ZitatOriginal geschrieben von basinos
Das ist eine Verletzung der neuen Richtlinien(ab 1.1.12) von Onlineüberweisungen, wo nur einen Werkttag vorgeschrieben ist, bis man auf das Geld verfügen kann. Wo kann man sich da wenden?
Aus dem Impressum der Commerz Finanz:
"Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
http://www.bafin.de
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn
Lurgiallee 12
D-60439 Frankfurt"
Das sollte auch in den Unterlagen stehen, die man erhalten hat. Vielleicht gibt es dort auch noch Angaben über die Teilnahme an einem Ombudsverfahren.