Kaufvertrag bei Verkauf von PKW

  • Hallo,


    ich verkaufe mein Auto. Ein Kumpel hat mir den ADAC Vertrag empfehlen (Verkauf von Privat PKW).


    Dort ist irgendwo auch die Frage ob das Fahrzeug vor mir privat oder gewerblich, in Klammern Taxi, Fahrschule usw. genutzt wurde.


    Der Vorbesitzer war eine Software Firma. Also es war ein Firmenwagen. Wurde das Fahrzeug jetzt gewerblich genutzt oder nicht?!


    Was soll ich jetzt im Vertrag ankreuzen?!

  • Meine persönliche Meinung: wenn das nur ein Dienstwagen (Auto des Chefs oder so) war, würde ich "privat" ankreuzen. Wenn es als Firmenfahrzeug für mehrere da war, dann "gewerblich". Wenn ich das nicht wüßte, würde ich nix ankreuzen und stattdessen eine Anmerkung schreiben.


    kopporama

    "Wir leben in einer Zeit der Schnüffelei. Heutzutage bedroht man Menschen nicht mit einem Dolch, sondern mit einem Dossier." Vance Packard

  • Zitat

    Original geschrieben von kopporama
    Meine persönliche Meinung: wenn das nur ein Dienstwagen (Auto des Chefs oder so) war, würde ich "privat" ankreuzen.


    Interessante Auffassung, wenn das Fahrzeug für ein Gewerbe eingesetzt wurde.

  • Ja aber genau das ist ja das Thema.


    Im Endeffekt wurde das Fahrzeug wie ein Privatwagen gefahren (von nur einer Person) aber war halt auf eine Firma angemeldet.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Interessante Auffassung, wenn das Fahrzeug für ein Gewerbe eingesetzt wurde.


    Wie definierst du "für ein Gewerbe eingesetzt"? Es war auf eine Firma angemeldet, wurde aber wie ein Privatwagen gefahren. Von "gewerblich" im Sinne der Frage (Taxi, Fahrschule etc.) würde ich nicht sprechen. Hmmm... vielleicht beides ankreuzen und ein erklärender Satz dazu...


    kopporama

    "Wir leben in einer Zeit der Schnüffelei. Heutzutage bedroht man Menschen nicht mit einem Dolch, sondern mit einem Dossier." Vance Packard

  • Hab mit der ADAC Rechtsberatung telefoniert. Ich soll hier gewerblich ankreuzen. Kann aber ja bei Sondervereinbarung mich darauf beziehen, dass gewerblich genutzt angekreuzt wurde weil auf Firma zugelassen.
    Außerdem schließe ich dann aus, das es meine Wissens nach als Fahrschulfahrzeug, Taxi oder Mietwagen verwendet wurde.


    Darum geht es Käufern ja vor allem.

  • bei versicherungen muss man auch angegeben ob private oder gewerbliche nutzung.
    nur weil das fahrzeug auf ne firma zugelassen/versichert/genutzt wird, muss hier mitnichten immer "gewerblich" angegeben werden.
    dies ist da auch nur der fall, wenn das fahrzeug im direkten sinne umsatz generiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von kopporama
    Es war auf eine Firma angemeldet, wurde aber wie ein Privatwagen gefahren.


    Im Kaufvertrag steht aber nicht, was glauben Sie, wie der Mitarbeiter das Fahrzeug bewegt hat.


    stanglwirt


    Sobald mit dem Fahrzeug zu einem Geschäftstermin gefahren wurde, welcher Umsatz hätte bringen können, ist es gewerblich!


    Ist ein Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist es in jedem Falle gewerblich, da es sonst mit dem Steuerrecht Probleme gibt.

  • wie gesagt, bei den versicherungen ist es definitiv nicht so.
    es geht hier um die nutzungsart und nicht wer das fahrzeug nutzt.

  • Das gewerblich angegeben wurde, muss doch bei deinem Kauf angegeben sein. Nachdem du diesen Wagen aber gekauft und gefahren bist, wurde der Wagen doch Privat genutzt. Du stellst ja einen Kaufvertrag auf, der für deinen Zeitraum gilt und nicht davor. Weil davor hat ja der Vorbesitzer den Wagen gewerblich genutzt, nicht du. Also würde ich sagen das du Privat ankreuzen musst. Aber um sicher zu gehen, kannst du in das Bemerkungsfeld reinschreiben, das der Vorbseitzer es gewerblich genutzt hat.

     iPhone 5 16GB Frei von Werk  + Telekom.de 
     iPad 3 4G 32GB + Telekom.de 

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!