Auflistung Zahlkarten (Maestro, Visa etc.) mit Cashback/Bonusfunktion

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Erfolgt bei der Roller-Karte die Gutschrift nicht auch auf der Rechnung?


    Laut deren Schreiben muss man dafür zwingend die Hotline anrufen, um die Cashback-Punkte gutgeschrieben zu kriegen. Eine automatische Gutschrift erfolgt nicht.

  • Vielleicht war auch nur gemeint, dass man für die Umwandlung der im Laufe des Jahres angesammelten Cashback-Punkte in eine Gutschrift anrufen muss und diese Jahresgutschrift nicht automatisch wie bei der Bonprix erfolgt.


    Eigentlich müsste das in den AGB der Roller-Karte stehen, die ja saftsack als Antragsteller haben muss. Für Nicht-Antragsteller scheinen die AGB nicht so einfach zugänglich zu sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Vielleicht war auch nur gemeint, dass man für die Umwandlung der im Laufe des Jahres angesammelten Cashback-Punkte in eine Gutschrift anrufen muss und diese Jahresgutschrift nicht automatisch wie bei der Bonprix erfolgt...

    Mag sein, das wäre dann aber a) von ihm sehr missverständlich formuliert und würde b) auch nicht zu seiner Aussage passen, dass die Telefonkosten (bei Nutzung des 0180er Zugangs) m.o.w. den Cashback "auffressen".

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Vielleicht war auch nur gemeint, dass man für die Umwandlung der im Laufe des Jahres angesammelten Cashback-Punkte in eine Gutschrift anrufen muss und diese Jahresgutschrift nicht automatisch wie bei der Bonprix erfolgt.


    So meinte ich das. Sorry für die etwas missverständliche Formulierung.
    Sobald man die Cashback-Punkte als Guthaben auf der Karte zum Bezahlen nutzen will, muss man anrufen.
    Wenn ich nun 500 Cashback-Punkte als 5 €-Guthaben auf der Karte haben will und z. B. 10 Minuten mit der Hotline telefonieren muss, bleiben mir als Gewinn ja nur 3,60 € über.

  • Wollte darauf hinaus, dass es User saftsack am Telefon vielleicht falsch verstanden und dementsprechend auch hier wiedergegeben hat - anders macht es ja in der Tat nur sehr beschränkt Sinn.
    Er soll mal die AGB studieren und dann berichten.


    Als ich mich mit den diversen dispo+ - Karten in der Vergangenheit beschäftigt habe, kam eine Gemeinsamkeit heraus: die gesammtelten Bonuspunkte werden unten auf der Rechnung ausgewiesen. Denke, dass das bei der Roller auch so ist. Unterschiede gab es in der Höhe des Bonus und in der Art der Gutschrift (z.B. nur Einkaufsgutschein statt Rechnungsgutschrift).


    Edit: soeben bestätigt :p

    Zitat

    Original geschrieben von saftsack
    So meinte ich das. Sorry für die etwas missverständliche Formulierung.
    Sobald man die Cashback-Punkte als Guthaben auf der Karte zum Bezahlen nutzen will, muss man anrufen.
    Wenn ich nun 500 Cashback-Punkte als 5 €-Guthaben auf der Karte haben will und z. B. 10 Minuten mit der Hotline telefonieren muss, bleiben mir als Gewinn ja nur 3,60 € über.

    Ich habe die Münchner Nummer nur einmal angerufen, kam aber innerhalb einer Minute dran. Daran sollte es also nicht scheitern.


    Wichtiger finde ich: Roller-Einkaufsgutschein oder Rechnungsgutschrift?

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    ...Roller-Einkaufsgutschein oder Rechnungsgutschrift?

    Lt. modern-banking verhält es sich mit der Gutschrift wie folgt: Sie wird, sofern sie mindestens EUR 5,00 beträgt, einmal jährlich am 30.10. auf dem Kartenkonto gutgeschrieben.

