Hausdurchsuchung wg. Schwarzsurfens in Bayern

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Genau. Und deshalb steht es der Polizei zu, weitere Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts/Anschludigung einzuleiten. Verstehe das Problem immer noch nicht.


    Stop !


    Nach dem Freiheitsentzug ist die Hausdurchsuchung die am stärksten eingreifende Maßnahme bei der Verbrechensbekämpfung (bitte NICHT mit Gefahrenabwehr verwechseln !). Und dafür bedarf es schon mehr als ein verständlicherweise geweckter Jagtinstinkt.


    Mit verlaubt: Ich maße mir nicht an, über den Fall zu urteilen, tue aber meine Skepsis kund. ABER: Das hier kann ich echt nicht stehen lassen. Wahrscheinlich wissen wir nicht alles und die Sache ist defiziler als berichtet, im Zweifel ist es aber ein massiver und unbegründeter Grundrechtseingriff.


    Da ist es IMO nicht angemessen, pauschal ein Problem nicht zu verstehen.


    Es bleiben nur 2 Möglichkeiten meiner Meinung nach:
    1. Die Sache stinkt zum Himmel und ist maßlos Überzogen (zumindest die Hausdurchsuchung).
    2. Wir wissen etwas nicht, was eine Rolle gespielt hat.


    Ich tendiere zu letzteren und möchte eigentlich das glauben ...

  • Mich wundert, dass insbesondere falls der Beschuldigte hier anwaltlich vertreten war, keine Beschwerde gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme eingelegt wurde.

  • Im Grunde bin ich der Meinung man sollte nicht immer mit so Sprüchen antreten die die Rechtsstaatlichkeit in Frage stellen, ich hielt dies einige Zeit nur für "linkes Gewäsch". Aber es stimmt halt auch einfach. Das fängt bei Ideen wie Parteiverbot an und endet bei Hausdurchsuchungen ohne Grund. Dass Demokratie hier sowieso schon sehr klein geschrieben werden muss ist klar, aber ich habe das Gefühl, in letzter Zeit trifft dies auch öfters auf einzelne Personen.


    Ich mache mir hier auch etwas sorgen um unsere werten Beamten, kann mir gut vorstellen, dass es sicherlich einige Personen gibt, die bei solchen Vorgängen wie einer grundlosen HD nicht unbedingt den rechtlichen Weg wählen und ziemlich unangenehm werden können. Ehrlich gesagt, ich hoffe es sogar irgendwie.

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Du bist also der Meinung, daß ein Polizist, der eine Ordnungswidrigkeit, ein geringfügiges Vergehen o.ä. vermutet und dieser Sache nachgeht ...


    Schon hier liegt der Denkfehler. Grundlage für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen ist ein objektiver Anfangsverdacht und nicht subjektive Mutmaßungen irgendeines Polizisten.


    Es ist keineswegs Aufgabe der Polizei aufgrund von Mutmaßungen verdachtsunabhängig umherzuschnüffeln. Und was ein Anfangsverdacht ist, sollte einem Polizeibeamten eigentlich geläufig sein. Vermutungen fallen ganz offenkundig nicht darunter.


    Und wenn die Herrschaften in Grün dann aus ihrer Vermutung einen Anfangsverdacht "konstruieren" (was ich für die gängige Praxis halte), bekommt man vom Ermittlungsrichter auch den gewünschten Durchsuchungsbeschluss. Wer davon ausgeht, dass polizeiliche Ermittlungen grundsätzlich nach rechtsstaatlichen Maßstäben erfolgen, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.


    Untersuchungen durch bei polzeilichen Vernehmungen mit Zustimmung aller Betroffenen anwesende Rechtsreferendare hatten ergeben, dass bereits die Belehrungen der Beschuldigten/Zeugen in mehr als der Hälfte aller Fälle rechtsstaatlichen Maßstäben nicht genügten. Und vor dem Hintergrund, dass auch die befragenden Polizeibeamten wussten, zu welchem Zweck die Referendare anwesend waren, wirft das m.E. ein sehr bezeichnendes Bild auf die Arbeitsweise der Polizei. Hier fehlt in meinen Augen jegliches Unrechtsbewusstsein.


    Vielleicht sollten sich Polizeibeamte mal einige Folgen der Serie Niedrich & Kuhnt ansehen. Dann würden sie jedenfalls ziemlich schnell zu Gesicht bekommen, was sie in Echt alles nicht dürfen. :p


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Schon hier liegt der Denkfehler. Grundlage für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen ist ein objektiver Anfangsverdacht und nicht subjektive Mutmaßungen irgendeines Polizisten.


    Es ist keineswegs Aufgabe der Polizei aufgrund von Mutmaßungen verdachtsunabhängig umherzuschnüffeln. Und was ein Anfangsverdacht ist, sollte einem Polizeibeamten eigentlich geläufig sein. Vermutungen fallen ganz offenkundig nicht darunter.


    Strafrechtliche Ermittlungen? Wir sprechen hier von einem Polizisten im Streifendienst, dem etwas auffällt, das er für "nachgehenswert" hält. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das kann man gerne "Verdacht" nennen.
    Ich bin kein Jurist.
    Bist Du es?


