Auflistung Zahlkarten (Maestro, Visa etc.) mit Cashback/Bonusfunktion

  • Zitat

    Original geschrieben von geos
    Die angekündigte Konditionsänderung war Ende 2014, mein Schreiben mit der Onlinecard ist von 07/2015. Ich sehe da keinerlei Zusammenhang.

    Na dann steht deinem baldigen Testbericht ja gar nichts mehr entgegen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Kann man die Bonus-Bedingungen der Targo Pluspunkt-Karte noch online abrufen? Das war mir auch nach Einstellung der Karte schon mal gelungen, jetzt leider nicht mehr.


    Möchte gern wissen, ob ich Anspruch auf den noch nicht gezahlten 1%-Jahresbonus habe, wenn ich vor Ablauf des Vertragsjahres kündige. Oder sollte man besser erst das Ende des Vertragsjahres abwarten, die Auszahlung (aber leider auch die Berechnung der neuen Jahresgebühr) mitnehmen und dann erst kündigen?

    Habe die bisherigen Pluspunkt-Bonusbedingungen nun doch wieder gefunden.


    Dort heißt es unter E.2 (Seite 8 des pdf) zum Thema Bonusgewährung nach Kündigung:

    Zitat

    Sofern die erteilten PlusPunkt-Gutschriften dazu führen, dass nach Kündigung des Kreditkartenvertrages über die PlusPunkt-Karte [...] ein Guthaben verbleibt, kann der Karteninhaber noch bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung [...] die Überweisung des Guthabens auf ein von ihm anzugebendes Konto verlangen.

    Meines Erachtens gilt das aber nur für die bereits gebuchten monatlichen Gutschriften, nicht jedoch für die noch nicht gebuchte jährliche Gutschrift. Denn letztere wird nur am Ende des Vertragsjahres gewährt, s. Punkt D.3 (Seite 8 des pdf):

    Zitat

    Die Gewährung der jährlichen PlusPunkt-Gutschrift erfolgt in dem auf den Ablauf des Abrechnungsjahres, in dem die PlusPunkt-Gutschriften verdient wurden, folgenden Monat. Die PlusPunkt-Gutschriften werden jeweils an dem Tag gebucht, an dem die betreffende Monatsrechnung ausgestellt wird.

    Über eine abweichende Regelung im Fall der Kündigung habe ich nichts gefunden.


    Das würde also bedeuten: falls man vor Ende des Vertragsjahres kündigt oder von der Bank (z.B. aufgrund Widerspruch) gekündigt wird, dann verliert man die Gutschrift von evtl. bereits aufgelaufenem jährlichen Bonus. Seht ihr das auch so, oder gibt es andere Interpretationsmöglichkeiten?

  • Visa PlusPunkt-Karte


    Auf meinen Widerspruch zur Änderung der Bedingungen wurden mir beide Karten mit Zweimonatsfrist gekündigt. Bei der Kündigungsbestätigung wurde ich darauf hingewiesen, dass mir die Jahresgebühr anteilig erstattet würde. Die Kündigung ist für beide Karten wirksam (Haupt- und Partnerkarte). Der jährliche Bonus wurde letztes Jahr Ende August gutgeschrieben und die Jahresgebühr bei der Hauptkarte Anfang September berechnet. Somit fällt meine Kündigung (d.h. ihre Wirksamkeit) kurz nach der Gutschrift der Jahresgutschrift. Ich interpretiere den Passus der Bonusbedingungen aber auch so, dass wenn die Jahresgutschrift dem Kartenkonto vor der Kündigung/ Schließung noch nicht gutgeschrieben wurde, seine Auszahlung auch fraglich ist. Auf der anderen Seite wurde er ausgewiesen und man kann den Bonus auch noch nachträglich auszahlen lassen (falls er später, erst nach der Wirksamkeit der Kündigung ausbezahlt wird).

  • Re: Visa PlusPunkt-Karte


    Zitat

    Original geschrieben von martin_FS
    Auf meinen Widerspruch zur Änderung der Bedingungen wurden mir beide Karten mit Zweimonatsfrist gekündigt. Bei der Kündigungsbestätigung wurde ich darauf hingewiesen, dass mir die Jahresgebühr anteilig erstattet würde. Die Kündigung ist für beide Karten wirksam (Haupt- und Partnerkarte). Der jährliche Bonus wurde letztes Jahr Ende August gutgeschrieben und die Jahresgebühr bei der Hauptkarte Anfang September berechnet. Somit fällt meine Kündigung (d.h. ihre Wirksamkeit) kurz nach der Gutschrift der Jahresgutschrift.

