Hallo ich benötige dringend eure Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
Ab 01.05.2010 soll eine neue Beschäftigung angetreten werden. Dies entscheidet sich jedoch erst Anfang April.
Derzeitiges Beschäftigungsverhältnis nach dem TVÖD (Bereich Verwaltung) befristet bis 31.12.2010.
Beschäftigungsbeginn: 15.10.2009
Befristung ohne Sachgrund, daher Probezeit 6 Wochen. Diese ist abgelaufen.
Jetzt ist die Frage, wie ist die Kündigungsfrist?
Grds. gilt § 30 TVÖD ABs. 5 TVÖD
(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
- von insgesamt mehr als sechs Monaten -- vier Wochen zum Schluss eines Kalendermonats
Eine Beschäftigungszeit von mehr als 6 Monaten ist jedoch noch nicht rum (erst ab 15.04.10).
Scheint eine Regelungslücke zu sein. Die gesetzlichen Kündigungsfristen können auch nicht greifen. Ich denke in diesem Fall ist § 34 TVÖD analog anzuwenden. Somit dürfte eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende gelten. Liege ich damit richtig?
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand hier mit der Materie auskennt und mir einen Rat geben könnte.
Danke und Gruß
Dread