Ebay: IP100 Überauszahlungsangebot

  • Es geht hier nicht nur um Ersparnis von Ebay-Gebühren, sondern auch um die Umgehung von Verbraucherrechten (Rücktritt, Gewährleistungsansprüche, Widerruf etc.), womöglich auch um Steuerbetrug. Der Gute riskiert Strafverfahren durch Ebay und den Fiskus. Da nützt das Stammkapital auch nichts, wenn die Firma hopps geht, bevor die Auszahlungen erfolgen... :D

  • Da das Finanzamt ebay bis jetzt sowieso nicht kontrolliert, hat der Auftritt bei ebay als Privatperson noch lange nichts mit dem Steuerbetrug zu tun. Wenn du was im o2 Shop kaufst, könnten die das theoretisch auch einfach nicht versteuern. Das eine hat also mit dem anderen nichts zu tun.
    Was deine Gewährleistung und ähnliches im Bezug auf die 250€ bringen soll, verstehe ich auch nicht, da der Handyvertrag ohnehin nicht von der Internetauktion umschlossen ist, da es sich hier um einen Vertrag sui generis ähnlich einem Maklervertrag handelt. Und was die Auszahlung der 250€ angeht hat man gegenüber einem Unternehmer auch nicht mehr Möglichkeiten als einer Privatperson gegenüber.
    Wie die Firma als juristische Person Ziel eines Strafverfahrens werden soll ist mir auch nicht klar. Bis dato ist das in Deutschland nicht möglich. Ein Strafverfahren gegen die Mitarbeiter und eine darauf folgende etwaige Insolvenz der Firma haben dennoch immernoch mehr Sicherheiten durch das Stammkapital, da auch der Fiskus nur ein Gläubiger bleibt genauso wie der ebay-Käufer.


    Wer Interesse an dem Angebot hat, kann meiner Meinung nach bedenkenlos zuschlagen. Über der Aktion stand übrigens in den allgemeinen Infos Barauszahlung. Und was die Fälligkeit angeht, so ist man wenn ich mich Recht erinnere bei Geld nach 2 Wochen automatisch in Verzug soweit keine anderen Abreden vorher Bestandteil des Vertrages wurden.

  • Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Wer Interesse an dem Angebot hat, kann meiner Meinung nach bedenkenlos zuschlagen.


    Klar, mach das ruhig.
    Ich freu mich schon auf das Rumgejammer wenns nicht klappt - was bei dem megaseriösen Auftreten ja toootal unwahrscheinlich ist :rolleyes::rolleyes:


    Also wirklich: Wer nach dieser Diskussion der Meinung ist dies "Angebot" sei bedenkenlos, der muss schon irgendwie benebelt sein - oder aber der Anbieter selbst...

  • Ich hab nicht gesagt, dass ich das mache.
    Da geklärt wurde, dass hinter dem Angebot ein Händler steht, sehe ich jedenfalls keinen besonderen Grund, weshalb nicht gezahlt werden sollte.


    Nach meiner Erfahrung werden, wenn es sich um Betrug handelt viel mehr Versprechungen gemacht und versucht einen "seriösen Eindruck" zu vermitteln.
    Ich denke, dass es sich hier lediglich um einen stümperhaften Versuch handelt als Privatperson bei ebay zu handeln.


    Und gejammert wird hier im Forum vor allem über Händler mit großen Internetplattformen, die dann doch mit ihren Auszahlungen monatelang im Verzug sind. Und bei den "ordentlichen" Händlern wird gejammert, wenn die Ware nicht nach 1,5 Tagen beim Kunden ist oder ein defektes Gerät, welches sowieso ausgewechselt wird, geliefert wurde. Um das Jammern wirst du also sowieso nicht herum kommen :p ;)


    Edit: Also ich bin nicht benebelt, bzw ist es mir nicht klar.

  • @ GlobalLude:


    Woher willst Du wissen, dass das Finanzamt ebay-Händler nicht kontrolliert - das halte ich für ein absolutes Gerücht, es gab darüber genügend Zeitungsberichte.


