Hilfe. Telekom lässt mich nicht aus dem Vertrag raus.

  • Wenn der Händler das nicht hinbekommt hilft unter Umständen nur die Hardcore Methode- nicht zahlen (kann muß nicht die beste Methode sein) bzw. Feststellungsklage.


    Wohlgemerkt du kannst deine Kündigung nachweisen.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Ja, kann ich nachweisen. Aber hoffen wir mal das es nicht soweit kommt. Ich berichte, sobald der Händler sich bei mir meldet.

  • Habe eben beim Händler angerufen, weil er sich nicht gemeldet hat. Der zustänidge Sachbearbeiter ist bis nächste Woche Donnerstag beim Urlaub, daher wollte ein Kollege versuchen ihn zu erreichen und sich spätestens Montag bei mir melden.


    Dadurch entsteht leider ein weiteres Problem. Montag ist der 1.3 und ich habe die Auktion bei Ebay am 1.2 ersteigert. Bei den AGBs steht ich habe ein einmonatiges Widerrufsrecht, die nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger beginnt. Empfangen habe ich den Stick und den Router am 5.2. und der Anschluss wurde noch garnicht erst freigeschaltet. Heißt das, ich kann noch bis zum 5.3 widerrufen. Soll ich das beim Händler machen und der leitet das weiter an Vodafone oder an beide eine Kündigung schicken.


    Der Vorschlag an die Telekom nichts zu zahlen, kommt mir etwas problematisch vor. Wie sicher ist das denn, dass ich im Recht bin. Nicht das ich hinterher mehr Probleme habe als jetzt.

  • Zitat

    Original geschrieben von serkosum


    Der Vorschlag an die Telekom nichts zu zahlen, kommt mir etwas problematisch vor. Wie sicher ist das denn, dass ich im Recht bin. Nicht das ich hinterher mehr Probleme habe als jetzt.



    Naja da du nachweislich gekündigt hast gibt es keinen Anspruch der Telekom auf Zahlungen ab Kündigungszeitpunkt. Es sei denn die Telekom kann nachweisen das du deine Kündigung zurückgenommen hast.


    Aber eine Portierung ist nun mal keine Kündigungsrücknahme.


    Wenn du ansonsten nix Zahlst kommt das Inkasso und ggf. der ger. Mahnbescheid.
    Dem sollte er kommen wiedersprechen und dann muß die Telekom nachweisen das ihre Forderung berechtigt ist,nur kein Richter wird die Forderung zu Rechtens erkennen.


    Im Falle des gen. Kollegen kam nach Widerspruch des Mahnbescheides nix mehr aber wohlgmerkt es ist die letzte Methode,besser der Händler deixelt das noch hin,denn nicht jeder hat den Nerv sich mit Inkasso etc herumzuschlagen,und zahlen dann lieber - das ist die Kalkulation der Telekom.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Seit heute Nachmittag kein Telefon und kein Internet. Wenn ich die Festnetznummer wähle sagt eine Frauenstimme, die Nummer sei nicht erreichbar und man solle später nochmal versuchen. Und obwohl die DSL Lampe am Router leuchtet ist kein Internet verfügbar.
    Vodafone wollte heute den Anschluss schalten. Kann es sein, dass dadurch der Anschluss der Telekom blockiert wurde oder hat Telekom nun doch ein Rückzieher gemacht. Möchte da jetzt ungern anrufen, da ich nicht weiß was der Händler da genau macht. Vielleicht hat er es ja bereits geklärt und konnte mich nicht erreichen bzw. hat meine Nummer falsch notiert.

  • Habe keine Daten mehr auf der T-Online Homepage. Kann mich zwar noch anmelden, jedoch keinerlei Daten mehr zu sehen. Scheint wohl so das der Händler es doch noch hinbekommen hat.

  • Schön das es DaR..? hinbekommen hat.
    Einigungen sind immer besser als die ganze Nerverei mit Rechtsgängen.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Man muss eben nicht immer denken, dass bösartiger Mutwille hinter sowas steckt. Manchmal hat sich einfach ein Fehler eingeschlichen, der sich beheben lässt. Deswegen immer erstmal Ruhe bewahren. Ausflippen kann man später immernoch. ;)

  • Der Fehler war aber nicht ohne. Wenn sich sogar die Telekom bei mir meldet, um mitzuteilen das die Kündigung nicht mehr wirksam ist und somit mein Vertrag um ein Jahr verlängert wird, ist das Ausflippen angebracht. Ich bin froh das ich die Telekom jetzt losgeworden bin.

  • Hallo


    hatte vor 1,5 Jahren ein vergleichbares Problem,
    der in einem Shop vom Mitarbeiter ausgefüllte Portierungantrag war nicht kerrekt.
    Standardmäßig wird neben der Portierung auch eine Kündigung eingeleitet.


    Ein zweite Kündigung scheint eine zweite abweichende Willenserklärung zu sein,
    wodurch die erste Kündigung unwirksam wird.


    Bei einem reiner Portierungauftrag ohne Kündigung stellt sich dieses Problem nicht.


    Ich meinem Fall hatte ich Glück und es kam nicht zu einer Verlängerung von 3 Monaten.


    Gruß Resool

    Resool has no clue


    but is trying hard to improve
    and to help as good as possible

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!