wurde an anderer Stelle schon oft diskutiert. Die Einfuhrumstatzsteuer fällt trotzdem an. Die muß theoretisch jeder Käufer bei der Einfuhr in die BRD bezahlen.
Gruß
Karl
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wurde an anderer Stelle schon oft diskutiert. Die Einfuhrumstatzsteuer fällt trotzdem an. Die muß theoretisch jeder Käufer bei der Einfuhr in die BRD bezahlen.
Gruß
Karl
ZitatOriginal geschrieben von 31509
Du bist zu alt :D, sorry aber das ist die eiskalte Wahrheit...
Wer mit MS-DOS 3.21 angefangen hat kennt die Wahrheit und kann sie auch vertragen.
ZitatOriginal geschrieben von karlimann
wurde an anderer Stelle schon oft diskutiert. Die Einfuhrumstatzsteuer fällt trotzdem an. Die muß theoretisch jeder Käufer bei der Einfuhr in die BRD bezahlen.
Gruß
Karl
Kannst mal einen Link dafür angeben? Ich gehe davon aus, dass auch hier die Freigrenze von 4xx EUR gilt.
ZitatOriginal geschrieben von CremeDeLaCreme
also konkret: die jungs, die das iPad 16GB bei ebay reinstellen und des für 800€ los werden
Das ist aber eher die Ausnahme. Gehen auch genug iPads für für 530-560 € weg. Rechnet man dann Zoll und eBay-Gebühren mit ein, lohnt das nicht wirklich.
ZitatOriginal geschrieben von flatty
Kannst mal einen Link dafür angeben? Ich gehe davon aus, dass auch hier die Freigrenze von 4xx EUR gilt.
430 EUR, um genau zu sein.
Allerdings dürftest Du die dafür notwendige Bedingung nicht erfüllen:
ZitatDie Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Ja gut, da hast du natürlich recht, rein praktisch ist es aber ja.... naja!
Die Regelung von der Ihr redet dreht sich um eventuelle Zollgebühren. Die fallen nicht an, klar.
Aber die Einfuhrumsatzsteuer muß immer gezahlt werden.
Siehe hier: http://www.zoll.de/c0_reise_un…ele_zollsaetze/index.html
Steht übrigens schon mal in diesem Thread.
Gruß
Karl
Die Einfuhrumsatzsteuer fällt auch unter 430 EUR nicht an.
Woher hast du diese Info?
http://www.zoll.de/b0_zoll_und…tige_sendungen/index.html
Die Befreiung gilt doch nur bei sehr geringem Warenwert?
Gruß
Karl
Zur Norm nicht, aber für Jedermann hier:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/sonstiges/index.html
"Keine Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer)"
Also: Einfuhr USt = Einfuhrabgabe
Und Einfuhrabgaben fallen erst ab 430 EUR an:
http://www.zoll.de/c0_reise_un…nzen_drittland/index.html
"Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln"
Wäre auch vollkommen unsinnig und unpraktikabel, immer die Einfuhrumsatzsteuer zu erheben.
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