Auflistung Zahlkarten (Maestro, Visa etc.) mit Cashback/Bonusfunktion

  • Re: TARGO CB vollausnutzen


    Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    Hi.
    Welche Möglichkeiten gibt es zur Zeit noch ordentlich Targobank Cashback zu generieren?
    Gibt es Cashback wenn ich mir massig Tank-/Amazon und aehnliche Gutscheine bei der Tanke kaufe? Kann die TargoBank die Umsatzart (TankUmsatz vs sonstigen Umsatz ) auswerten?
    Der September naht uns habe keine Zeit mehr zum Testen...


    Kaufland Gutscheine. Die haben kein Verrechnungssystem. Wenn man etwas kauft wird der Rest immer bar ausgezahlt.


    Aber Vorsicht, bei allen Gutscheinen die im freien Kundenzugriff sind ist Betrug durch Kopieren möglich (Google: Betrug Gutscheinkarten).


    Gruß LarsLarsen

  • danke,
    N26 finde ich, seit den extra Gebühren, nicht mehr so gut
    Revolut kann ich nicht starten, obwohl ich mich registriert habe. :mad:


    Edith: einmal neu installieren und schon geht's. :D

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Revolut


    Ich habe mich gerade bei Revolut angemeldet und 100 Euro über die Targobank gezogen. Die Transaktionssumme betrug 101 Euro.


    50 Euro habe ich gleich kostenfrei an einen Freund Überwiesen.


    Nur bei der Visa-Kartenregistrierung bzw. -hinterlegung musste ich einen Betrag von 1 Euro über die Targobank frei geben. Keine Ahnung, ob dieser jetzt wirklich berechnet wird. Hat jemand Erfahrung?


    Interessant finde ich bei Revolut, dass man in anderen Währungen günstig überweisen kann.


    Weiß jemand ob das Aufladen über die CoFi-Mastercard auch Gebühren kostet? Diese müsste doch als Debit-Karte eingestuft sein, oder?

  • Targobank +.


    Habe gerade mal bei der Targobank angerufen... in der leisen Hoffnung, dass ich mit >30k€ jährlichem Umsatz wenigstens die Jahresgebühr von 25€ weg verhandeln kann. Da haben sie sich aber nicht drauf eingelassen.


    Die Dame meinte, die Jahresgebühr würde bei Kündigung anteilig erstattet werden, den zusätzlichen 1% Jahresbonus würde es aber (bei Kündigung) nicht geben. Keine Ahnung, ob das bei Widerspruch anders ist.


    Die Kündigung muss laut der Dame schriftlich erfolgen.


    Folgende Fragen:


    Hat schon jemand Erfahrungen bzg. Jahresbonus bei Kündigung/Widerspruch?


    Wie habt ihr gekündigt? E-Mail? Kontaktformular? Schriftlich per Post?

  • Re: Targobank +.


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Die Dame meinte, ... , den zusätzlichen 1% Jahresbonus würde es aber (bei Kündigung) nicht geben.

    Das ist leider auch meine Interpretation der AGB, siehe hier.


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Das würde also bedeuten: falls man vor Ende des Vertragsjahres kündigt oder von der Bank (z.B. aufgrund Widerspruch) gekündigt wird, dann verliert man die Gutschrift von evtl. bereits aufgelaufenem jährlichen Bonus.


    Später schrieb aber glaube ich jemand, ihm sei bei Kündigung auch der Jahres-CB zugesagt worden. Dieses und jenes habe ich zumindest so interpretiert.


    Falls es den Jahres-CB bei Kündigung doch nicht gibt, dann ist es zumindest für mich besser, das Ende des Vertragsjahres abzuwarten und erst dann mit voll ausgezahltem Jahres-CB zu kündigen.

  • Re: Re: Targobank +.


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Das ist leider auch meine Interpretation der AGB, siehe hier.
    Vertragsjahres abzuwarten und erst dann mit voll ausgezahltem Jahres-CB zu kündigen.


    Das wäre dann die Überlegung.


    Wobei,nach dem was Du in Deinem verlinkten Post geschrieben hast, die Kündigung dann nicht zum Ende des Vertragsjahres sondern zum Ende des Vertragsjahres + 1 Monat erfolgen muss. In den Bedingungen steht ja wohl, dass die Gutschrift des jährlichen Bonus auf der ersten Monatsrechnung des neuen Vertragsjahres erfolgt.

  • Die Targo-KK-Abrechnung erfolgt bei mir immer zwischen 13. und 15. - bei Euch eigentlich auch?


    Dann ist es imho ausreichend, wenn man nach Ablauf des Vertragsendes zum 16. (oder zum darauf folgenden Kalendermonatsende, falls Kündigung nur zum Monatsende ausgesprochen werden darf) kündigt - dann erhält man zwischen 13. und 15. des Folgemonats die Schlussrechnung mit ausgezahltem Jahres-CB und nur anteilig berechneter neuer Jahresgebühr.

