Wo müssen Schilder zur Regelung vom Autoparken stehen ?

  • Bekannte hatte in Flughafennähe in einem Wohngebiet geparkt. Bei Rückkehr aus dem Kurzurlaub war das Auto weg. Laut Aussage der Polizei ständen "überall" Schilder, die auf Parken nur für Anwohner hinweisen. Da ich demnächst da auch mal ein Auto abstellen wollte, habe ich mir das heute mal genauer angesehen.
    An der Ecke zur nächsten grossen Verkehrsader steht ein Schild, auf dem etwas von einer Zone mit Parken nur mit Berechtigungsschein geschrieben steht.
    Von dort sind es etwa 1 voller Kilometer und 3 Strassenkreuzungen bis zu der Stelle wo das Auto dann entfernt wurde.
    Dazwischen gibt es keine weiteren derartigen Schilder oder Strassenmarkierungen.
    Ich hatte früher gelernt, dass Verkehrszeichen immer nur bis zur nächst Querstrasse
    gültig sind und danach gegebenenfalls wiederholt werden müssen.
    Hat sich hieran in letzter Zeit evtl. etwas geändert ?

  • Also, ich bin überrascht, wie wenig ich hierzu bisher mit Google habe finden können. In eine solche "Falle" müssen doch schon zahlreiche andere getappt sein. Man sucht in einer unbekannten Gegend nach einem Parkplatz, freut sich wenn man einen gefunden hat und geht dann evtl. die Strasse noch mal auf und ab bis zur jeweils nächsten Ecke um sicher zu gehen, dass man nicht vielleicht doch ein Parkregelungsschild übersehen hat. Ist dann keins zu finden, glaubt man alles richtig gemacht zu haben
    Sonst finden sich zu fast jedem Pups zig Threads. Vielleicht gebe ich einfach nur nicht die richtigen Stichwörter ein.
    Wollte eigentlich empfehlen, die hohen Abschleppkosten nicht widerspruchslos hinzunehmen und hatte auf Beispiele gehofft von Leuten die wegen unzureichender Ausschilderung bzw. Kennzeichnung erfolgreich gegen sowas vorgegangen waren. Oder aber sagen, dass es wohl doch keinen Zweck hat, weil solche Versuche fast sämlichst gescheitert sind. Aber dass sich im Internet kaum Diskussionen hierüber finden lassen, wundert mich sehr.

  • Muß Dir leider als Fahrlehrer sagen, das sobald Du an einem Schild mit "Zone" vorbeifährst, dieses solange gilt, bis Du es durchgestrichen (also Zone Ende) wieder siehst. Egal an wieviel Straßenkreuzungen Du vorbeikommst oder wie oft Du eine neue Straße befährst. Die Chancen gegen das Abschleppen vorzugehen stufe ich als Null ein, und ich bin jemand, der immer gegen Strafzettel vorgeht, wenn ich nur eine minimale Chance sehe. Ein Vorgehen gegen die Entscheidung würde nur weitere Kosten verursachen, Erfolgsaussicht gleich Null. Was Du meinst, mit den Schildern die bis zur nächsten Kreuzung gelten sind sogenannte Streckenverbote, bei denen stimmt das im wesentlichen, dies gilt aber nach der StVO nicht für Zonen. Solche Schilder gibt es erst seit ca. 15 Jahren, sicherlich ist es ärgerlich, wenn man z.B. 1990 den Führerschein gemacht hat und noch nie etwas davon gehört hat, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Gruß Boris

  • Afaik darf normal nur abgeschleppt werden wenn das Falschparken eine Gefaehrdung (eg. in Feuerwehrzone, nahe vor Kreuzung oder Kreisverkehr, Restfahrbahn zu eng, Parken in zweiter Reihe) oder eine unzumutbare Behinderung (Einfahrt oder Ausfahrt versperrt, andere Autos koennen nicht mehr ausparken) ist


    Bei einem Anwohnerparkplatz kan das aber nicht sein

  • Das mit dem Abschleppen ist leider so nicht mehr der Fall. Es gibt mittlerweile sogar Gerichte, die ein Abschleppen als gültig einstufen, wenn der Parkschein 3 Stunden abgelaufen war! Ist zwar eine Sauerei, beim Behindertenparkplatz oder zugeparkten Einfahrten verstehe ich das Abschleppen ja noch, aber rechtlich kann man in den meisten Fällen nichts machen, zu mal oft die Abschleppunternehmer "sehr eng" mit dem Ordnungsamt zusammenarbeiten.