  • modern-banking erzählt auch folgendes: Für getätigte Handelsumsätze erspart man sich die Sollzinsen, wenn nach Zusendung der Kartenabrechnung (wird zum Monatsende versendet) die Umsätze vollständig per Überweisung zurückgezahlt werden. Der Betrag muss bis zum 5. des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats eingegangen sein.
    Die Commerzfinanz hat es mir am Telefon anders erzählt.
    Für mich ist das Thema jetzt erledigt. Wenn jemand das Angebot nutzen will muss er es für sich selbst entscheiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von saftsack
    modern-banking erzählt auch folgendes: Für getätigte Handelsumsätze erspart man sich die Sollzinsen, wenn nach Zusendung der Kartenabrechnung (wird zum Monatsende versendet) die Umsätze vollständig per Überweisung zurückgezahlt werden. Der Betrag muss bis zum 5. des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats eingegangen sein.
    Die Commerzfinanz hat es mir am Telefon anders erzählt.

    Was steht denn dazu in den AGB?

  • Vertragsbedingungen der Commerz Finanz GmbH


    Nachdem ich nun zu Hause bin und in meinen Unterlagen nachgucken konnte hier der entsprechende Passus aus Teil IV. CashBack:



    Der Kunde kann nach Maßgabe der folgenden Regelungen Punkte sammeln, für die er nach
    Einlösung eine Gutschrift auf seinem Kreditkonto erhalten kann:
    1. Sammlung von Punkten:
    Der Kunde erhält im Falle eines Handelsumsatzes für jeden vollen Euro des betreffenden Um-
    satzes einen Punkt; im Falle eines Handelsumsatzes zum Erwerb von Fahrzeugkraftstoffen
    beläuft sich die Gutschrift für jeden vollen Euro auf drei Punkte. Handelsumsätze sind nur in-
    ländische Verfügungen zu Lasten des Kreditrahmens des Kunden, die zum Zwecke der unmit-
    telbaren Bezahlung von Waren und Dienstleistungen getätigt werden, wobei die Zahlung unter
    Verwendung der CashCard im Maestro-Verfahren oder im Lastschriftverfahren erfolgt. Die
    Zahlung kann auch mittels Lastschrift oder Erstverfügung durch Zahlungsanweisung anlässlich
    der Beantragung des Kreditrahmens erfolgen.


    2. Einlösung von Punkten
    Ein Punkt entspricht einem Gegenwert von 0,01 EUR. Gesammelte Punkte kann der Kunde
    durch telefonischen Auftrag an die Bank einlösen, sofern sich der Gegenwert auf mindestens
    5,00 EUR beläuft und sich der Kunde mit der Rückzahlung des Kredits nicht im Verzug befindet
    oder die Karte nicht gesperrt ist. Im Falle einer Einlösung erhält der Kunde eine Gutschrift auf
    dem Kreditkonto, sobald er einen erneuten Handelsumsatz bei dem Unternehmen tätigt, das
    den Kartenantrag an die Bank vermittelt hat und noch mit der Bank in vertraglichen Beziehungen
    steht. In anderen Fällen erfolgt die Gutschrift auf dem Kreditkonto, sobald der Kunde einen
    weiteren Handelsumsatz getätigt hat. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.


    3. Einschränkungen
    Die Einlösung von Punkten ist frühestens zwei Wochen nach dem Zeitpunkt ihrer Gutschrift
    (Tag der Wertstellung des zugrunde liegenden Handelsumsatzes) und nur bis zu einem Ge-
    samtbetrag von 100,00 EUR pro Kalenderjahr möglich. Im Übrigen verfallen eingelöste Punkte,
    sofern der Kunden nicht binnen drei Monaten nach Einlösung einen Handelsumsatz nach
    Maßgabe des vorstehenden Absatzes tätigt. Nicht eingelöste Punkte verfallen am 31.10. eines
    Jahres, sofern ihre Gutschrift mehr als zwei Jahre zurück liegt. In jedem Fall verfallen Punkte
    mit Beendigung der Teilnahme am CashBack (Ziffer 4) oder mit Beendigung des Kreditvertrages.

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