Mutter ins Pflegeheim, wer zahlt wenn kein Vermögen vorhanden ?

  • Hallo,


    die Mutter eines Bekannten soll ins Pflegeheim, nun wird das Einkommen/Vermögen wohl nicht ausreichen den Platz zu bezahlen.
    Nun ist ER, ich, jeder eigentlich im Bekanntenkreis total überfragt wer da alles herangezogen werden kann und wie das abläuft.
    Das Netz gibt zwar viel her, aber vllt. hat ja jemand gezielte Infos, bzw. Erfahrungen gemacht.


    Desweiteren ist zu beachten, das mittlerweile seit ca. 20 Jahren kein Kontakt mehr besteht und es Misshandlungen in der Familie gab, ob das für einen Ausschluss der Pflicht reicht..keine Ahnung.


    Wie ist am besten vorzugehen ?
    Wer kann einen da beraten ? Anwalt ? Krankenkasse ? Sozialamt ?
    Wie ist es wenn man in versch. Bundesländern wohnt ?



    Bitte auf die üblichen Kommentare verzichten, da wir hier wirklich Hilfe bei einem Thema suchen, mit dem man sonst nichts zu tun hat.


    Danke !

    Nix..............

  • Habe keine Ahnung vom Thema.


    Nur das: vor ca. 2 Wochen kam im TV folgendes: Ehepaar mit Kind haben sich vor 20-30 Jahren geschieden. Aus der Ehe ging ein Kind hervor. So Ehemann hatte neu geheiratet. Der Kontakt zwischen Ehemann und Ehefrau war Null seit der Scheidung.


    Irgendwann kam der Pflegefall des Ex-Ehemannes. Das Gericht hatte nun das erwachsene Kind "aufgefordert", die Kosten zu übernehmen.


    Daher mein Tipp: frag einen Anwalt oder in einem entsprechenden Forum, wo mehr Wissen vorhanden ist, denn nur so ist man sicher, was richtig ist. Ich denke, dort ist dein Freund besser aufgehoben, denn das ist eine wirklich wichtige Angelegenheit für Mutter und Sohn.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Hi.


    Der Profi bin ich sicher nicht, da meine Eltern die Sache für meine Oma in die Hand genommen haben, aber für erste Infos sollte es reichen.


    Als Erstes müßt ihr einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Krankenkasse stellen. Die beauftragen dann üblicherweise den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, welche die Bedürftigkeit feststellt (Stichwort: Pflegestufe). In den Pflegestufen wird festgelegt, wieviel Pflegeaufwand nötig ist, je nach Stufe zahlt dann die Pflegeversicherung Geld. Ihr müßt euch dann die in Frage kommenden Einrichtungen anschauen und euch Angebote einholen. Mit Glück reicht das Geld aus der Pflegeversicherung, wenn nicht müßte was zugeschossen werden oder man sucht eine günstigere Unterkunft :(


    bye Kai

  • WICHTIG:
    Üblicherweise sind die alten Leutchen plötzlich total fit wenn der Medizinische Dienst zu Prüfung für die Pflegestufen kommt!


    Unbedingt sicher stellen das es nicht darum geht zu zeigen was man am heutigen, guten Tag geradeso noch selbst machen kann sondern lieber zeigen das man überall Hilfe braucht!


    Da natürlich zunächst mal die Angst im Raume steht das es Veränderung geben soll und jemand neues ins Leben tritt (um z.B. Pflege zu übernehmen) ist es wohl sehr häufig so das man in eine zu niedrige Pflegestufe kommt weil sich der Pflegebedürftige so verausgabt hat um ja zu zeigen was er noch alles kann!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Hallo yox,


    ich bin Verwaltungsleiter in einer Senioreneinrichtung und kann dir sicherlich zur Vorgehensweise und zu Möglichkeiten der Finanzierung etwas sagen. Von welchem Bundesland reden wir, zufälligerweise NRW?


    Gruß Andreas

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  • Die Mutter wohnt in Mecklenburg-Vorp., mein Bekannter in NRW.

    Nix..............

  • Wenn kein Kontakt zur Mutter besteht, wird wohl irgendjemand beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Pflegeheimkosten stellen und es ist dann Aufgabe des Sozialamtes, die Kinder auf Unterhaltsfähigkeit zu prüfen.
    Da müsste dann wohl irgendwann mal ein Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen kommen.
    Ich würde dann eigentlich im genannten Fall da mal persönlich vorbeischauen, um die Geschichte mit dem Missbrauch zu klären, da es in so einem Fall unter Umständen auch möglich ist, daß sich das Unterhaltsrecht der Eltern verwirkt hat.
    Ansonsten könnte man natürlich auch erstmal die finanziellen Angaben machen und abwarten, ob sich tatsächlich ein Unterhaltsbeitrag errechnet. Kommt es tatsächlich zu einer Unterhaltsverpflichtung, so kommt ohnehin noch ein entsprechender Bescheid des Sozialamtes, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann.

