Hallo,
Zitatich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht erlaubt ist.
Ich bin mir sogar sicher, das es nicht erlaubt ist.
ZitatDer "Quittierungston" ist/war wohl zulässig (??), solange die Alarmanlage scharf geschaltet wird. Der Ton gilt also nicht für die Zentralverriegelung, sondern für die Alarmanlage.
Ab Werk ist der deaktiviert, man kann ich aber mit notwendiger Software und Notebook aktiveren, das ändert aber nichts dran, das es nicht erlaubt ist in D