ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von flatty
Hallo,
dein Widerruf ist wirksam, ein Anspruch besteht nicht. Du hättest aber eventuell nicht die Rücklastschrift vornehmen dürfen. Das ist zwar einigermaßen umstritten, aber nachvollziehbar. Hätte DD die Abbuchung gleich am ersten Tag vorgenommen, so hätten sie ab Widerruf 30 Tage zur Erstattung gehabt, Deine Rückbuchung war somit nicht ok.
Ich finde es aber nett, dass DD auch mal einen RA mandatiert, waren es doch sonst immer nur ich / andere Kunden, die den Jungs da mit 46,41 EUR RA-Kosten auf die Finger hauen.
Entwurf an RA:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Mitteilung vom xxx. Wie Sie mitteilen, sei es nicht zum "Abschluss" eines Widerrufs gekommen. Wie Ihnen bekannt ist, ist ein Widerruf eine Gestaltungserklärung und kein Vertrag. Sollte Ihre Mandantschaft mit dieser Erklärung nicht zurechtgekommen sein, obwohl diese hinreichend bestimmt war, so ist dies nicht mir zuzurechnen. Ich betrachte diese Angelegenheit damit als erledigt. Im Falle weiterer Aufforderungsschreiben werde ich einen Rechtsanwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
"
Und wenn Du wirklich einen RA benötigst, der sich schon viel mit vielen Groupshoppingklitschen herumgeschlagen hat --> PN.
Grüße
Flatty
Betreuung rund um die Uhr bei TT! :top: :top: :top: