Prepaid ohne Registrierung?

  • Vielen Dank an alle, die mir hilfreiche Tipps und Infos gegeben haben!!


    Bin mir aber noch nicht sicher, was ich jetzt machen werde, da ich nicht genau weiß, ob die Angabe falscher persönlicher Daten wirklich rechtlich zulässig ist.


    Am Besten wäre natürlich, es gäbe eine Prepaid-Karte, bei der erst gar nicht nach persönlichen Daten gefragt wird, aber so etwas scheint es wohl in Deutschland nicht zu geben.....


    Zitat

    Original geschrieben von qtip
    Ich war heute im Aldi und hab mir zuhause dann ohne Probleme die Prepaidkarte auf den Wellensittich meines nicht existierenden Nachbarn registriert ..


    Ich denke, man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass die Karte einfach abgeschaltet werden kann, wenn diese Daten irgendwann mal überprüft werden und nicht stimmen sollten (registrierter Wellensittich etc....), was schon ein Nachteil ist.
    Dann wäre das eingezahlte Guthaben natürlich weg.....


    Zitat

    Original geschrieben von Batschitime
    Wozu braucht man eine nicht registrierte Simkarte?


    Aus Datenschutzgründen wäre so etwas nicht schlecht.
    Muss halt jeder für sich selber entscheiden, wie wichtig für ihn persönlicher Datenschutz ist.....
    Für mich persönlich stellt das schon ein wichtiges Thema dar.

  • Zitat

    Original geschrieben von Meso
    Ich denke, man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass die Karte einfach abgeschaltet werden kann, wenn diese Daten irgendwann mal überprüft werden und nicht stimmen sollten (registrierter Wellensittich etc....), was schon ein Nachteil ist.
    Dann wäre das eingezahlte Guthaben natürlich weg.....



    Der Wellensittich war ein Beispiel, was aber wenn ich einen real existierenden Menschen zum registrieren nehme.. und sei es auch nur aus versehen ? Alleine aus diesem Grunde müsste die Bundesnetzagentur doch schon einschreiten. Tut sie aber nicht

  • Zitat

    Original geschrieben von qtip
    Der Wellensittich war ein Beispiel, was aber wenn ich einen real existierenden Menschen zum registrieren nehme.. und sei es auch nur aus versehen ? Alleine aus diesem Grunde müsste die Bundesnetzagentur doch schon einschreiten. Tut sie aber nicht


    Da hast du natürlich Recht, das wäre dann ein wirkliches Problem für die betreffende Person.


    Daher sollte man meiner Meinung nach die Prozedur der persönlichen Registrierung einfach abschaffen, damit es erst gar nicht zu so etwas kommen kann. Funktioniert ja offenbar in anderen Ländern auch, warum dann nicht auch bei uns?

  • Zitat

    Original geschrieben von Bielefelder
    Echte Terroristen (Al Kaida) benutzen sowieso ausländische Prepaid-Karten....



    ... und mehrere Handys, jeweils nur stundenweise, denn eine Ortung ist auch per IMEI möglich!


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von Meso
    Daher sollte man meiner Meinung nach die Prozedur der persönlichen Registrierung einfach abschaffen, damit es erst gar nicht zu so etwas kommen kann. Funktioniert ja offenbar in anderen Ländern auch, warum dann nicht auch bei uns?


    Ok, aber um das konsequent durchzuführen müssten alle bereits bestehenden Daten geschreddert werden.. unmöglich und daher auch keine Lösung !


    Ich kann im Aldi eine Prepaidkarte auf den Namen meines gehassten Ex Mathelehrers registrieren und dann über seinen Namen eine Bombendrohung loslassen. Alles völlig anonym ...


    Wenn ich mich aber morgen früh in den 7,5 Tonner meiner Firma setze und den Fahrtenschreiber nicht anmache kostet mich das 700€ und meinen Führerschein, herrlich !

  • Zitat

    Original geschrieben von qtip
    Ich kann im Aldi eine Prepaidkarte auf den Namen meines gehassten Ex Mathelehrers registrieren und dann über seinen Namen eine Bombendrohung loslassen. Alles völlig anonym ...


    Das wäre für ihn zwar mit Scherereien verbunden, da er die Prepaidkarte aber nicht selber unter Vorlage seines amtlichen Ausweises registriert hat, könnte man ihm in diesem Falle nichts nachweisen....

  • Mal was zur Lektüre:


    § 111 Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden


    (1) Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt [...] hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 112 und 113


    1.die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,
    2.den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,
    3.bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
    4.bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses,
    5.in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie
    6.das Datum des Vertragsbeginns


    vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern, auch soweit diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind; das Datum des Vertragsendes ist bei Bekanntwerden ebenfalls zu speichern. Satz 1 gilt auch, soweit die Daten nicht in Teilnehmerverzeichnisse (§ 104) eingetragen werden. [...] Wird dem Verpflichteten nach Satz 1 oder Satz 3 eine Änderung bekannt, hat er die Daten unverzüglich zu berichtigen; in diesem Zusammenhang hat der nach Satz 1 Verpflichtete bisher noch nicht erhobene Daten zu erheben und zu speichern, sofern ihm eine Erhebung der Daten ohne besonderen Aufwand möglich ist. [...]


    (2) [...]


    (3) Für Vertragsverhältnisse, die am Tage des Inkrafttretens dieser Vorschrift bereits bestehen, müssen Daten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 oder Satz 3 außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 4 nicht nachträglich erhoben werden.


    (4) [...]


    (5) [...]


    Mit der Vorratsdatenspeicherung hat das ganze nix zu tun. Ich hab noch eine Karte nach Abs.3 - das sind m.E. die einzigen berechtigterweise und wirklich anonymen Prepaidkarten. Die gab es mal nach einer Entscheidung des BVerwG, nach der der NB keinen Auskunftsanspruch gegen den Kunden hatte. Letztlich führte diese Entscheidung zur Neufassung des § 111 TKG.


    Zwischen Gerichtsentscheidung und Gesetzesänderung waren PPs in der Tat anonym - meist aber nur dann, wenn der Kunde darauf bestand.


    Frankie


  • "Erheben" bedeutet also das die Angaben eingeholt werden müssen, gut. Aber der Dienstleister ist dann doch verantwortlich dafür, daß diese Angaben auch der Wahrheit entsprechen, oder etwa nicht ?

  • Wie verhält es sich dann mit sogenannten anonymen Simkarten, wie sie z.B. bei "Simfree" angeboten werde, ist man denn da wirklich anonym? Zumindest muß man sie nicht mehr registrieren, sie sind schon freigeschaltet.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

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