Neue Dachfenster - Wer zahlt die Rollos!?

  • Hi,


    ich würde auch erstmal mit dem Vermieter sprechen. Wenn das Verhältnis einigermaßen gut ist, wird er sich bestimmt zumindest beiteiligen. Wenn nicht: bei eb... gibt es auch schon mal solche Rollos. Wenn man da ein wenig flexibel ist was das Design angeht, gibt es die auch recht günstig. Habe mein Org. Velux-rollo z.B. für unter 10 Euro ersteigert und es hat keineswegs ein ausgefallenes Design.
    Orginal und je nach Größe bist du natürlich schon bei 4 Fenstern bei 400 Euro, je nach Fensterart.


    Gruß
    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von Coltan
    Das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand das man die Wohnung so mietet wie man sie vorfindet und das wenn Ersatz angeschafft wird der gleichwertig sein muß.


    Wenn der Vormieter einfach etwas drinlässt? Sieht mein Menschenverstand nicht so.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Hier steht nirgendwo, dass der VM das Rollo vom Vormieter drin gelassen hätte. Warum also spekulieren?
    Ich gehe vom Normalfall aus, dass das Rollo zur Mietsache gehört. Dann ist der VM auch dafür verantwortlich, dass dieses während der Mietzeit erhalten bleibt. Das ist das 1x1 des Mietrechts und ergibt sich unmittelbar aus § 535 Abs.1 BGB.


    Im Mietvertrag muss auch nicht jede Schraube, respektive Rollo aufgelistet werden. Es muss noch nichtmal ein schriftlicher Mietvertrag existieren! Der Vermieter vermietet die ganze Wohnung, wenn sich darin ein Rollo befindet, wird dies konkludent mitvermietet. Vielleicht sollten einfach mal alle, die offensichtlich keine Ahnung von Recht haben, aufhören den TE zu verunsichern.


    Ich verstehe wirklich nicht, warum bei Rechtsthemen bei TT jeder meint seine (laienhafte) Meinung kundtun zu müssen. Das ist bei technischen oder gar medizinischen Themen doch auch nicht der Fall.

  • Re: Neue Dachfenster - Wer zahlt die Rollos!?


    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Hier steht nirgendwo, dass der VM das Rollo vom Vormieter drin gelassen hätte.


    Nicht?


    Zitat

    Original geschrieben von Dacoco
    An diesen Dachfenstern waren Original Velux Lichtschutzrollos angebracht. Diese hat wohl der Vormieter angebracht.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Ich verstehe wirklich nicht, warum bei Rechtsthemen bei TT jeder meint seine (laienhafte) Meinung kundtun zu müssen.


    Die Frage habe ich mir bei Deinen Spekulationen auch ernsthaft gestellt.


    Der TE hat überhaupt nicht genug Informationen mitgeteilt, um eine ernsthafte Analyse des Falles vornehmen zu können.


    Am Schluß kommt noch raus, das der TE das Rollo vom Vormieter übernommen hat, möglicherweise noch gegen Ablöse, etc. pp. Möglicherweise gibt es ein Übergabeprotokoll, wo das Rollo entsprechend drin steht, dass das z.B. vom Vormieter kommt, und nicht zur Mietsache gehört.


    Das alles wissen wir nicht.


    Und es steht ja im 1. Post drin, dass das Rolo vom Vormieter übrig geblieben ist. Aber mehr wissen wir nicht.


    Und das 1x1 des Mietverhältnisses ist es, einfach mal mit seinem Vermieter zu sprechen.


    Daher ist jedes Statement, vor allem wenn wieder mal TT-Typisch mit Paragraphen um sich geworfen wird, nicht nur mehr als laienhaft, sondern auch unseriös.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Mea Culpa, das habe ich überlesen. Dann sollte der TE halt schauen, ob das Rollo im Mietvertrag ausgeschlossen ist. Wenn nein, und auch bei der Wohnungsübergabe nichts über die Eigentumsverhältnisse des Rollos gesagt worden ist, siehe mein Posting oben.

