Hausdurchsuchung wg. Schwarzsurfens in Bayern

  • Eben nicht. Welchen konkreten Verdachtspunkt hatten die Beamten bei einem Mann, der mit Laptop im Auto sitzt denn?


    Und danach ordnet das Amt noch eine Hausdurchsung an, obwohl nicht mal festgestellt worden konnte in welchem Wlan er gesurft hat. Konnten die dann überhaupt feststellen, dass er in einem Wlan gesurft hat?


    Verhältnismäßigkeit der Mittel....

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Eben nicht. Welchen konkreten Verdachtspunkt hatten die Beamten bei einem Mann, der mit Laptop im Auto sitzt denn?


    Frage ich mich auch. Wie kommen die überhaupt drauf dass er in einem offenen WLAN gesurft hat und dass das strafbar sei? Ob es sich gehört oder nicht, solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt steht nicht fest ob es überhaupt strafbar ist, anders als beim Auto gibt es keinen paragraphen der eine ungenehmigte Nutzung direkt unter Strafe stellt.
    Wenn alles strafbar ist was sich nicht gehört sollten die feinen Herren Staatsanwälte mal Ministerpräsidenten fragen die sich für Privataudienzen bezahlen lassen, das gehört sich auch nicht, aber da vermutet seltsamerweise kein Staatsanwalt oder auch Amtsrichter eine Strafbarkeit.


    Zitat


    Und danach ordnet das Amt noch eine Hausdurchsung an, obwohl nicht mal festgestellt worden konnte in welchem Wlan er gesurft hat. Konnten die dann überhaupt feststellen, dass er in einem Wlan gesurft hat?


    Zumal sie ja gar nicht wissen ob sie nach Wochen überhaupt den Computer sicherstellen der für die angedichtete Straftat verwendet wurde.
    Ich parke bei der Arbeit zum Auswerten von Messungen auch ab und zu in Nebenstraßen, wenn mir da ein übereifriger Beamter Schwarzsurfen unterstellt und daher später meine Bude auf den Kopf stellt wird er mein Firmennotebook gar nicht finden da es im Büro im Schrank eingeschlossen liegt.


    Zitat


    Verhältnismäßigkeit der Mittel....


    Die gilt in Deutschland nur für Bürger mit satt 6stelligen Jahregehältern

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Die gilt in Deutschland nur für Bürger mit satt 6stelligen Jahregehältern


    Und wieso habe ich dann noch nichts davon mitbekommen :rolleyes::rolleyes:


    BTT:
    Warum darf ein Polizist nicht fragen, warum du mit dem Laptop im Auto sitzt. Vor allem wenn es sich noch um eine Wohngegend handelt. Kann mir kaum vorstellen, dass die deinen Laptop konfiszieren und deine Wohnung durchsuchen, wenn du freundlich und höflich sagst, was du machst.


    Ich verstehe immer diese "das geht die gar nichts an" Mentalität nicht - aber im Internet von Telefon-Treff über Facebook bis Xing alles Preisgeben...

  • Wer sein WLAN offen lässt hat auch meist das Router-Passwort im Auslieferungszustand.


    Obwohl die Möglichkeit bestünde (z.B. bei Arcor) dem Anschlussinhaber über einen 10minuten-Mail-Dienst die "neuen" Zugangsdaten für seinen Router zu schicken und diesen mal eben "abzuschließen, würde ich folgendes anraten:


    Hingehen, Bescheid geben, ggf. helfen und mit Kaffee, Keks und Stück Schoki wieder von dannen ziehen. (Je nach Region...könnte in Kreuzberg ne dumme Idee sein).


    Übrigens reichen ne simple Blechdose und Netstubmler mit einem USB-Stickl völlig aus um den Ursprungsort des Signals zu bestimmen.

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Und wieso habe ich dann noch nichts davon mitbekommen :rolleyes::rolleyes:


    BTT:
    Warum darf ein Polizist nicht fragen, warum du mit dem Laptop im Auto sitzt. Vor allem wenn es sich noch um eine Wohngegend handelt. Kann mir kaum vorstellen, dass die deinen Laptop konfiszieren und deine Wohnung durchsuchen, wenn du freundlich und höflich sagst, was du machst.


    Ich verstehe immer diese "das geht die gar nichts an" Mentalität nicht - aber im Internet von Telefon-Treff über Facebook bis Xing alles Preisgeben...



    Weil es sie nichts angeht?
    So lange ich keine Verdacht errege, indem ich zum Beispiel in der einen Hand ein Fernglas hab und mit der anderen Hand masturbiere, hat ein Polizist keinen Grund mich zu kontrollieren.