    Gruß Boris

  • Danke Boris1968 für die Erklärungen! Ja, ich habe tatsächlich den F.S. schon vor mehr als 15 Jahren gemacht, und die angesprochenen Bekannten auch.


    Auch wenn ich jetzt etwas neues gelernt habe, bin ich der Meinung, dass hinter dem Fehlen wiederholender Schilder ein ganz bestimmtes System steht, nämlich die Leute abzuzocken. Den dort Wohnenden ist ganz bestimmt NICHT damit gedient, dass einige Leute aus Unkenntnis der Situation zunächst einmal doch dort parken (bis eben zum Abgeschlepptwerden), die das sicher nicht täten, wenn sie ein derartiges Schild am jeweiligen Strassenanfang entdecken würden.

  • Da steckt genauso wenig Abzocke hinter wie hinter Tempo30-Zonen statt überall neue Schilder aufzustellen. Kann auch schlicht ne Kostenfrage sein. Viele Schilder kosten viel Geld. Und wenn Du das Schild beim Reinfahren nicht gesehen hast, ist es zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern. Du kannst ja auch schlecht in ne Einbahnstraße fahren, wenn Du das Schild nicht gesehen hast und hinterher Abzocke rufen oder? ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Und selbst wenn man an jeder Kreuzung so ein Schild hinstellt, kommt der nächste der sich beschwert weil er in der Seitenstraße XY geparkt hat und dort nicht noch ein extra Schild gestanden hat...


    Den Anwohnern ist nämlich bestimmt auch nicht damit gedient, dass ihr Wohngebiet als kostenfreier Dauerparkplatz für Urlauber genutzt wird.


    Wer sich im Straßenverkehr bewegt hat nun mal auch immer eine gewisse Eigenverantwortung und "Informationspflicht". Wenn man dieser nicht nachkommt gleich "Abzocke" zu schreien ist dann doch etwas zu einfach.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wer sich im Straßenverkehr bewegt hat nun mal auch immer eine gewisse Eigenverantwortung und "Informationspflicht". Wenn man dieser nicht nachkommt gleich "Abzocke" zu schreien ist dann doch etwas zu einfach.


    Na, ich meine, man kann dieser "Informationspflicht" nachkommen und trotzdem etwas übersehen, bzw. einen "kleinen" Fehler machen. Weisst Du beim Fahren immer, an welchen Schildern Du vor 4 oder 5 Minuten vorbeigefahren warst?
    Strassenverkehr ist doch kompliziert genug. Man muss die zahlreichen Informationen filtern und sich auf die Hinweisschilder konzentrieren, die einen direkt betreffen. Hier zum Bespiel muss man den Gegenverkehr im Auge haben, während man nach links in die (immer noch breite!) Strasse mit dem Zonenschild einbiegt. Ein Parkregelungsschild an dieser Stelle wird vom Gehirn doch nicht unbedingt als relevant eingeordnet, da man in diesem Augenblick ja noch gar nicht parken will.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - ist mir bekannt. Mir geht es u.a. um die Verhältnismässigkeit dieser Strafe. Ich kenne den Betrag nicht genau bis auf den letzten Cent, aber sie sprachen von fast fünfhundert Euro. Es wurde niemand durch Leichtsinn verletzt, es wurde kein anderes Auto beschädigt, es wurde weder eine Ausfahrt zugesperrt noch der Weg für die Feuerwehr blockiert. Auf allen Supermarktplätzen, die ich kenne, hängen zusätzlich zu Schildern an der Einfahrt noch einmal Warnschilder an Wänden oder Zäunen. Und dass, obwohl man hier sofort erkennen kann, dass man sich auf Privatgelände befindet.
    Im vorliegenden Fall wird ein Auto im öffentlichen Raum am Strassenrand abgestellt und nach evtl. Verbotsschildern GESUCHT. Das Übersehen eines Parkzonenschilds in weiter Ferne bedeutet dann Kosten von diversen Hunderten?
    Da ist ja das ABSICHTLICHE Überfahren einer roten Ampel kaum teurer!
    Und dieser Betrag verschwindet keineswegs komplett in der Tasche des Abschleppunternehmers. Ein nicht geringer Teil entfällt auf "Verwaltungsgebühren". Da soll es kein Vorteil für die Stadtkasse sein, wenn die Sachlage möglichst undeutlich ist?

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