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  • Wenn ihr dies so handhabt ist es ok.
    Aber für mich wäre dies nichts,denn wenn ich einen Vertrag abschließe dann hätte ich doch gerne das sowas vom Netzbetreiber ausgeht,und nicht ich noch Nachweise usw an ihn schicken muss.

  • bei mir ist das geld angekommen, schon vor ein paar wochen
    sascha du denkst also andere sollten dir die arbeit abnehmen damit man bei so einem guten angebot keinen finger krumm machen brauch?
    --
    so und ich kümmere mich jetzt darum das ich noch meine treuebonus bei nem anderen TT anbieter kriege, dafür muss ich auch die rechnungen einsenden...

  • Am Ende ist eh der Kunde schuld und anstatt mit dem Kunden zu kommunizieren stellt man eben auf Schweigen.


    Ich warte immer noch auf meine Auszahlung, obwohl alle Bedingungen exakt den Vorgaben entsprechen. Frist läuft am 10.08. aus. Danach geht's dann zum Anwalt. Zum Glück habe ich den gesamten Emailverkehr aufgehoben.


    Echt peinlich die ganze Story.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    Am Ende ist eh der Kunde schuld und anstatt mit dem Kunden zu kommunizieren stellt man eben auf Schweigen.


    Ich warte immer noch auf meine Auszahlung, obwohl alle Bedingungen exakt den Vorgaben entsprechen. Frist läuft am 10.08. aus. Danach geht's dann zum Anwalt. Zum Glück habe ich den gesamten Emailverkehr aufgehoben.


    Echt peinlich die ganze Story.


    Da hier scheinbar immer noch Unstimmigkeiten und Unklarheiten vorhanden sind, erlauben wir uns nun an dieser Stelle, auch für alle anderen User sichtbar, den Vorfall zu schildern und uns zu erklären:


    Der Auftrag von hurgh wurde am 31.03.2010 bei Mobilcom eingegeben und dort taggleich aktiviert. Da die gewünschte Ware nur schlecht verfügbar war erfolgte der Warenversand leider erst am 19.04.2010 versendet, 10 Tage nachdem uns vom Kunden der geänderte Gerätwunsch mitgeteilt wurde.


    Im Nachgang wurde hier bei uns Mailverkehr mit Hurgh geführt, in dem von einer Sperrung der Karten aufgrund von Postrückläufern geschrieben wurde. In eben jenem Schriftverkehr ist uns aber auch von Hurgh mitgeteilt worden das er selber noch einmal die auf dem Antrag angegebene und die bei Mobilcom von uns verwendete Adresse korrekt ist und scheinbar die Postfrau einen Fehler gemacht hat. Dies kam am 28.04.2010 abends, die Entsperrung der Karten wurde von uns bei Mobilcom am 29.04.2010 beauftragt.


    Erneute Reklamation und Übersendung der Rechnung als Nachweis ergab, dass es sich bei der eingereichten Rechnung um die dritte Rechnung handelte, die uns Hurgh eingereicht hat. Diese Rechnung ist die erste welche Umsätze auswies, Rechnung 1 und Rechnung 2 wiesen keine Umsätze aus. Per ausführlicher E-Mail wurde am 29.07.2010 noch einmal mitgeteilt, wie der Sachstand ist, und was hätte getan werden müssen um die Auszahlung zu bekommen. Hierauf wurde uns noch kurz geantwortet, dass es angeblich erst die zweite Rechnung ist, die Hurgh erhalten hat.


    Das ein Abrechnungszeitraum bei Telefonabrechnungen einen Monat lang ist, sollte eigentlich jedem Bekannt sein, bei näherem hinsehen könnte man sehen das zwischen der eingereichten und der ersten Rechnung ein kompletter Monat fehlt. Das oder ob Mobilcom eine 0,- EUR Rechnung nicht versendet ist hier nicht bekannt, spielt aber auch keine große Rolle. Hier liegen nun alle 3 Rechnungen vor, sodass bewiesen werden kann, dass die Umsätze eben nicht - so wie es für die Auszahlung der Anschlussgebühren notwendig ist - auf der ersten oder zweiten Rechnung getätigt wurden, sondern erst auf der dritten. Somit sind die Umsätze nicht getätigt worden, und die Provision welche wir zum Auszahlen der Anschlussgebühr an unsere Kunden verwenden ist uns aufgrund dieser Tatsache nicht ausgezahlt worden. Es ist hier also nicht so, dass wir "spießig" sind und nicht auszahlen wollen, die Kriterien zur Auszahlung sind vom Kunden einfach nicht eingehalten worden!