    Mir sagt mein Bauchgefühl, meine Lebenserfahrung und mein gesunder Menschenverstand, daß es nicht falsch ist, wenn ein Polizist auf diesen "Verdacht" hin aktiv wird.


    Das wird vor Gericht nicht ausreichen, braucht es aber auch nicht. Wir sind ja hier nicht vor Gericht, sondern hier reden Laien, Außenstehende und Unbeteiligte über etwas, von dem sie kein weitreichendes Wissen haben. Sprich, über allgemeine Dinge und unsere Aufassung dieser Vorgänge.


    Daß der Polizei jegliches Unrechtsbewusstsein fehlen soll, wird der Sache imho nicht gerecht.
    Strafrechtliche Ermittlungen führt imho die Staatsanwaltschaft mit der Polizei als beauftragte Erfüllungsgehilfen.
    Wenn ein Streifenpolizist im Dienst etwas "auffällt", das ihm "spanisch vorkommt", ist es längst noch nicht soweit voran geschritten, wie Du es im zitierten Absatz beschreibst.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Wir reden hier vom Ansatz einer vermutlich drei- bis vierstelligen Zahl an hochbezahlten Stunden einer nach eigenen Angaben chronisch überlasteten Exekutive und Justiz. Mithin: Den Steuerzahler wird die Verfolgung einen zumindest fünfstelligen Betrag gekostet haben.


    Und warum? Weil vermutlich zwei Streifenpolizisten jemanden im Auto im Internet surfen sehen haben.


    Lieber Jochen, wir reden hier von etwas, bei dem man allein aus der Beobachtung der Polizisten nur mit viel Mühe etwas "Verdächtiges" im Sinne einer möglichen Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit konstruieren kann. Natürlich gehe ich davon aus, dass sich eine überlastete Polizei eher evidenten Gefährdungen widmet, als die kostbaren Stunden in fragwürdige Unternehmungen zu stecken. Wäre tatsächlich etwas geschehen und das später der Polizei bekannt geworden, die Personalien wären vermutlich noch auf Jahrzehnte im Computer nachforschbar.

  • Es ist klar, daß so ein Thema in einem Internetforum, das sich mit Telekommunikation beschäftigt, nicht ganz objektiv betrachtet wird. Schließlich kann sich fast jeder mit dem Betroffenen identifizieren.
    Entsprechend groß ist die Empörung.
    Wären wir hier bei einem Autoclubstammtisch und es ginge um einen Fall, bei dem jemand zur Rede gestellt wurde, der sich z.B. einen in dem Zustand selten gewordenen Youngtimer, der am Straßenrand stand, genauer angeschaut hat und deswegen von der Polizei genauer in Augenschein genommen wurde, wäre die Empörung dort genauso groß und hier würden viele denken: "Ja, und?! Lieber einmal zuviel hingeguckt, als einen möglichen Diebstahl nicht vereitelt."


    Das ändert nichts daran, daß wir die genauen Hintergründe nun einmal nicht kennen.


    Dass viele wegen "Schäuble etc." äußerst sensibel geworden sind, kann ich aber auch nachvollziehen. Dennoch sollte man versuchen, die Kirche im Dorf zu lassen.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Nur hat die Polizei eben nicht nur mal eben die Personalien überprüft, sondern kurzerhand die Wohnung eines Menschen auseinandergenommen...


    Ich würde es ebenso krass finden, wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung durchsetzt, allein weil sie jemanden am Straßenrand beim Ansehen eines Autos kontrolliert haben (inkl. Personalien) und nach 6 Wochen wittern, dass er den Wagen klauen wollte. Was könnte jemand denn sonst bezwecken wollen, der sich ein Auto ansieht? Natürlich hätte der Polizei auch nach 6 Wochen keine Anzeige eines Autodiebstahls vorgelegen.


    Und wohlbemerkt: Diebstahl ist eindeutig strafbar, bei Surfen in völlig ungesicherten WLANs bewegen wir uns ja mal eher in einer absoluten Grauzone. Es entsteht auch im Regelfall kein Schaden für irgendwen. Es gibt wahrlich wichtigere Dinge, denen die Polizei nachjagen sollte.

  • @ Jochen


    Dass die Polizei jemanden kontrolliert, der sich verdaächtig macht, finde ich völlig in Ordnung. D.h. auch mit der Überprüfung des Laptopnutzers hier habe ich keine Probleme. Kann ja auch sein, dass er mit etwas umständlichen Materialien Möglichkeiten für den nächsten Bruch ausspioniert.


    Was für mcih nicht nachvollziehbar ist, wie und aus welchen Gründen es Wochen später zu einer Hausdurchsuchung kam. Ich hoffe nach wie vor, dass es dafür weitere Gründe als die mitgeteilten gab, denn ansonsten ist das wirklich übel. Die Wohnung ist nunmal ein grundgesetzlich geschützter Raum, so dass man für ein Eindringen schon etwas handfestes haben muss. Wenn es allein um den Vorwurf des "Schwarzsurfens" geht, halte ich eine Hausdurchsuchung einfach für nicht verhältnismäßig, zumal jeder normal denkende Mensch bis dahin sicherlich keine entsprechenden Spuren mehr zu Hause zur Abholung bereit gestapelt haben wird.

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