    Wer sagt, dass ich da nicht kurz halte, um nach dem Weg zu schauen? Oder wenn ich für einen Provider Messungen durchführe. Oder für einen Reiseführer interessante Strecken sammle oder oder oder.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Wer sagt, dass ich da nicht kurz halte, um nach dem Weg zu schauen? Oder wenn ich für einen Provider Messungen durchführe. Oder für einen Reiseführer interessante Strecken sammle oder oder oder.


    Nun nennst du auf einmal Gründe, die du dem Polizisten sagen kannst. Kein Polizist wird eine Hausdurchsuchung beantragen, wenn du auf seine Frage, was du machst, eine der o.a. Antworten gibst?! Wenn du aber mit einem "das geht sie gar nichts an" kommst, würde ich als Polizist auch erstmal misstrauisch werden und der Sache weiter nachgehen.


    Und natürlich geht es einem Polizisten etwas an, wenn er Verdacht hegt. Lieber einmal mehr kontrollieren als einmal zu wenig - meine Meinung.

  • Und wo ist der Verdacht, wenn ich angebe, dass ich Surfe?
    Der Polizist hat doch keine Handhabe um festzustellen, ob ich per UMTS oder Wlan festzustellen. Im Rahmen einer Personenkontrolle kann er meinen Laptop ja nicht beschlagnahmen.
    Also hat das Gericht ja scheinbar auf dieser Grundlage eine Hausdurchsuchung angeordnet.


    Außer meiner Sicht ist die Sache so daneben weil:


    - 1. Eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle durchgeführt wurde
    - 2. Nach dieser Kontrolle ohne konkreten Sachverhalt (Welches Wlan wurde "missbraucht"?) eine Durchsuchung angeordnet und durchgeführt wurde.
    - 3. Im Rahmen dieser fragwürdigen Durchsuchung auch noch eine Beschlagnahmung ausgeführt wurde.



    Das alles kombiniert riecht sehr nach einer Kombination aus Willkür und technischer Inkompetenz.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Nun nennst du auf einmal Gründe, die du dem Polizisten sagen kannst. Kein Polizist wird eine Hausdurchsuchung beantragen, wenn du auf seine Frage, was du machst, eine der o.a. Antworten gibst?! Wenn du aber mit einem "das geht sie gar nichts an" kommst, würde ich als Polizist auch erstmal misstrauisch werden und der Sache weiter nachgehen.


    Ach so, wenn ich von meinem Recht zur Aussageverweigerung gebrauch mache bin ich verdächtig, und wenn ich ihn anlüge nicht.

    Zitat


    Und natürlich geht es einem Polizisten etwas an, wenn er Verdacht hegt. Lieber einmal mehr kontrollieren als einmal zu wenig - meine Meinung.


    Sag ich ja, der "Täter" war einfach zu verdächtig, da man ihm nichts nachweisen konnte hat man eben zur Einschüchterung gegriffen, der soll sich hüten noch einmal von den ihm zustehnden Rechten Gebrauch zu machen.
    Polizeiwillkür eben.

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Eben nicht. Welchen konkreten Verdachtspunkt hatten die Beamten bei einem Mann, der mit Laptop im Auto sitzt denn?


    Und danach ordnet das Amt noch eine Hausdurchsung an, obwohl nicht mal festgestellt worden konnte in welchem Wlan er gesurft hat. Konnten die dann überhaupt feststellen, dass er in einem Wlan gesurft hat?


    Verhältnismäßigkeit der Mittel....


    Wer sagt den das ein im Auto sitzender Mann grundlos kontrolliert wurde??? Vielleicht ist das Kennzeichen schön des öfteren beim durch die Gegend schleichen auffällig geworden, oder Anwohner ist der Betreffenden beim beobachten oder sonstigen Dingen aufgefallen. So aus heiterem Himmel werden die das nicht machen.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Ach so, wenn ich von meinem Recht zur Aussageverweigerung gebrauch mache bin ich verdächtig, und wenn ich ihn anlüge nicht.


    Natürlich bist du das?! Wenn du sagst, dass du nach dem Weg suchst, ist das wohl unauffälliger als wenn du sagst, dass ihn das gar nichts angeht. Und am besten sagst du dem Polizisten noch, dass du von deinem "Aussageverweigerungsrecht" gebrauch machen willst. Sowas würde ich nur sagen, wenn es doch eng für mich werden könnte. Das letzte Mal war das, als mir eine junge Frau vors Auto gelaufen ist. Das letzte Mal, als bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde, habe ich auch den Kofferraum aufgemacht, anstatt von meinem "Aussageverweigerungsrecht" gebrauch zu machen. Und Ihr redet hier etwas von "Verhältnismäßigkeit"? Ist es verhältnismäßig, einem Polizisten auf die Frage, was man macht, ein "ich will meinen Anwalt sprechen" zu entgegnen?


    Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Polizeiwillkür eben.


    :rolleyes:


    Reine Spekulation die du hier betreibst.

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