Handybude nicht erreichbar

  • sorry sliders hat recht. mein problem ist es kontakt mit dem händler aufzunehmen. weil dort niemand erreichbar ist

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Was hat das damit zu tun, ob es geklaut ist oder nicht? Gesetzliche Gewährleistung ist eine objektbezogene Leistung, also unabhängig vom Besitzer.


    Es ist Richtig. Für die Gewährleistung ist nicht einmal eine Rechnung pflicht. ABER: Die Gewährleistung ist der Händler verantwortlich, der das Handy verkauft hat. Also: Nach Handybude.de schicken - ob ich es machen würde, wenn ich keinen erreiche, mal dahin gestellt.


    S-E gibt GARANTIE. Die ist Freiwillig, und S-E darf die Bedingungen nennen, wie z.B. Rechnung. Evt. mal auf http://www.quips.de gucken, wo der nächste Händler ist, der das Handy reparieren kann... Vielleicht macht er es ohne Rechnung fertig....

  • Handybude - Keine Antwort - unvollständige Ware.


    Hallo zusammen,


    Hat von Euch jemand eine Idee wie man handybude.de erreichen kann.
    Das telefon scheint nur zierde zu sein und Email werden leider nicht beantwortet.


    Zum Thema


    Haben folgendes Angebot angenommen


    PC Intel Core2 Quad + TFT 22 Samsung + SonyEricsson W205 Doppelpack
    T-Mobile Extra D. Duo


    Scheiss Tarif ich weiss aber ging sich nur darum erreichbar zu sein und mit 50 min in alle Netze kommen wir klar.


    Das Problem ist leider das ich bisher nur den TFT und die Handys erhalten habe.
    Das Angebot wurde am 25.2.2010 abgeschlossen am 1.3.10 wurde der Antrag freigeschaltet und am 11.3. die Ware versendet. Alles bis auf den eigentlichen PC
    nun haben wir den 27.3. und auch nach mehreren Emails erhalte ich keine Antwort.
    Ich habe dem Herrn Herrman nun eine Frist gesetzt bis zum 2.4. um sich dazu zu äußern. Ansonsten werde ich Strafanzeige wegen Betrugs stellen und einen Insolvenzantrag für die Firma stellen da diese dann ja anscheinend Zahlungsunfähig ist und nicht erreichbar.


    Ihr braucht jetzt nicht direkt auf mich loszugehen was alles nicht möglich ist.
    Das ganze ist schon durch eine Anwaltskanzlei abgesegnet.
    Ich weiss ist zwar nicht die feine Engliche Art aber ich hab leider echt kein Bock mehr darauf ständig bei Firmen hinterherzulaufen. Und Anwalt oder Inkasso interessiert doch keinen mehr. Da ist sowas eine viel wirkungsvollere Methode.


    Die eigentliche Frage war eigentlich wie ich ihn vieleicht trotzdem noch erreichen kann. Es kann auch sein das der Zulieferer Probleme hat oder sonst irgendwas. Ich bin kein Unmensch und jeder hat mal Probs aber man sollte drüber reden und nicht totschweigen.


    Ist der Antrag erstmal gestellt kommt es leider zu einigen unangenehmen Prozeduren.


    PS: was noch dazu kommt, ich habe über Bekannte Fragen zu Neuanträgen stellen lassen oder Zubehör der Angebote. Diese wurden immer ALLE innerhalb von spätestens 24 std beantwortet machne sogar innerhalb von 8 Std. Es liegt also nicht an dem nicht da sein. Alle Emails liegen insoweit auch vor mit Abesende und Antwort Datum.


    MfG
    BlaXioN

  • Hmmm..gilt auch für dieses Forum: schon mal die Suche hier angeworfen und eine Weile in den vielen Ergebnissen gelesen ? ...

  • ja hab ich und wie bringt mich das mit meinem Problem weiter ?


    Is das eigentlich immer so die Standard antwort.... um den Beitragszähler nach oben zuschrauben.


    Ja ich hab gelesen was mein Tenor daraus ist ?


    Handybude ist scheiße
    Ich hätte nie einen Vertrag mit Handybude eingehen sollen.
    Der Service von Handybude ist nicht vorhanden.
    Auf Emails wird nie reagiert
    und das Telefon besteht nur aus einem ANrufbeantworter oder einem Mitarbeiter der nach 2 Fragen auflegt.


    Also doch den Laden dicht machen lassen und garnicht erst versuchen eine positive Lösung für beide hinzubekommen ?


  • Sich ärgern lohnt sich eh nicht. Was willst du machen? Selbstjustiz? Geht, aber kommt schlecht an bei Richtern. Versuche alles mögliche (Briefe mit Einschreiben, Frist setzen, mahnen,...) und dann geh zum Anwalt. Mehr kannst du auch nicht machen.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Re: Handybude - Keine Antwort - unvollständige Ware.


    Daß nötigenfalls auch von außen Insolvenz beantragt werden kann, meine ich vor nicht allzu langer Zeit mal in seriöser Quelle gelesen zu haben. Da war es wohl ein ebenfalls größerer Geschätspartner, der nur auf diese Art und Weise die Notbremse ziehen konnte. Daß man aber als Privat- und Kleinkunde auch eine Fremdinsolvenz beantragen könnte, darauf wäre ich bis dato niemals gekommen. Aber vom Prinzip her müsste das eine natürlich genauso gehen wie das andere. Das wäre schon ein kühles Mittel, um notorische Leistungsverweigerer zur Raison zu bringen. Ist sowas schonmal von Endkunden probiert worden? So oder so, halte uns doch bitte auf dem laufenden, was Anwalt, Ämter und Gerichte zum Fremdinsolvenzantrag sagen.

    Je suis Charlie

  • Re: Re: Handybude - Keine Antwort - unvollständige Ware.


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    ... Daß man aber als Privat- und Kleinkunde auch eine Fremdinsolvenz beantragen könnte, darauf wäre ich bis dato niemals gekommen. Aber vom Prinzip her müsste das eine natürlich genauso gehen wie das andere. Das wäre schon ein kühles Mittel, um notorische Leistungsverweigerer zur Raison zu bringen. Ist sowas schonmal von Endkunden probiert worden?...


    Ja, damals bei der Faircom-Geschichte hat ein Kunde den Insolvenzantrag gestellt.


    Vorher würde ich allerdings erstmal versuchen, den Händler zu pfänden.

  • Hallo zusammen,


    Ja es geht auch als Privatperson. Da jeder der offene Forderungen hat ein Gläubiger ist es wird hier nicht unterschieden obs eine Firma oder eine Privatperson ist.
    Es sit schade das sich eine solche Firma so verhält Handybude ist ja leider nichts unbekanntes mehr. (ok ich kannte Sie vorher nicht hätte vieleicht vorher mal danach googlen sollen. )


    Na ich hoffe das das ganze sich klärt und er sich meldet.

  • BlaXioN


    klär mal mit Deinem Anwalt die Kosten ab. Du bist zwar berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen, das Verfahren wird aber nur eröffnet, wenn der Schuldner entweder einen Antrag auf Restzschuldbefreiung mit Verfahrenskostenstundung stellt oder aber genug Masse da ist, um die Kosten zu decken. Wenn nicht zahlt der Antragsteller die Antragskosten. Das können, wenn nen vollständiges Gutachten geschrieben wird locker 1.000 € und mehr sein. Kann mir nicht vorstellen, dass Du das willst?


    Gruß
    Tobias

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