    Mit bankseitiger Kündigung musste man leider rechnen. Dein Glück ist es aber, dass die Jahresgutschrift vorher noch fällig wird.


    Zitat

    Original geschrieben von martin_FS
    Ich interpretiere den Passus der Bonusbedingungen aber auch so, dass wenn die Jahresgutschrift dem Kartenkonto vor der Kündigung/ Schließung noch nicht gutgeschrieben wurde, seine Auszahlung auch fraglich ist. Auf der anderen Seite wurde er ausgewiesen und man kann den Bonus auch noch nachträglich auszahlen lassen (falls er später, erst nach der Wirksamkeit der Kündigung ausbezahlt wird).

    Ausweisung des Jahresbonus ist noch keine Gutschrift, sondern hat nur Informationscharakter - in den o.g. Bedingungen steht genau, ab wann er verdient ist.


    Ich nehme den Rest des Vertragsjahres mit den 0,6% vorlieb und kündige dann zu Beginn des neuen Vertragsjahres, mit Auszahlung des Jahresbonus und Erstattung von fast 100% der neuen Jahresgebühr.

  • So hätte ich es sonst auch gemacht. Erst gekündigt mit Wirksamkeit ca. 1 Monat nach Gutschrift des Jahresbonus. 0,6% sind auch nicht so schlecht.

  • Warum erst einen Monat nach Jahresbonus-Gutschrift? Ich werde mit Wirkung einen Tag nach Bonusgutschrift* kündigen. Soweit ich die AGB verstehe, muss nicht zwingend zum Monatsende gekündigt werden.


    *Edit: wobei dieser Tag über die Jahre schwankt, zwischen 11.03. und 13.03. - meine Kündigung erfolgt dann also zum 15.03.17 ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Warum erst einen Monat nach Jahresbonus-Gutschrift? Ich werde mit Wirkung einen Tag nach Bonusgutschrift* kündigen. Soweit ich die AGB verstehe, muss nicht zwingend zum Monatsende gekündigt werden.


    Wobei man ja dann noch an das Geld kommen muss. Es wird ja dem Kreditkartenkonto gut geschrieben. Wahrscheinlich kann man eine Auszahlung einfordern. Die Alternative wäre, eben noch ein paar Zahlungen zu machen und dann zu kündigen.


    Noch eine andere Alternative: Am 31.08. widersprechen. Wenn dann mit 2 Monaten Frist gekündigt wird, holt man ja nochmal 2 Monate mit mindestens 1% Cashback raus. Ob man dann allerdings für das Rumpfjahr das 2. 1% bekommt, ist fraglich. Wahrscheinlich wohl nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Wobei man ja dann noch an das Geld kommen muss. Es wird ja dem Kreditkartenkonto gut geschrieben. Wahrscheinlich kann man eine Auszahlung einfordern.

    Bis zur Wirksamkeit der Kündigung nutze ich die Karte wie gewohnt weiter, die 1%-Jahresgutschrift (bei mir Mitte März) reduziert dann den Rechnungsbetrag für die Umsätze seit Mitte Februar. Somit brauche ich keiner Bonus-Auszahlung hinterherlaufen. Eventuell der (Teil-)Erstattung der neuen Jahresgebühr, aber soweit ich die AGB verstehe geschieht das automatisch.
    Außerdem: die Belastung der neuen Jahresgebühr erfolgte bisher ca. einen Monat nach Gutschrift des 1%-Jahresbonus. Bei dann schon längst vorliegender Kündigung wird sie vermutlich entweder gar nicht mehr oder nur zu einem sehr geringen Teil belastet.


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Gibt ja nicht mehr so viele Alternativen. Payback Amex nehmen ich mal an.

    Heavy User können auch noch die Targo Gold nehmen, gibt ja sogar offizielles Wechselangebot von Targo mit dem Änderungsschreiben.
    Jahresgebühr dort nun aber stolze 59€ (früher 50€), bei 1% monatlichem CB - lohnt sich also erst ab 5900€ Jahresumsatz bzw. dem doppelten Betrag bei Vergleich mit der P° Amex.
    Außerdem habe ich im VFT von einer Änderung auch bei der Gold gelesen. Mir ist aber nicht klar, ob damit nur die Änderung der Jahresgebühr von 50 auf 59€ gemeint ist (bzw. wann die überhaupt in Kraft getreten ist), oder ob es noch andere Änderungsmitteilungen (ähnlich wie bei der PlusPunkt) gibt.

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