Über den Händler wird doch überall hier schon fleißig diskutiert!?
Und auch über sein seltsames Geschäftsmodell!
Interessant v.a. ab hier :top:
Toshiba 32 Zoll LCD für 118,80 Euro
-
-
-
musst du dann jeden Monat deinen Verbindungsnachweis hinschicken oder wird er von handyladen selbst bei Mobilcom abgerufen, ist schon viel Aufwand.
Ich denke die Klausel ist nur dafür da, die Leute einwenig einzuschrecken, damit sie die Karten auch nutzen. Gehen den die 4 o2o Verträge auch reibungslos durch?
Gruß
Andy -
Ich schick mal Handyladen ne Anfrage dies bezüglich zu. Werde dann berichten.
-
Zitat
Original geschrieben von magliteR
moin.ich denke mal, dass er als händler mit dem kunden persönlichen sone art von vertrag abschließt, dass man die O2o verträge minimum 12 monate nutzt!
Dann müsste es ja anders klingen, oder? So liest es sich eher als etwas, was als gegeben dargestellt wird und somit könnte man das durchaus in Frage stellen.
EDIT:
ZitatOriginal geschrieben von andy_rufo
musst du dann jeden Monat deinen Verbindungsnachweis hinschicken oder wird er von handyladen selbst bei Mobilcom abgerufen, ist schon viel Aufwand.
Ich denke die Klausel ist nur dafür da, die Leute einwenig einzuschrecken, damit sie die Karten auch nutzen. Gehen den die 4 o2o Verträge auch reibungslos durch?
Gruß
Andyklingt plausibel
-
Gerade diese Antwort von Handyladen bekommen:
Hallo,
wir bekommen von Mobilcom eine Rückmeldung, dass die Karten nicht genutzt werden, hierzu ist keine Überprüfung bzw. Weiterleitung Ihrer Daten nicht notwendig. Um Ihnen solch eine Zugabe zu ermöglichen, müssen die Karten 12 Monate lang aktiv genutzt werden.
Bei einer Teilaktivierung können Sie einen Ersatzantrag auf eine andere Person stellen.
Mit freundlichen Grüßen
D. A. (gekürzt)
Customer Care
-
Würde mich auch mal interessieren ob so eine Vereinbarung überhaupt haltbar ist.
-
Warum nicht?
So ein Vertrag wäre doch keineswegs sittenwidrig o.ä. - wenn man das irgendwie schriftlich (oder anders beweisbar, da dürfte die Auktion an sich evtl. sogar ausreichend sein) vereinbart, dann ist das doch ein ganz normaler, einzuhaltender Vertrag. -
Die Wirksamkeit ist durchaus fraglich.
Es ist überraschend, dass Du verpflichtet sein sollst, mit einem Vertrag zu telefonieren.
Normalerweise gibt ein Vertrag einem nur das Recht, telefonieren zu dürfen.
Wenn man eine Mindestnutzung sicher stellen möchte, muss man das halt so regeln. Aber eine Art Vertragsstrafe ist schon krass. Zumal eine Rückzahlung der Anschlussgebühren nicht vorgesehen ist. Wenn Rückabwicklung, dann konsequent mit Rückgabe des TV samt Wertausgleich oder es wird nur der Einkaufspreis ersetzt.Der Vertrag enthält ja auch keine Ausweichmöglichkeiten, sondern enthält eine starre Regelung. Was ist, wenn du im Krankenhaus bist?
Wer diesen Vertrag schließt, sollte entweder diszipliniert sein oder kampfbereit
-
Frag einen Anwalt
Unter http://www.ra-live.de kann man im Chat kostenlos den Anwalt Jan-César Woicke
fragen -
Zitat
Original geschrieben von mane26
[...]Der Vertrag enthält ja auch keine Ausweichmöglichkeiten, sondern enthält eine starre Regelung. Was ist, wenn du im Krankenhaus bist?
[...]
Wäre das dann nciht eine höhere Macht?
Und selbst dort kann man ja eine SMS verschicken
Oder dem Händler bescheid geben.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!