Ich habe auch auf rechnung bestellt ... und natürlich bis heute nix erhalten ... war aber doch auch klar
Iphone 3 GS zu 569,- Euro kennt jemand diesen Shop iphonewelt ??
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Original geschrieben von Woler
Ich habe auch auf rechnung bestellt ... und natürlich bis heute nix erhalten ... war aber doch auch klarich bekam auch nur eine Zwischenmail dass es etwa 9 Tage dauert, aber bekommen habe ich weder das 16GB, noch das 32GB, aber war ja nichts kaputt, auch auf Rechnung !!!
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Fragt doch mal nach warum ihr noch nichts bekommen habt?!
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Original geschrieben von g-town-andreas
Was ist "Auf Rechnung" soll "schön"?Damit kannst du doch Leute Ohne Ende abzocken! Du kennst einen Rechtsanwalt? Dann verschickst du das 3Gs für 5xx €, mit 2 Tagen Zahlungsziel. Ist das Geld nicht am 3. Tag da, beauftragst du einen "verbündeten Anwalt", eine vorgefertigte Klage einzureichen. Der RA berechnet ca. 133 € zzg. MwSt. (http://www.rechtsanwaltsgebueh…erechnen/Zivilstreit.html), die dann 50/50 geteilt werden.
Auch ein Widerruf befreit dich meiner Meinung nach nicht von deinem Zahlungsverzug, und du bezahlst dann die 262 € (inkl. Gerichtskosten). Also kein Geld mit dem iPhone verdienen, dafür mit dem Zahlungsverzug.
Bei Geräten über 600 € erhöht sich das natürlich
Was man mit ein wenig Phantasie alles für (LEGALE) Betrügereien begehen kann....
Abgesehen davon, das ein Datum in der Rechnung ein bloßes Zahlungsziel ist und als solches unverbindlich, gibt es allgemein anerkannte kaufmännische Grundsätze an denen solch ein Vorhaben kostenpflichtig für den Antragsteller scheitern wird
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Original geschrieben von mostwanted
Abgesehen davon, das ein Datum in der Rechnung ein bloßes Zahlungsziel ist und als solches unverbindlich, gibt es allgemein anerkannte kaufmännische Grundsätze an denen solch ein Vorhaben kostenpflichtig für den Antragsteller scheitern wirdFällig: Sofort. Spätestens mit dem 24.03.2010 kommen Sie bei Nichtzahlung in Verzug. Ist lt. §286 BGB Rechtswirksam...
Welche "allgemein anerkannte kaufmännische Grundsätze" meinst du, die Gesetzesstatus haben, und an die ein Richter gebunden ist??? (Lerne gerne dazu).
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Weil es als Rechtsmissbrauch von den Richtern angesehen wird, wenn extrem kurze Fristen gesetzt werden. Dies passiert doch nur in der Hoffnung, dass die Gegenseite - selbst unter Beachtung der üblichen Banklaufzeit - diese Fristen nicht einhalten kann. Ein Brief an die zuständige Rechtsanwaltskammer und den Landgerichtspräsidenten würden dem aus der Spur geratenen Anwalt zeigen, dass es besser wäre wieder Taxi zu fahren wenn Ebbe in der Kasse herrscht.
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Verzug ohne Mahnung
"Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn für die Leistung durch Gesetz oder Rechtsgeschäft eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Erforderlich ist eine vertragliche Vereinbarung. Eine einseitige Bestimmung durch den Gläubiger genügt nicht" (aus Palandt, Bibel des Zivilrechts, § 286, Rn. 22)
Ohne Mahnung wird das schonmal in aller Regel nichts. Und Du kannst Dir sicher sein, dass Du mit Deinen gecshilderten Zahlungszielen von 2 Tagen etc. keine Chance vor Gericht haben willst. Und Dein Wirrwarr mit unverzüglich unter Heranziehung von 121 BGB ist wirklich "interessant". Es reicht nicht, mit irgendwelchen §§-Fetzen um sich zu werfen - man muss sie auch verstehen.
P.S. Kosten der Rechtsverfolgung sind nach der Rspr. im Übrigen nur zu ersetzen, wenn es sich um eine zweckentsprcehende Maßnahme der Rechtsverfolgung handelt. Schon damit wirst Du mit Deinem geschilderten Beispiel kläglich scheitern.
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