Ingo, dann freu dich Deine Sachbearbeiter haben keine Ahnung (zumindest wenn das ein Fall aus NRW war so wie das Profil vermuten lässt):
"Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden."