Neue Dachfenster - Wer zahlt die Rollos!?

  • Um irgendetwas vom Vormieter geschenkt zu bekommen, muss man auch davon wissen und das Geschenk von diesem annehmen. Wenn man jedoch, wie hier, erst nach Einzug vom VM erfährt, was angeblich vom Vormieter ist und dementsprechend nicht in den Verantwortungsbereich des VM gehören soll, hat das rechtlich keine relevanz. Nochmal: der VM vermietet die Wohnung inkl. Rollo. Entweder er hat dieses irgendwann selber gekauft, oder aber nach einem Auszug in der Wohnung gelassen, das ist völlig egal. Wenn er irgend etwas nicht vermieten will, hat er eben dafür zu sorgen, dass dies bei Abschluss des Mietvertrages nicht in der Wohnung ist, oder explizit ausgeschlossen wird. Aber hinterher sagen: "Ätsch, das gehört gar nicht zur Wohnung," geht nicht!

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