Auflistung Zahlkarten (Maestro, Visa etc.) mit Cashback/Bonusfunktion

  • Es gibt nur noch eine Option mit nennenswertem Cashback, dass ist SEQR eine virtuelle MasterCard, die man via Android-Smartphone mit HCE an PayPass fähigen Terminals nutzen kann. Die Bedingungen für das Cashback sind hier https://www.seqr.com/de/bis-zu-3-rabatt-auf-alle-einkaufe/ klar erklärt und nicht ohne Tücken. SEQR kann an einigen Orten Probleme machen, also immer eine physische Karte dabei haben. Damit sich das lohnt, sollte man kein schlechtes Gewissen haben jeden Kleinkram den man kontaktlos zahlen kann, mit SEQR zu zahlen.

  • Weiter oben habe ich was zu den Nachteilen von SEQR geschrieben und auch auf ein externes Forum mit vielen Erfahrungsberichten verlinkt.

  • Eine Frage zu Karten mit Jahrespreis - hier betrifft es die Payback VISA:


    Laut Hotline ist die Karte jederzeit mit einer vierwöchigen Frist kündbar.


    Die Jahresgebühr (29€) ist erst vor Kurzem angefallen. Wird der Jahrespreis bei einer erfolgten Kündigung in der Folge anteilig (automatisch) zurückerstattet?


    Gibt es hierzu eine auf alle KK bezogene (gesetzliche) Regelung?


    Oder kann hier nur ein genauer Blick in die jeweiligen AGB bzw. ins PLV aussagekräftige Infos liefern?

  • Zitat

    Original geschrieben von mANoLo27 Die Jahresgebühr (29€) ist erst vor Kurzem angefallen. Wird der Jahrespreis bei einer erfolgten Kündigung in der Folge anteilig (automatisch) zurückerstattet?


    Gibt es hierzu eine auf alle KK bezogene (gesetzliche) Regelung?


    Oder kann hier nur ein genauer Blick in die jeweiligen AGB bzw. ins PLV aussagekräftige Infos liefern?


    Eine gesetzliche Regelung, dass solche Jahresgebühren anteilig erstattet werden müssen, gibt es (bin zu faul zum raus suchen).


    Allerdings versuchen die Kartenherausgeber, dieses Gesetz geschickt zu umgehen.
    Man bezeichnet dann z.B. die Mastercard nicht als "Mastercard, Jahresgebühr 72€", sondern z.B. als "Prepaid VIP Abo" für monatlich 6€ "Mitgliedschaftsgebühr", bei 12 Monaten Laufzeit :D.


    Du kannst nur nachlesen, was bei Dir vereinbart wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Eine gesetzliche Regelung, dass solche Jahresgebühren anteilig erstattet werden müssen, gibt es (bin zu faul zum raus suchen).


    Allerdings versuchen die Kartenherausgeber, dieses Gesetz geschickt zu umgehen.
    Man bezeichnet dann z.B. die Mastercard nicht als "Mastercard, Jahresgebühr 72€", sondern z.B. als "Prepaid VIP Abo" für monatlich 6€ "Mitgliedschaftsgebühr", bei 12 Monaten Laufzeit :D.


    Du kannst nur nachlesen, was bei Dir vereinbart wurde.


    Also bei der Payback VISA ist unmissverständlich von einer Jahresgebühr die Rede. Und wenn es sich bei der KK um einen "Zahlungsdiensterahmenvertrag" handelt, dann könnte die gesetzliche Grundlage der § 675h BGB sein. Meintest Du diese?

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