Allgemeiner CityDeal Angebots-Thread

  • Daily Deal und Groupon spekulieren darauf, dass viele einen Gutschein kaufen und anschließend vergessen. Der Kaufpreis des Gutscheins wird einfach einbehalten. Genau aus diesem Grund wird es auch keinen "Gutschein erstatten" Button geben.

  • Zwischenzeitlich hat DD die Zügel wieder angezogen. Während bis vor kurzem bei Rückerstattung abgelaufener Gutscheine 10% Bearbeitungsgebühr abgezogen wurden, wenn das Geld die Firma verlasssen hat, so bekommt man nun auch bei der Rückerstattung aufs Kundenkonto nur noch 90%.

  • Frist setzen - Anwalt beauftragen.


    Wenn Du möchtest, danach bei Groupon den Wert (also nicht nur den bezahlten Gutschein-Kaufpreis!) herausverlangen. Klappt immer.


    Näheres gerne per PN.

  • Zitat

    Wertgutschein anrechenbar auf einen VW Crafter mit wahlweise Normal- oder Hochdach und Lang- oder Kurzradstand inkl. Serienausstattung Radio „RCD 2001“ mit CD-Laufwerk und Lautsprechern (vorn), Klimaanlage „Climatic“ mit halbautomatischer Regelung, Stahl-Reserverad in Fahrbereifung, Vorbereitung für Anhängevorrichtung, Verbandsmaterial und Warndreieck, Beifahrerdoppelsitzbank (rechts) mit Stauraum-Airbag für Fahrer und Beifahrer, beleuchtetes Handschuhfach mit abschließbarer Klappe, Holzfußboden im Laderaum und Vorbereitung für Tachograf


    ist wohl als anzahlung auf den listenpreis? zu verstehen
    ob sich es dann noch lohnt, sollte jemand sagen, der die (listen)preise sowie üblichen abschläge von vw kennt


    nokia*night*

  • Witzige Formulierung. Weiter unten wird's klar, dass das nur eine Anzahlung ist, aber



    klingt da schon deutlich nach "Endpreis" :-) Na, wer benötigt so ein Fahrzeug für 999 EUR? Das sollte man mal durchboxen!


    Selbst" so" wäre der Deal aber nicht schlecht: 36.000 EUR Listenpreis hat der Wagen, Endpreis wären also 22.100 in der günstigsten Version.


    Internetportale gewähren ca. 7.000 EUR Nachlass. Die hier angebotenen knapp 14.000 EUR sind schon nicht schlecht.


    Grüße

  • Meine "Freunde" von DailyDeal sind mal wieder komplett merkbefreit.


    Habe am 27.11. versucht, zwei Gutscheine zu ordern. Der Zahlungsvorgang wurde, warum auch immer, abgebrochen. Zumindest wurde mir dies angezeigt. Selbiges habe ich dann noch dreimal versucht. Gleiches Ergebnis. Ich habe auch keine Bestellbestätigungen erhalten. Habe dann einfach über den Account meiner Freundin bestellt, was sofort reibungslos funktionerte.


    Am nächsten Tag habe ich in meinem Postfach 4 Mails mit je zwei Gutscheinen. Sofort Widerruf an DD geschickt, mit Entzug der Einzugsermächtigung für diesen Deal. Bei denen dauert es sonst ewig, bis man sein Geld wiederhat. Zwei Tage später haben Sie dann doch abgebucht. Bis dahin natürlich noch keine Reaktion auf meinen Widerruf. Also am nächsten Tag die Lastschrift zurückgegeben. Dann kommt endlich eine Reaktion auf meinen Widerruf. Man könne keine 8, sondern nur 7 Gutscheine in meinem Account finden, ich möge doch bitte die Gutscheinnummern zumailen, die storniert werden sollen. Aufgrund von Zeitmangel, Unlust und etwas Sturheit habe ich dies nicht getan. Die sollen mal mit Ihrem System klarkommen. Bei 4 Bestellungen á 2 Gutscheinen ist es irgendwie schwierig, nur 7 GS zu finden.
    Seitdem war erstmal Ruhe.


    Mitte Januar bekomme ich Post von RA Offeney und Kollegen aus Hannover, im Auftrag von Dailydeal. Man mahnt die Bezahlung der Bestellung von 4 mal 2 Gutscheinen an. Nanu, woher ist denn plötzlich der achte Gutschein wieder aufgetaucht?
    Nachdem ich dem RA mitgeteilt habe, daß ich fristgemäß widersprochen habe kommt heute folgende Mail vom RA, die er mir von der "Zahlungsabteilung" von DD weitergeleitet hat. Den Rechtschreibfehler hab ich mal so dringelassen:


    "Der Kunde hat sich nicht auf die Rückfrage vom xx.12.2011 des Tickets #xxxxx gemeldet und somit ist es nicht zum Abschluss eines Wiederrufs gekommen."


    Ich stehe eigentlich auf dem Standpunkt, daß die Nichtbeantwortung einer Rückfrage nicht die Stornierung eines Widerufes bedeuten darf. Ansonsten könnte ja jeder Händler doofe Rückfragen stellen und wäre dann aus dem Schenider, wenn ihm die Antwort nicht beliebt oder ausbleibt. Was meint Ihr?

  • Hallo,


    dein Widerruf ist wirksam, ein Anspruch besteht nicht. Du hättest aber eventuell nicht die Rücklastschrift vornehmen dürfen. Das ist zwar einigermaßen umstritten, aber nachvollziehbar. Hätte DD die Abbuchung gleich am ersten Tag vorgenommen, so hätten sie ab Widerruf 30 Tage zur Erstattung gehabt, Deine Rückbuchung war somit nicht ok.


    Ich finde es aber nett, dass DD auch mal einen RA mandatiert, waren es doch sonst immer nur ich / andere Kunden, die den Jungs da mit 46,41 EUR RA-Kosten auf die Finger hauen.



    Entwurf an RA:


    "Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für die Mitteilung vom xxx. Wie Sie mitteilen, sei es nicht zum "Abschluss" eines Widerrufs gekommen. Wie Ihnen bekannt ist, ist ein Widerruf eine Gestaltungserklärung und kein Vertrag. Sollte Ihre Mandantschaft mit dieser Erklärung nicht zurechtgekommen sein, obwohl diese hinreichend bestimmt war, so ist dies nicht mir zuzurechnen. Ich betrachte diese Angelegenheit damit als erledigt. Im Falle weiterer Aufforderungsschreiben werde ich einen Rechtsanwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragen.


    Mit freundlichen Grüßen
    "


    Und wenn Du wirklich einen RA benötigst, der sich schon viel mit vielen Groupshoppingklitschen herumgeschlagen hat --> PN.


    Grüße
    Flatty

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!