PKW mit zusätzlichem akkustischen Signal beim Abschließen: Lt. StVZO zulässig?

  • Hallo zusammen!


    Wie so ziemlich jeder, freue auch ich mich wieder auf den Frühling. Leider wird diese Freude auch wieder durch einen Nachbarn von mir getrübt:


    Beim Abschließen seines PKWs mit der Fernbedienung ertönt ein doppeltes lautes Piepen, welches ich bereits letztes Jahr einige Male aus dem Schlaf gerissen hat. Über den Winter stand sein Auto nur still, doch inzwischen wird es wieder genutzt.


    Da ich kein gutes Verhältnis zu ihm habe (eine Demontage wäre sicher auch nicht so leicht) und ich es nicht einsehe, bei geschlossenem Fenster zu schlafen, hatte ich mich letztes Jahr an den ACE und dieses Jahr an den ADAC gewandt (die Pannenhilfe wurde gewechselt).


    Die Rechtsauskunft des ACEs teilte mir 08/2009 mit:

    Zitat

    (...) Alarmanlagen sind nicht verboten. Das Verbot betrifft lediglich die akustischen Signale zur Entriegelung der Tür.
    Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Fahrzeug wegen Lärmbelästigung abschleppen zu lassen. Für die Störung ist die Polizei zuständig. (...)


    Aufgrund der Aktualität hatte ich mich 03/2010 an die juristische Abteilung des ADACs gewandt. Hier wurde mir folgendes mitgeteilt:

    Zitat

    (...) Unsere umfangreiche Recherche im Gesetz hat diesbezüglich leider keinerlei Ergebnis ergeben. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Signaltöne von der StVZO nicht erfasst werden.
    Unsere Rechtsprechungs-Recherche hat leider ebenfalls keine Entscheidung in einem derartigen Falle ergeben. (...)
    Zur Klärung des weiteren Vorgehens können Sie sich auch an einen ADAC-Vertragsanwalt wenden. Als ADAC-Mitglied können Sie - unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung - ein Beratungsgespräch bei einem frei praktizierenden ADAC-Vertragsanwalt in Ihrer Nähe führen. (...)


    Ich könnte mich als durch einen ADAC-Vertragsanwalt oder durch meinen Verkehrs-RS mal beraten lassen, aber vielleicht hat sich hier ja bereits der ein oder andere schon mal mit dieser Thematik auseinandergesetzt und kann sagen, welche Auskunft nun richtig ist?! Und welche Behörde ggf. mein Ansprechpartner ist. Bis zum nächsten Winter will ich mir das Gepiepe nämlich nicht antun.
    Dank vorab.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht erlaubt ist. hatte vor nen paar jahren sowas vor. nachdem ich aber irgendwo gelesen hatte, dass das nicht erlaubt sei, hab ich das wieder verworfen.
    meine quellen waren damals aber, soweit ich mich erinnern kann, auch nur irgendwelche aussagen in foren.


    zur sicherheit könntest du z.b. mal beim tüv nachfragen.

  • Mal andersherum gefragt: Gibt es ein Fahrzeug für den deutschen Markt, welches serienmäßig einen "Quittierungston" aufweist?

    ***21 Jahre o2***

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §16 Warnzeichen


    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,


    1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
    2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

  • Warum sollte es nicht erlaubt sein?


    Einige Autos "Piepsen" serienmäßig beim verschließen (Signal: Alarm an)


    Nachträglich einzubauende Anlagen piepsen häufig auch und haben eine Zulassung.
    Eine solche habe ich auch im Auto, jedoch den Ton abgeschaltet.
    Genau aus dem Grund,die Nachbarn nicht zu stören, und die "Mitteilung" der Blinker (Einmal Blinken an, Zweimal aus) Reicht ja völlig

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.



  • Nach dieser Regel wäre eine normale Alarmanlage auch verboten da hier auch keine direkte gefahr o.ä vorliegt

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • vielleicht zählt das unter "sieht sich selbst als gefährdet an" (diebstahl)


    welche autos piepsen denn serienmäßig? bei einigen kann man es in der software aktivieren, aber bei welchem ist das standardmäßig aktiviert (bei deutschen autos, keine imports)?

  • Zitat

    Original geschrieben von Tob
    Mal andersherum gefragt: Gibt es ein Fahrzeug für den deutschen Markt, welches serienmäßig einen "Quittierungston" aufweist?


    Ja. Einige ältere Audi und VW beispielsweise.


    Der "Quittierungston" ist/war wohl zulässig (??), solange die Alarmanlage scharf geschaltet wird. Der Ton gilt also nicht für die Zentralverriegelung, sondern für die Alarmanlage.
    Gefunden habe ich dazu aber nun gerade auch nichts handfestes (selbst die neuen Nachrüst-Alarmanlagen scheinen wohl keinen Quittierungston mehr zu haben!).
    Evtl wurde das für Neuzulassungen auch geändert, da auch Mercedes den Quittierungston nicht in Deutschland aktiviert (ändert man die Länderkennung, kann man aber zumeist dann den Hupton aktivieren!)...


    Meine Alarmanlage früher war sehr wohl zugelassen, konnte sich aber trotzdem durch ein "Piepen" bemerkbar machen....

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