Rechtsfrage: unerlaubter Mitschnitt von Telefonaten

  • Hallo,


    ich habe folgende Frage. Der unerlaubte Mitschnitt von Telefongesprächen - ohne Zustimmung des Gesprächspartners vertößt gegen §201 StGB.


    Wenn ich nachweisbar Kenntnis davon erlangen würde und dies nicht zur Anzeige brächte, mache ich mich (ebenfalls) strafbar?


    Danke & Gruss
    Christian.

  • Re: Rechtsfrage: unerlaubter Mitschnitt von Telefonaten


    Zitat

    Original geschrieben von CDrewing
    [...] Wenn ich nachweisbar Kenntnis davon erlangen würde und dies nicht zur Anzeige brächte, mache ich mich (ebenfalls) strafbar?


    (Es mag sein, das ich deine Frage auch falsch verstanden haben könnte)


    Meinst du:
    Du weißt, dass dein Wort aufgenommen wurde und bringst es nicht zur Anzeige!? > Niemand zwingt dich als Geschädigter eine Anzeige zu erstatten, falls jemand gegen das Gesetz eine Aufnahme deines Wortes mitschneidet. Du kannst es ja auch einfach hinnehmen oder sogar stillschweigend Einverständnis zeigen.


    Oder meinst du:
    Du weißt, dass jemand anderes unerlaubt eine Aufnahme von jemand anderen erstellt!? > Wer will dir nachweisen, dass es stimmt, dass jemand weiß, dass du weißt, dass... schwierig, und im Zweifel für den Angeklagten!
    Soweit ich weiß ist man aber nicht verpflichtet, Straftaten zu melden, sofern nicht $138 StGB.



    Das Thema ist ein guter Anlass, um noch folgendes zu erwähnen, was sich jeder hinter die Ohren schreiben sollte:
    Bevor man ein Telefon auf Lautsprecher stellt, muss man den Partner am anderen Ende der Leitung um Erlaubnis fragen! Immer wieder ein gern aufgegriffenes Thema bei Datenschutzunterweisungen.

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