Neue Dachfenster - Wer zahlt die Rollos!?

  • Hallo zusammen,


    in unserer DG-Wohnung kriegen wir vom Vermieter die Tage neue Velux Schrägenfenster eingebaut. Die bisherigen Holzfenster sind ziemlich marode und müssen daher getauscht werden.
    An diesen Dachfenstern waren Original Velux Lichtschutzrollos angebracht. Diese hat wohl der Vormieter angebracht.


    Die nun zur Angebotseinholung vom Vermieter beauftragten Dachdecker haben mir schon mitgeteilt dass wohl Plastikfenster bzw. halt die Holzfenster mit Plastiküberzug eingesetzt werden und die bisherigen Rollos dann nicht mehr passen würden.


    Mir stellt sich nun die Frage ob ich den nicht unerheblichen finanziellen Aufwand neuer Rollos selbst zahlen muss oder ob dadurch dass er die Fenster austauscht der gleiche Zustand wie vorher (möglicher Sonnenschutz) gewährleistet werden muss.


    Vermutlich werde ich selbst zahlen müssen, aber ich wollte das nur abklären bevor ich 400€ investiere....


    Vielleicht kann ja jemand hier etwas dazu sagen :-)


    Danke
    Grüße

    Gruss Dacoco

  • Auch eine gute Begründung gegenüber dem Vermieter: Du hast doch schon den letzten "Lichtschutz" nicht bezahlt, dann kann er dir diesen ja auch nicht aufbürden.


    Im Ernst: Ich schätze mal nicht, dass dir so ein Lichtschutz im Mietvertrag zugesichert wurde => selbst zahlen.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Ich weiss, ich möchte ja jetzt auch nicht auf Teufelkommraus wild Leute verklagen nur um nichts zahlen zu müssen.
    Aber da ich die Wohnung ja bereits damit angemietet habe wollte ich nur wissen ob mir da vielleicht irgendwas zusteht von dem ich nichts weiss ;)

    Gruss Dacoco

  • Sicherlich war Dein erster Schritt, einfach mal den Vermieter zu fragen. Was hat er denn gesagt?

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • In so einem Fall würde ich mich erst mal dumm stellen und dem Vermieter wenn die Fenster eingebaut sind und der Lichtschutz fehlt fragen warum und ob der noch drankommt. Wenn der dann sagt, die Rollos waren von dem Vormieter kannst du ja immer noch sagen, das Du die Wohnung mit Rollos gemietet hast und das da jetzt auch wieder welche dran gebaut werden sollen.
    Keine große Diskussion, der Vermieter muß dann welche dran bauen, außer in deinem Mietvertrag sind die explizit ausgeklammert.
    Vermieter sind auch nur Menschen, wenn ihm das jetzt zu viel Geld ist kann man die ja auch erst in einem Monat oder zwei nachträglich installieren. Das solltest Du aber schriftlich oder unter Zeugen zugesagt bekommen.


    Gruß Coltan

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Zitat

    Original geschrieben von Coltan
    ... sagen, dass Du die Wohnung mit Rollos gemietet hast

    und ohne nicht gemietet hättest, da Dir der Lichtschutz wichtig ist.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • und wenn Du den Lichtschutz doch selbst kaufen musst:


    Ich hab meine Rollos für die Velux-Dachfenster beim Praktiker bestellt, als die mal ne 25% Aktion hatten. Montage ist super einfach (wenn es innenliegende Rollos sind). Das war auf jeden Fall deutlich günstiger als alle Internet-Preise.

  • Zitat

    Original geschrieben von Coltan
    Keine große Diskussion, der Vermieter muß dann welche dran bauen, außer in deinem Mietvertrag sind die explizit ausgeklammert.


    Aha? Ich hätte eher gesagt, dass die "eingeklammert" sein müssten, um einen Anspruch darauf zu haben. Kannst du daher deine These belegen?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Der Mieter hat eine Wohnung mit Sonnenschutz an den Dachfenstern bezogen.
    Werden jetzt neue Fenster eingesetzt, so ist der ursprüngliche Zustand bei Einzug (Fenster mit Sonnenschutz) entsprechend wieder herzustellen, es sei denn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung ohne Sonnenschutz vermietet wird. Relativ einfacher Fall.

  • Wenn ich eine Wohnung miete wird die so gemietet wie ich sie antreffe, mit allen vorhanden Geräten z.B. Einbauküche, Kühlschrank und Waschmaschine. Geht davon etwas kaputt muß der Mieter für gleichwertigen Ersatz sorgen. Ich laß mich da aber gerne eines besseren belehren. Die Rollos gehören für mich zu den Festeinbauten wie die Einbauküche oder Rolladen.


    Gruß Coltan

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

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