    Am gestrigen Dienstag Abend erreichte uns dann eine weitere Droh-Mail, sowie auch als PN, welche einen bereits vorverfassten Telefon-Treff Themenbeitrag erhielt, welche eine sehr einseitige Berichterstattung enthielt, ebenfalls mit der Drohung den Vorfall zum Anwalt zu geben. Den Inhalt dieses Beitrags haben wir hier schon weitestgehend dargestellt und Stellung hierzu bezogen.


    Hier nun davon zu sprechen, "das ganze" wäre peinlich, ist für uns nicht wirklich verständlich. Wie hier im Thema zu sehen ist, teilen viele User den Standpunkt, dass man für seine Auszahlung - auch gerade wenn man es im Vorfeld weiß - sich auch ein klein wenig "Arbeit" machen kann, Rechnungen einreicht, und vor allem Umsätze rechtzeitig tätigt! Uns - als einen der neueren Händler - mit der Auszahlung der Anschlussgebühr zu erpressen, obwohl die Voraussetzungen nachweislich nicht erfüllt sind, gehört absolut nicht zum guten Ton! Wir denken die Mehrzahl der TTler welche unsere Aktion wahrgenommen haben können von einer problemlosen und zügigen Abwicklung berichten, denn die Mehrzahl der TTler hat eben die benötigten Nachweise mit Umsätzen im richtigen Zeitraum eingereicht!

    home-of-mobile KG . Astrid Gerke Bekumer Str. 4 31028 Gronau / Leine Tel. 05069 - 899010 Mobil. 0179 - 78 57 903 email: support at home-of-mobile . de

  • Falls man seine Zeit gern mit Anwälten verbringt und bereit ist, dieses zweifelhafte Privileg nachher auch selbst zu bezahlen dann soll man das tun. Die zum finanziellen Erfolg nötige Verdrehung der Tatsachen sollte man von der Realität aber nicht erwarten.


    Die Bedingungen zur Anschlusspreiserstattung sind doch verständlich. Wenn man sich aus irgendwelchen Gründen nicht daran halten wollte oder konnte, dann kann der Händler dafür doch auch nichts und man hat summa summarum ohne Eingehen eines Laufzeitvertrages das Handy für einen Preis bekommen, den man anderweitig kaum hätte unterbieten können.

    Je suis Charlie

  • Na dann stell ich dass ganze mal richtig dar, nur weil home of mobile nicht in der Lage ist, Daten richtig von einem Auftrag abzutippen, kam es nämlich dazu. Jetzt ist also die Postfrau schuld, das eine Falsche Adresse am Kundensatz hinterlegt wurde! 1. Lüge


    Des Weiteren frage ich mich, wenn Sie mobilcom am 29.04. mit der Freischaltung beauftragt haben, warum mobilcom dann erst auf mein Gesuch (2 Wochen nach meinem Anfrage bei Ihnen) tätig geworden ist? 2. Lüge


    Drittens habe ich meinen Gerätewunsch nie geändert. Ich musste sogar nachfragen, wenn dieses denn endlich verschickt wird, erst dann passierte etwas 3. Lüge


    Ich hätte gerne die Umsätze früher getätigt, es war mir aber gar nicht möglich!!!! Da die Karten auf Grund Ihr verschulden nicht nutzbar waren! (vgl. §433 Abs.1 BGB)


    Seien Sie doch einfach so ehrlich und schauen sich die 1. Rechnung an, dann schauen Sie sich meinen Auftrag an, welche Adresse dort steht! Das ist kein Tippfehler, nein da steht eine ganz andere Straße und PLZ.


    Zitat

    Hier nun davon zu sprechen, "das ganze" wäre peinlich, ist für uns nicht wirklich verständlich. Wie hier im Thema zu sehen ist, teilen viele User den Standpunkt, dass man für seine Auszahlung - auch gerade wenn man es im Vorfeld weiß - sich auch ein klein wenig "Arbeit" machen kann, Rechnungen einreicht, und vor allem Umsätze rechtzeitig tätigt! Uns - als einen der neueren Händler - mit der Auszahlung der Anschlussgebühr zu erpressen, obwohl die Voraussetzungen nachweislich nicht erfüllt sind, gehört absolut nicht zum guten Ton!


    Den Unterton mir unterstellen zu wollen, ich könne mich nicht an Fristen halten, betrachte ich als 4. Lüge
    Schließlich wurden bei den Verträgen meiner Freundin alle Bedingungen erfüllt und die GG erstattet. (zwar auch erst auf Nachfragen, aber es passierte) Diese Verträge wurden von mir abgewickelt! Zum Glück hat Mobilcom hier nicht gleich die Karten gesperrt, denn auch hier wurden 3. Stammdaten nicht richtig abgeschrieben: Email falsch abgetippt, Rechnungsempfänger falsch hinterlegt, Kontoinhaber falsch hinterlegt


    Ich finde es aber schon mal sehr positiv von Ihnen, dass sie wieder mit mir kommunizieren. Vielleicht sind Sie jetzt auch so ehrlich und gestehen sich Ihre Fehler ein.


