ZitatOriginal geschrieben von horstie
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zumal jeder normal denkende Mensch bis dahin sicherlich keine entsprechenden Spuren mehr zu Hause zur Abholung bereit gestapelt haben wird.
Das ist den Beamten durchaus bekannt ... man spekuliert halt auf andere Leichen, die der Betroffene möglicherweise im Keller hat. Und wenn man nur lange genug sucht, wird sich schon irgendetwas finden lassen.
Und auch solche Zufallsfunde rechtfertigen nach deutschem Recht im Nachhinein die Durchsuchung und sind uneingeschränkt für weitere Verfahren verwertbar. Meiner Einschätzung zufolge geht es der Polizei in sehr vielen Fällen einfach nur darum "mal da reinzukommen" - wenn man jemanden auf dem Kieker hat. Alles andere wird sich möglicherweise schon finden.
Früher (und vielleicht auch in Zukunft wieder) waren Schnurlostelefone ohne Zulassung als Aufhänger sehr beliebt. Der erste Weg führte daher zum Telefon. Und hat man erst einmal irgendetwas, woran man weitere Ermittlungen anknüpfen kann, ist das schon die "halbe Miete".
Aus dem Vortrag von RA Vetter egibt sich m.E. sehr schön, dass Polizisten strafprozessliche Vorschriften weniger als Leitlinien, sondern eher als Behinderung ihrer Arbeit ansehen, die es möglichst geschickt zu umschiffen gilt. Da Udo Vetter als Strafverteidiger täglichen Umgang mit solchen Angelegenheiten hat, kann er natürlich auf einen repräsentativen Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Frankie