Toshiba 32 Zoll LCD für 118,80 Euro

  • der händler, der nur ein vermittler ist , kann doch dem kunden nicht vorschreiben, wie er den vertrag zu nutzen hat...schliesslich steht das ja nun krass im gegensatz zu der monatlichen kündbarkeit des tarifs seitens o2

  • Ja. Monatlich kündbar und somit erhöht sich der Kauf des Gerätes. Der Händler verbietet ja nicht die Kündigung, informiert aber, was passieren wird, wenn man das nicht beachtet.

    # ...

  • Zitat

    Original geschrieben von mane26
    Wer diesen Vertrag schließt, sollte entweder diszipliniert sein oder kampfbereit


    Haha, sehr guter Einwand, da musste selbst ich schmunzeln!!! :top: :D



    Bye,
    BLADES

  • Klingt nicht soo toll um ehrlich zu sein.
    Im Gegenteil sogar, eher mies!


    Wenn ich das richtig sehen, sparst du für 4 Verträge 180€.
    Und dazu hast du den ganzen Stess mit den 12 Monaten.


    Lohnt sich nicht.



    Schöne Grüße

  • Leuts der Händler greift in den Mobilfunkvertrag doch gar nicht ein - er definiert nur den Kaufvertrag über das Gerät. Und ein Kaufvertrag "Toshiba 32" für 120 €, wenn Käufer Bedingung XY erfüllt, sonst 290 €" ist sicherlich möglich, sofern die Bedingung nicht sittenwidrig ist und das ist hier nicht der Fall. Ob es eine überraschende Klausel ist? Denke nein, da es nunmehr genug Verträge mit Mindestnutzung am Markt gibt.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von TGW712
    da es nunmehr genug Verträge mit Mindestnutzung am Markt gibt.


    mit einer Mindestnutzung, die der Vermittler festlegt ganz sicher nicht.


    Und noch überraschender ist es, wenn der Netzbetreiber / Provider diesen Tarif ausdrücklich als mindestnutzungsfrei bezeichnet.


    Gruß, Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von TGW712
    Leuts der Händler greift in den Mobilfunkvertrag doch gar nicht ein - er definiert nur den Kaufvertrag über das Gerät. Und ein Kaufvertrag "Toshiba 32" für 120 €, wenn Käufer Bedingung XY erfüllt, sonst 290 €" ist sicherlich möglich, sofern die Bedingung nicht sittenwidrig ist und das ist hier nicht der Fall. Ob es eine überraschende Klausel ist? Denke nein, da es nunmehr genug Verträge mit Mindestnutzung am Markt gibt.


    Wirklich gut ist das Angebot trotzdem nicht. Viel zu viel "Arbeit" und "Haken" für zu wenig Gewinn.

  • Zitat

    Original geschrieben von wgot
    Und noch überraschender ist es, wenn der Netzbetreiber / Provider diesen Tarif ausdrücklich als mindestnutzungsfrei bezeichnet.


    Ja und? NB / Provider haben diesen Tarif ja auch ausdrücklich ohne Zugabe vorgesehen - wenn man eine nur dann bekommt wenn man auf die Vertragsbedingungen des Händlers für die Gewährung dieser Zugabe eingeht, dann ist das absolut rechtens.
    Rechtmässig bedeutet übrigens noch lange nicht, dass es auch gut oder günstig ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von TGW712
    Leuts der Händler greift in den Mobilfunkvertrag doch gar nicht ein - er definiert nur den Kaufvertrag über das Gerät. Und ein Kaufvertrag "Toshiba 32" für 120 €, wenn Käufer Bedingung XY erfüllt, sonst 290 €" ist sicherlich möglich, sofern die Bedingung nicht sittenwidrig ist und das ist hier nicht der Fall. Ob es eine überraschende Klausel ist? Denke nein, da es nunmehr genug Verträge mit Mindestnutzung am Markt gibt.


    Mindestnutzung ist aber etwas anderes. Dann zahlst Du pauschal diese Mindestnutzung auch wenn Du nicht telefonierst. Aber Du mußt doch deswegen nicht den Kaufpreis erstatten ?! Hier sollst Du verpflichtet sein, den Vertrag - oder besser: alle vier Verträge - 12 Monate lang Monat für Monat zu nutzen. Was wäre eigentlich, wenn ich einen Monat gar nicht telefoniere und einen Monat für 60 €, er aber dann trotzdem den Tv erstattet haben möchte? Wäre das gerecht?
    Wohl kaum. Du kannst da gerne die Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturklauseln heranziehen. So eine starre Regelung hält im Verbraucherrecht selten.


    Und denk mal bitte daran, dass der Händler nicht den Einkaufspreis als Schadensersatz geltend macht, sondern sodann das Gerät mit Gewinnspanne verkauft.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Ja und? NB / Provider haben diesen Tarif ja auch ausdrücklich ohne Zugabe vorgesehen - wenn man eine nur dann bekommt wenn man auf die Vertragsbedingungen des Händlers für die Gewährung dieser Zugabe eingeht, dann ist das absolut rechtens.
    Rechtmässig bedeutet übrigens noch lange nicht, dass es auch gut oder günstig ist.


    Du erhältst die Zugabe aber nicht erst nach 12 Monaten, sondern sofort und wenn Du Dich an die starren Vorgaben nicht hältst, musst Du sogar Schadensersatz bezahlen.
    Dann hast Du viermal Anschlussgebühren bezahlt und musst für den TV mehr zahlen als auf dem freien Markt.
    Das Problem ist doch, dass der Händler eine Rückabwicklung mit dem Provider wegen Nichtnutzung des Vertrages im Innenverhältnis fürchtet.
    Da gibt es zwei Möglichkeiten: entweder gibt es eine wirksame Regelung, die bei Nichtnutzung Rückabwicklung vorsieht, dann darf er keinen Tv anbieten, sondern muss so kalkulieren, dass er auch die eine oder andere Rückabwicklung und Streichung seiner Provi tragen kann.
    Oder aber - und so wird es in den meisten Fällen sein - der Rücktrittswunsch des Providers ist schlichtweg rechtswidrig, aber der Händler wehrt sich hiergegen nicht ausreichend, sondern wälzt das Risiko auf den Kunden ab. Und das ist m.E. nicht rechtens.
    Im Übrigen weiß der Händler, dass kaum ein Mensch vier identische Handyverträge braucht. Insofern legt er selbst die Gefahr eines Vertragsbruches. Und daran soll er dann sogar uU doppelt kassieren: Provi und den Gewinn für den TV? Wohl kaum.

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