  • Bei mir ist das Rechnungsdatum immer der 5. des Monats. Alle Umsätze ab 6. des Vormonats bis einschließlich 5. laufen dann auf. Falls der 5. ein Freitag oder ein Sonnabend ist, ist das Rechnungsdatum dann der darauf folgende Sonntag (also der 6. oder der 7.).


    Der jährliche Cashback wird noch am Ende des alten Monates "valutiert" ("Kaufdatum" in der Rechnung) aber zu Beginn des neuen Monats gebucht.


    Die Jahresgebühr wird anscheinend am Ende des ersten Abrechnungsmonats gebucht.


    Bei mir wäre dementsprechend das "ideale Kündigungsdatum" zum 06.07.2017 (der erste Tag im neuen Abrechnungsjahr).

  • Re: Re: Re: Targobank +.


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Das wäre dann die Überlegung.


    Wobei,nach dem was Du in Deinem verlinkten Post geschrieben hast, die Kündigung dann nicht zum Ende des Vertragsjahres sondern zum Ende des Vertragsjahres + 1 Monat erfolgen muss. In den Bedingungen steht ja wohl, dass die Gutschrift des jährlichen Bonus auf der ersten Monatsrechnung des neuen Vertragsjahres erfolgt.



    Ich habe das Gefühl, dass es bezüglich Cashback bei der TARGOBANK unterschiedliche Meinungen gibt:


    Meine Anfrage über das Onlinepostfach nach vorzeitiger Auszahlung des jährlichen Cashbacks bei Kündigung (nicht spezifiziert durch wen) wurde schriftlich bejaht.


    Später hatte ich auf gleichem Wege mitgeteilt, dass ich nicht damit einverstanden bin das das Cashback so erheblich reduziert wird, ohne dass ein Grund dafür angegeben wird.


    Daraufhin wurde ich angerufen (hatte vergessen eine schriftliche Antwort zu verlangen):
    Es erfolgte eine Erläuterung der EU Regulierung und der Hinweis, dass bei Eigenkündigung der Jahres-Cashback entfällt (genau das wird im Schreiben zur Änderung der Bedingungen ab 1.9. angeboten). Mein Einwand, dass ich das vorher schon schriftlich anders bestätigt bekommen hatte stieß beim Anrufer auf Irritation.
    Ein Verweis auf den entsprechenden Punkt der Pluspunkt Karten Vertragsbedingungen konnte nicht angegeben werden.


    In den Bedingungen zur PlusPunkt Karte (2009) findet man den Hinweis auf Wegfall des Cashbacks bei Verstoß gegen Teilnahmebedingen, Regeln und bei Falschangeben. Kündigung gehört nicht dazu.


    Ich habe inzwischen widersprochen und habe eine Kündigung, wirksam in 2 Monaten erhalten.
    Bestätigt wurde mir schriftlich (auf Nachfrage), dass bis dahin alle Bedingungen (auch Cashback) weiter gelten und anteilige Jahresgebühr, sowie Monats- und JahresCashback in der letzten Abrechnung verrechnet werden.


    Gruß
    LarsLarsen

  • Re: Re: Re: Re: Targobank +.


    Zitat

    Original geschrieben von larslarsen
    Ich habe das Gefühl dass es bezüglich Cashback bei der TARGOBANK unterschiedliche Meinungen gibt:

    das fürchte ich auch, aber im Zweifel akzeptiere ich die paar Monate den geringeren CB und sacke danach sicher den Jahres-CB ein...


    Zitat

    Original geschrieben von larslarsen
    In den Bedingungen zur PlusPunkt Karte (2009) findet man den Hinweis auf Wegfall des Cashbacks bei Verstoß gegen Teilnahmebedingen, Regeln und bei Falschangeben. Kündigung gehört nicht dazu.

    Ist der folgende (imho eindeutige) Absatz aus den neuen AGB (Link s. oben) in den alten etwa nicht enthalten?

    Zitat

    Die Gewährung der jährlichen PlusPunkt-Gutschrift erfolgt in dem auf den Ablauf des Abrechnungsjahres, in dem die PlusPunkt-Gutschriften verdient wurden, folgenden Monat. Die PlusPunkt-Gutschriften werden jeweils an dem Tag gebucht, an dem die betreffende Monatsrechnung ausgestellt wird.


    Von einer vorzeitigen Gewährung des Jahres-CB im Fall einer Kündigung (durch wen auch immer) steht in den neuen AGB nichts - ist das bei den alten von 2009 etwa der Fall?


    Zitat

    Original geschrieben von larslarsen
    Bestätigt wurde mir schriftlich (auf Nachfrage), dass bis dahin alle Bedingungen (auch Cashback) weiter gelten und anteilige Jahresgebühr, sowie Monats- und JahresCashback in der letzten Abrechnung verrechnet werden.

    Auch Jahres-CB, welcher aufgrund des noch nicht beendeten Vertragsjahres noch gar nicht "gewährt" (s. AGB-Text) wurde?


    Den neuen AGB kann ich bis auf die Kündigungsfrist - 1 Monat bei Eigenkündigung und 2 Monate bei Kündigung durch die Bank - keinen Unterschied zwischen Eigenkündigung und Kündigung durch die Bank entnehmen.

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