o2: Rückforderung der Zugabe?

  • Guten Abend zusammen,


    Eine Freundin von mir hat vor ca. fünf Wochen zwei Original-o2-Verträge über einen Online-Fachhändler abgeschlossen (1x o2 IP und 1X o2 IP inkl. 100 SMS zu je 10 € monatlich). Alles hat reibungslos funktioniert. Die SIM-Karten sind aktiviert worden, das Geld hat sie erhalten.


    Nun hat sie jedoch an der Hotline erfahren, dass es möglich für sie wäre, den einen o2 IP-Vertrag (10 € monatlich) in einen o2_o-60 (0 € monatlich) umzuwandeln. Da diese SIM-Karte nur zur Finanzierung eines Handys dient, würde sie so ja über 200 € auf 2 Jahre sparen.


    Meine Frage: Wie sieht das mit den Provisionen aus? Würde o2 von dem Fachhändler die Provision für den Vertrag zurückfordern? Müsste meine Freundin die entsprechende Provision an den Fachhändler zurückgeben? Ich kann es mir juristisch gesehen irgendwie nicht vorstellen, weil davon auch nichts in den AGB des Fachhändlers steht und so, wollte mich aber mal vergewissern.


    Ich bitte darum, NICHT darüber zu diskutieren, ob es moralisch richtig ist, die Provision einzustreichen und dann in einen Tarif ohne GG zu wechseln.


    Grüße
    s33th3light

    Wer fühlt, was er sieht, gibt, was er kann.

  • Da der Wechsel auf Wunsch des Netzbetreibers erfolgt, stellt sich die Frage nicht :-)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Naja, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Meine Freundin hat bei der Hotline selbst nachgefragt. Dort wurde ihr bestätigt, es sei möglich.

    Wer fühlt, was er sieht, gibt, was er kann.

  • Eben. Sie hat einen Laufzeitvertrag, der nicht vorzeitig kündbar ist. Wenn o2 einem Wechsel zustimmt, kann sich o2 nicht bei sich selbst beschweren :-)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

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