  • Morgen,


    hier gehts aber zur Sache :eek:


    Okay, um es nochmal zu betonen - Mir geht es nicht darum ein Faß aufzumachen oder den Vermieter zu verklagen. Mir ist auch klar, dass man viele Dinge in einem persönlichen Gespräch klären kann und selbstverständlich traue ich mich den Vermieter anzusprechen, ich würde aber gern mangels Erfahrung vorher wissen wie sowas im Allgemeinen gehandhabt wird. Es hätte ja durchaus sein können, dass jemand aufgrund von persönlicihen Erfahrungen genau diesen Fall bereits hatte oder dass es irgendwelche Regelungen gibt die dazu führen dass mir ein Rollo zusteht.
    Und selbst dann würde ich natürlich mit dem Vermieter sprechen und nicht direkt auf Stur stellen und auf Paragraphen verweisen.


    Wie dem auch sei, es sind innen angebrachte Rollos, die bereits in der Wohnung waren als ich eingezogen bin. Im Mietvertrag steht gar nichts von Sonnenschutz/Rollos.
    Als ich allerdings beim Einzug festgestellt habe dass ein Rollo nicht richtig funktioniert und ich gerade eh mit dem Vermieter sprechen musste, hat er gesagt dass die Rollos vom Vormieter angeschafft wurden.


    Und nun mal alle ein bisschen ruhiger weden :top:


    Grüße

    Gruss Dacoco

  • Dacoco


    Und wie seid ihr dann verblieben mit dem kaputten Rollo? Ich rate mal, du hast nix gemacht, der Vermieter hat nix gemacht und alle sind glücklich und zufrieden ihrer Wege gegangen.
    Gerade wo es interessant wird gibst Du keine Infos. Ich nehme mal er hat das kaputte Rollo nicht repariert und du auch nicht oder doch? Warum sollte er also jetzt neue Rollos anschaffen?
    Fragen über fragen ob wir jemals die Wahrheit erfahren?


    Gruß

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • der vermieter haftet natürlich nicht für irgendwelche gegenstände die ein vormieter entgeltlich oder unentgeltlich in der wohnung lässt.
    das ist ein entgegenkommen des vormieters, dass er es dir schenkt.


    wie kommt man auf die idee, dass der vermieter dafür zuständig ist, dass das funktioniert / benutzbar ist? lässt der vormieter nen fernseher drin stehen, soll auch der vermieter zuständig sein, wenn das ding kaputt geht?


    also wenn das so ist, wie von dir dargestellt, gehört das ding nun dir und ist dein bier.
    der einzige ansatzpunkt ist, beim vermieter auf die tränendrüse zu drücken, dass ja mit den neuen fenstern dein sonnenschutz nicht mehr funktioniert und es ja auch für kommende mieter einen mehrwert darstellen würde, wenn er sowas anbringt. vielleicht bezahlt er es dann oder zumindest einen teil.


    ansonsten keine chance, da der austausch der fenster ja wohl auch eine notwendige renovierungs- / modernisierungsmaßnahme ist.

  • Okay, dann im Detail. Es ging um das Badfenster welches wohl normalerweise über eine Feder hochgezogen wird wenn man einmal dran zieht. So wie es damals war und auch heute noch ist wird es halt von Hand hoch oder runter geschoben. Das war nie ein Problem so dass ein Austausch wirklich notwendig geworden wäre.
    Ich hatte es nur - nicht fordernd - bei der Übergabe erwähnt und so ist halt rausgekommen dass der Vormieter die Rollos eingebaut hat.


    Aber ich seh schon, das bringt alles nichts. Es war keine wirklich gute Idee den Thread zu eröffnen. Danke für die konstruktiven Beiträge.
    Von mir aus kann hier gern zu gemacht werden.

    Gruss Dacoco

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