    @ drueckerdruecker
    Anwälte leben von solchen Fällen und genau dafür gibt es Rechtsschutzversicherungen. Dass der Fall aus Sicht von h-o-m natürlich gegen mich ausgehen würde, kann ich gut verstehen. Jedoch fehlen Details die von entscheidender Bedeutung sind. Aber darüber will ich nicht richten. Das sollen andere tun, wobei ich ja immer noch an das Gute im Menschen glaube.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Wie oben deutlich zu lesen ist: Sie haben selbst per Mail mitgeteilt das die Adressen verglichen worden sind und stimmen und Sie selbst einen Irrtum der Postfrau vermuttet haben. Der von Ihnen ausgefüllte Antrag liegt hier vor, ebenso wie eine Datensicherung des bei Mobilcom eingegebenen Antrags, die Daten stimmen überein!


    Siehe hierzu den Auszug aus Ihrer Mail:


    "Hallo,


    ich habe mich an mobilecom gewandt, aber in den vertragsunterlagen stand die richtige Adresse selbst in der Schufa wurden die VErträge richtig hinterlegt.
    Scheinbar konnte die Postfrau nicht richtig lesen.


    Viele Grüße"


    Weiterhin liegt uns sowohl die Mail an Mobilcom vor, mit welcher wir beauftragt haben die Karten wieder freizuschalten, als auch (praktisch als Empfangsbestätigung) die Weiterleitung dieser E-Mail von unserer Händlerbetreuerin in die entsprechende Fachabteilung.


    Bzgl. der Gerätebestellung ist es in der Tat so, das der Gerätewunsch schon vorher genannt wurde, per 09.04. ist dann noch einmal der Preis abgesprochen worden, vorranging diente diese Aussage auch nur der Vollständigkeit und sollte nicht einen weiteren Streitpunkt eröffnen.

    home-of-mobile KG . Astrid Gerke Bekumer Str. 4 31028 Gronau / Leine Tel. 05069 - 899010 Mobil. 0179 - 78 57 903 email: support at home-of-mobile . de

  • Dann bin ich also schuld daran, dass bei mobilcom falsche Daten hinterlegt worden sind?
    Sie treten als Dienstleister auf und haben für eine ordentliche Abwicklung zu sorgen. Ich habe schließlich keinen Einfluss darauf!


    Zitat

    Weiterhin liegt uns sowohl die Mail an Mobilcom vor, mit welcher wir beauftragt haben die Karten wieder freizuschalten, als auch (praktisch als Empfangsbestätigung) die Weiterleitung dieser E-Mail von unserer Händlerbetreuerin in die entsprechende Fachabteilung.


    Dann erklären Sie mir bitte, warum Mobilcom, dann 2 Wochen lang nicht aktiv geworden ist, und als ich mich an Mobilcom gewandt habe, die Karten nach wenigen Tagen funktionierten?!


    Zitat

    Wie oben deutlich zu lesen ist: Sie haben selbst per Mail mitgeteilt das die Adressen verglichen worden sind und stimmen und Sie selbst einen Irrtum der Postfrau vermuttet haben. Der von Ihnen ausgefüllte Antrag liegt hier vor, ebenso wie eine Datensicherung des bei Mobilcom eingegebenen Antrags, die Daten stimmen überein!


    Als ich diese oben zitierte Email schrieb, war mir auch noch nicht bewusst, was hier eigentlich passiert ist.
    Es stimmt meine Adresse auf dem Auftrag, den ich IHNEN per Scan geschickt habe, nicht aber die Adresse auf den Rechnungen!!! Außerdem habe ich geschrieben, dass die Verträge in meiner Schufa richtig hinterlegt sind, nicht aber das Mobilcom die richtigen Daten hinterlegt hat. Das ist ein Unterschied! Schließlich konnte ich die Daten gar nicht vergleichen zu diesem Zeitpunkt.


    Warum ist es eigentlich so schwer, sich diese Fehler einzugestehen?
    Wie schon geschrieben - 3 Fehler im Datensatz meiner Freundin. Das ganze Dilemma bei mir. Von Zufall kann hier keine Rede mehr sein. Ich sehe über vieles hinweg und warte auch gerne mal länger, aber mir die Schuld zuschieben zu wollen, wo ich gar keinen Einfluss drauf haben kann finde ich schon sehr anmaßend.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • und jetzt wird das Thema totgeschwiegen...

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

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