ZitatOriginal geschrieben von cyberman
mir ist adhoc keine Versicherung bekannt wo Raub außerhalb des Versicherungsortes ausgeschlossen ist.
Würd noch mal genau nachlesen unter Außenversicherung. Zu finden in den § 6-10 je nach Versicherung.
Gruß
cyberman
was spricht dagegen, den versicherungsfritzen direkt zu fragen? Wenn eine haftung in einem solchen fall üblich ist, vorzugsweise mit dem hinweis darauf. Wenn das nicht klappt, bei nächster gelegenheit eine andere versicherung suchen.
Aber die bank trifft imho keine schuld.
Hast du schon mit denen gesprochen? Vielleicht geht ja was aus kulanz.
Wie hoch war denn der betrag?