen verklagen"


    ansonsten gebe ich auf, meine Meinung steht und eure ist ebenso verbohrt. Warten wir's ab, ciao

  • Zitat

    Original geschrieben von Bene
    eure ist ebenso verbohrt.


    Das hat nix mit verbohrt zu tun, sondern ist die schlichte Lebensrealität. So traurig wie es ist.
    Ansonsten kann man wirklich wie schon geschehen empfehlen sich an den Weissen Ring zu wenden - alleine schon um das zu verarbeiten indem man mit entsprechenden Experten redet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Wieso sollte die Bank etwas erstatten? Haben die einen Fehler gemacht? Nein. Haben die was zu verschenken? Mitnichten...!
    Solch ein Anspruchsdenken nötigt mir nur ein absolutes Kopfschütteln ab.


    -Andi-


    Konsequent zuende gedacht gäbe es dann aber keine Versicherungen mehr, die ja auch für vieles aufkommen, das du - nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig - verschuldest.


    Hat die Versicherung einen Fehler gemacht? Nein. Haben die Geld zu verschenken'? Mitnichten.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Ganz konkret: Ich habe noch niemals auch nur von einem einzigen Fall gehört, wo die Bank jemanden entschädigt hat der nach erfolgtem Abheben an einem ihrer Automaten überfallen wurde. Wenn jemand so einen Fall kennt, lasse ich mich aber auch gerne eines Besseren belehren.


    Dafür habe ich schon von vielen Banken gehört, die Phishingopfer entschädigt haben oder wenn Lesegeräte von Verbrechern zwischengeschaltet waren. Ist im Prinzip nichts anderes, bis auf das dem Opfer keine körperliche Gewalt angedrogt wird und es damit beim Diebstahl bleibt. In den Fällen können die Banken so direkt auch nichts dafür, aber aus PR Gründen wird erstattet.

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