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  • Zitat

    Original geschrieben von yox
    Die Mutter wohnt in Mecklenburg-Vorp., mein Bekannter in NRW.


    Also in NRW würde die Möglichkeit bestehen Pflegewohngeld zu beantragen. Normalerweise ist zwar das Sozialamt des letzten Wohnortes vor Heimaufnahme zuständig, aber im Rahmen der Familienzusammenführung könnte die Zuständigkeit auf das Sozialamt am Ort der zukünftigen Senioreneinrichtung, also des neuen Wohnortes, übergehen. Wie ich deinem Eröffnungsposting entnehmen kann, kommt das allerdings wohl kaum in Betracht.


    In Meck-Pomm gibt es nur Sekt oder Selters, entweder man ist sogenannter Selbstzahler oder Sozialhilfeempfänger. Bedeutet: Dem zukünftigen Bewohner steht ein Schonvermögen in Höhe von 2.600 € zu. Alles darüber hinaus ist zur Deckung der Heimkosten einzusetzen. Zum Vermögen gehören Immobilien, Sparbücher, Sterbe- und Lebensversicherungen etc.. Die laufenden Einkünfte (in der Regel Witwenrente, Altersrente, vielleicht aber auch Mieteinnahmen etc.) sind natürlich ebenfalls zur Deckung der Heimkosten einzusetzen.


    Beispiel: Wenn der Heimplatz monatlich 2.500 € kostet, zahlt die Pflegeversicherung je nach Pflegestufe einen entsprechenden Anteil. In Pflegestufe 1 sind es 1.023 €, in Pflegestufe 2 1.279 € und in Pflegestufe 3 mittlerweile seit Januar 1.510 €. Der Rest wäre der sogenannte Eigenanteil. Kann aus den laufenden Einkünften der Restbetrag nicht beglichen werden und existiert auch kein Vermögen über 2.600 € kommt der Sozialhilfeträger ins Spiel.


    Das Sozialamt wird natürlich prüfen, ob unterhaltspflichtige Angehörige zur Kostenübernahme verpflichtet werden können. Dein Bekannter hat einen Freibetrag in Höhe von 1.400 €, darüber hinausgehende Einkünfte würden zu 50% angerechnet. Beispiel: Monatliches Netto 2.000 € abzügl. Freibetrag 1.400 € = Rest 600 €. 50% von 600 € = max. Anteil an Heimkosten 300 €.


    Ob er aufgrund deiner Vorgeschichte überhaupt herangezogen werden könnte, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. So einen Fall hatte ich in 20 Jahren noch nicht gehabt. Ansprechpartner hier erst einmal das Sozialamt, die Sachbearbeiter haben eine Beratungspflicht. Eventuell gibt es in der Stadt deines Bekannten eine spezielle Abteilung Seniorenberatung.


    Des Weiteren: Gibt es schon eine Pflegestufe? Wurde die Erforderlichkeit der vollstationären Pflege bereits bescheinigt?

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  • Und immer dran denken....


    ...es bedeutet nicht, dass man durch eine höhere Pflegekassenleistung günstiger weg kommt. Denn mit steigender Pflegestufe, steigen auch die zu entrichtenden Pflegekosten des Heimes.


    Leider kann ich dir für Meck-Pom. auch nicht helfen :( Komme nämlich auch aus NRW und kenne mich mit den Regelungen anderer Bundeslänger nicht aus.

    Frage:
    *"Nennen sie mindestens drei Aggregatszustände."*


    Antwort:
    *"An, Aus, Kaputt."*

  • Ich finde die Thematik sehr interessant und die Ausführungen dazu auch sehr informativ. Meine Frage dazu ist: Wenn das Geld zur Pflege nicht reichen sollte, wird ggf. nur das Einkommen des Angehörigen (zb. Tochter) zur Berechnung herangezogen, nicht aber das des Ehegatten des Angehörigen (Ehemann der Tochter)? Und wenn nun die Tochter Hausfrau und Mutter ist (also kein Einkommen hat), der Ehemann Alleinverdiener ist, muss sie nichts zahlen? Wie zieht da die Praxis aus?

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