Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?

  • Moin!


    Sofern eine (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung bzw. eine ADAC-Mitgliedschaft (evtl. auch bei anderen Automobilclubs im Beitrag enthalten) vorhanden ist, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten!
    Handelt es sich denn um einen Bußgeld-Bescheid oder um eine (Straf-)Anzeige?


    Gruß, Diet

  • Zitat

    Original geschrieben von Diet Sofern eine (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung bzw. eine ADAC-Mitgliedschaft (evtl. auch bei anderen Automobilclubs im Beitrag enthalten) vorhanden ist, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten!


    Laaaaaaaaangsam...erstmal abwarten, ob überhaupt Post kommt. Denn das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich fürchte mittlerweile fast, dass da einfach etwas deutlich mißverstanden wurde vom TE.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Zitat

    Original geschrieben von blueheaven
    nur da er keine rücksitzbank hat kann er ihn auch nicht auf selbige setzen, find ich irgendwie witzlos das ganze :mad:



    Abgesehen davon:
    - der Betrunkene sorgt vor und findet jemanden, der ihn abholt, damit er sich nicht selbst betrunken ans Steuer setzen muss
    - der Abholer erweist seinem Freund den gefallen
    - beide müssten also für ihr Verhalten gelobt werden
    - anstatt dessen ärgert sich der Polizist, dass der "Betrunkene" so umsichtig war und ihm dadurch durch die Lappen geht und bestraft dafür dessen Freund


    Es wird von der Polize immer gewarnt, dass Trunkenheit am Steuer so gefährlich ist und dann sowas. Noch dazu kurz nachdem der Vorfall mit Frau Käßmann war. :top:


    Einfach paradox!



    Zum Glück hat Lüni einen Ansatz parat, damit die Geschichte für dich gut ausgehen kann.

  • Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von Lüni
    Laaaaaaaaangsam...erstmal abwarten, ob überhaupt Post kommt. Denn das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich fürchte mittlerweile fast, dass da einfach etwas deutlich mißverstanden wurde vom TE.


    Er schrieb doch, daß er "eine Anzeige bekommen" hat. Wäre interessant, in welcher Form das genau erfolgt ist.
    Eine Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht als ADAC-Mitglied ist übrigens kostenlos. Da kann man dann einfach mal anrufen und sich telefonisch erkundigen, ob an der Sache überhaupt was dran sein kann.


    Gruß, Diet

  • Es war gestern um 23:30 Uhr...da kann er bisher ja nur ne "mündliche Anzeige" bekommen haben...


    Und man braucht keinen ADAC um zu wissen, dass da einfach nichts dran sein kann.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Sowas lächerliches.
    Dann dürfte man als Fahrer ja niemanden mehr mitnehemen, denn auch nicht Betrunkene könnten ja ins Lenkrad greifen, Handbremse ziehen, Türen öffnen oder den Fahrer die Augen zuhalten ... :flop:


    Aber halte uns auf den Laufenden, wie die Sache weitergeht.

    Dr. strg. c. Guttenberg

  • Re: Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?


    Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778


    Jedoch habe ich eine Anzeige bekommen - wegen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr".



    Gefährlicher Eingriff - ist für mich, wenn dein Kumpel gefahren wäre, du auf der Motorhaube lagst und versucht hättest ihn bei Tempo 100 davon abzubringen... :D



    Im Ernst. Die Polizei ist zwar erfinderisch, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die damit auch vor Gericht durchkommen. ;)

  • Tja so sagt es das Gesetz, ein Betrunkener gehört auf die Rückbank!


    Übrigens kann der Beifahrer im umgekehrten Fall haften, wenn der Fahrer betrunken ist und er sich in sein Auto setzt!


    Lg

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