AG frei bei o2o (40 €) fälschlicherweise doch berechnet

  • Am 20.02. habe ich im o2-Partner-Shop Köln Breite Straße einen o2o_40 abgeschlossen.


    Weil ich vorher im Internet gelesen habe, dass dieser und nur dieser Shop in Köln den Tarif auch ohne Anschlussgebühr schalten würde, habe ich nach vorheriger telefonischer Rückversicherung den Vertrag dort abgeschlossen. Bei Vertragsschluss vor Ort habe ich wieder mehrfach nachgefragt, ob die Anschlussgebühr tatsächlich erlassen werden könne. Dies wurde mir versichert.


    Heute erhalte ich eine Rechnung von o2, auf der mir die Anschlussgebühr berechnet wird.
    Ich habe mich bereits an den betreffenden Shop gewandt, wo mir bestätigt wurde, dass die Anschlussgebühr "versehentlich" nicht vermerkt worden sei und man sich um Korrektur bemühe. Hoffentlich ist es niemandem im Forum hier ähnlich ergangen. Falls jemand auch in diesem Shop einen o2o_40 abgeschlossen hat, sollte er unbedingt seine Rechnung kontrollieren.


    Viele Grüße
    s33th3light


    EDIT: Sache geklärt, Gutschrift erfolgt.

    Wer fühlt, was er sieht, gibt, was er kann.

  • Bei dieser Aktion hat es NIE AG Frei gegeben ... Die Aussage des Kölner Shops war meiner Kenntnis nach schon lange aus Falschaussage entlarvt worden.

  • Aber...


    Das ist mir klar, dass die Anschlussbefreiung nie offiziell vorgesehen war. Die betreffende Mitarbeiterin hat mir jedoch versichert, dass mir keine Anschlussgebühr berechnet würde. Das kommt ja häufiger vor, dass ein o2 Shop an bestimmten Tagen eine Anschlussgebührbefreiung gewährt. Insofern habe ich mir nichts dabei gedacht.


    Selbst wenn es sich um eine Falschaussage gehandelt haben sollte, muss ich mich als Kunde ja auf die Aussage der Verkäuferin verlassen können.


    Wie stehen die Chancen, dass mir die Anschlussgebührbefreiung jetzt doch noch für den Vertrag gewährt wird?
    Wenn nicht, muss ich die Dame wegen Betruges anzeigen.


    Oder habt ihr noch andere Vorschläge?

    Wer fühlt, was er sieht, gibt, was er kann.

  • Re: Aber...


    Zitat

    Original geschrieben von s33th3light
    Wenn nicht, muss ich die Dame wegen Betruges anzeigen.

    Geh zur Dame, sag ihr, dass sie (oder der Shop) dir den Betrag cash auf die Kralle geben sollen. Wenn sich sich weigert, machst du das mit der Anzeige.

  • Zitat

    Original geschrieben von s33th3light
    Wenn nicht, muss ich die Dame wegen Betruges anzeigen.


    Zitat

    Original geschrieben von dragonmasterx2
    Geh zur Dame, sag ihr, dass sie (oder der Shop) dir den Betrag cash auf die Kralle geben sollen. Wenn sich sich weigert, machst du das mit der Anzeige.



    Das ist doch jetzt nicht euer ernst?
    :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von S3B
    Das ist doch jetzt nicht euer ernst?
    :rolleyes:

    Natürlich. Wer lügt, gehört bestraft.

  • @ S3B


    Hältst du das nicht für Betrug, wenn eine Anschlussgebührbefreiung behauptet und dann nicht eingehalten wird?

    Wer fühlt, was er sieht, gibt, was er kann.

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