Hausdurchsuchung wg. Schwarzsurfens in Bayern

  • ... wenn auch knapp am Thema vorbei. ;)


    Der Thread dreht sich um die Strafbarkeit und nicht um die ggf. bestehende zivilrechtliche Verantwortlichkeit als Störer etc. Um mich mal selbst zu zitieren "Als Inhaber einer Flat würde es mich grundsätzlich nicht im geringsten stören, wenn jemand meinen Zugang zum reinen surfen nutzen würde - würde es nicht solche Dinge wie Störerhaftung und andere Unsicherheiten geben."

  • Genau. Und da es solche Dinge nun einmal gibt und nicht alle Menschen so friedliebende Schäfchen wie die TT-User sind, kann es anscheinend für einen Polizisten durchaus gerechtfertigt sein, eine verdächtige Person zu überprüfen

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Genau. Und da es solche Dinge nun einmal gibt und nicht alle Menschen so friedliebende Schäfchen wie die TT-User sind, kann es anscheinend für einen Polizisten durchaus gerechtfertigt sein, eine verdächtige Person zu überprüfen


    Wenn es ihm um das Wohl des WLAN Betreibers geht sollte er lieber diesen ausfindig machen und ihn auf die Missbrauchsgefahr hinweisen, den nächsten der das WLAN evtl. zu illegalen Aktivitäten nutzt erwischt er ja womöglich nicht.
    Für mich ist und bleibt das Ganze eine Abstrafung für einen ungehorsamen Untertanen :flop:

  • Genau. Immer den (evtl) Täter schützen, nie das Opfer. Das hat ja schliesslich selbst Schuld, dass es sich mit der Technik nicht vertraut gemacht hat


    caoz: Diese Frage ist weiterhin ungeklärt.

  • Lieber autares, ich wiederhole es noch einmal:
    Es konnte ja nichtmal festgestellt werden, in wessen Wlan der "Täter" angeblich gesurft hat.
    Wie soll man da ein "Opfer" feststellen und dieses dann "schützen"?
    Zumal dein verlinktes Urteil in diesem Fall auch das "Opfer" in Bedrängnis gebracht hätte und nicht den "Täter".

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Genau. Immer den (evtl) Täter schützen, nie das Opfer


    Ja, immer diese lästigen Grundrechte, die Inquisition hatte es da echt noch gut :rolleyes:
    Was hätte man denn deiner Meinung nach bei der Hausdurchsuchung und mit der Beschlagnahme des Notebooks für Beweise für die zur Last gelegte Tat finden können? Selbst wenn man zufällig das fragliche Noteboook erwischt hat und der Cache noch nicht gelöscht wäre, was besagt es wenn damit in offenen WLANs gesurft wurde? Wie will man beweisen dass das ohne Zustimmung der jeweiligen Betreiber geschah?
    Und Opferschutz heißt für mich auch zu verhindern dass jemand zum Opfer wird.
    Wenn dein Auto mit offenen Fensterscheiben auf einem öffentlichen Parkplatz steht darf die Polizei das auf deine Kosten abschleppen lassen damit der Wagen oder zumindest die Sachen im Wagen nicht so leicht geklaut werden können, im Falle des offenen WLAN dass der Beschuldigte widerrechtlich genutzt haben soll wurden aber wohl keine Anstalten gemacht den für den Betreiber potentiell riskanten Zustand zu ändern.

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