    Steuerbetrug läge vor, wenn die über Ebay geschlossenen Verträge als Privatperson laufen (ohne den Gewinn zu versteuern) und nicht über den Betrieb des Anbieters.


    Das eine hat mit dem anderen daher durchaus etwas zu tun.


    Und das Widerrufsrecht wird sehr wohl ausgehebelt, wenn der Anbieter als Privatperson anbietet und nicht als gewerblicher Betrieb.


    Sollte eine Auszahlung nicht erfolgen, hätte ich in dem Fall, dass eine GmbH die Verträge makelt, sicherlich bessere Karten als gegenüber einer Privatperson, das Geld gerichtlich einzuklagen.


    Ich habe nicht behauptet, dass die Firma ein Strafverfahren riskiert, sondern den "Privat"-Anbieter in der Auktion. Und gegen eine Person kann wohl auch in diesem Lande ein Strafverfahren eingeleitet werden.


    Wie auch immer, ich sehe die Risiken, und Du siehst sie nicht, Du empfiehlst bei Interesse "zuzuschlagen", ich rate dringend von einem Kauf ab.

  • Dass das Finanzamt ebay kontrolliert, war mir neu, aber man lernt wohl nie aus.


    Das mit dem Strafverfahren wollte ich nur klarstellen wegen dem Ausdruck "wenn die Firma hopps geht"... ein Strafverfahren gegen die Privatperson ändert nichts an der Zahlungspflichtigkeit, noch kann dieses auf das Stammkapital der GmbH Auswirkungen entfalten.


    Der Gewinn entsteht so oder so bei der Firma, da o2 ja an diese die Provision auszahlt. Auch der Vertrag entsteht offensichtlich über die Firma, wie caman berichtet hat. Das verschleiern dieser Dinge öffnet lediglich weitere Anfechtungsmöglichkeiten, welche für den Käufer eher positiv sind.


    Wie Gewährleistung in Bezug auf die Vermittlung hilfreich sein soll, verstehe ich leider nicht, da ja nur die Vermittlung und nicht der Vertrag von o2 dadurch beeinflusst wird.
    Ist der Vermittlungsvertrag wegen Gewährleistung nichtig, ändert das nichts am geschlossenen o2-Vertrag. Der bleibt bestehen.


    Lange rede kurzer Sinn: Nach Lage der Tatsachen scheinen die Motive des Händlers nicht im Betrug am Kunden zu liegen. Ob meine Verkäufer alles versteuern, ist mir letztendlich egal. Einen Durchschlag von etwaigen finanzrechtlichen Folgen bis hin zum Käufer und der Auszahlung, kann man hier denke ich ausschlagen.


    Kaufts oder kaufts nicht. Mir ist das egal! :D

  • Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    sehe ich jedenfalls keinen besonderen Grund, weshalb nicht gezahlt werden sollte.


    Vor lauter Nebel nicht...


    Im Grunde bedingt jeder Vertrag und ganz speziell diese Auszahlungsmodelle Vertrauen darin, dass der HÄndler seinen Vertrag auch einhält.
    Und zu wem kann ein klar denkender und rational überlegender Käufer wohl (mehr) Vertrauen haben: Zu einem Händler der offen und ehrlich darlegt wer er ist und wie man ihn erreichen kann, über den ich mit diesen Informationen so gut es die üblichen Quellen zulassen Erkundigungen einholen und Erfahrungen nachlesen kann?
    Oder zu jemandem der schon von Anfang an seine Identität verschleiert?


    Bei diesem Angebot zu äussern man könne da "bedenkenlos" zuschlagen ist grenzenlos naiv und fahrlässig.
    Man könnte wirklich auf den Gedanken kommen Du willst ein eigenes Angebot schönreden.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Vor lauter Nebel nicht...



    Bei diesem Angebot zu äussern man könne da "bedenkenlos" zuschlagen ist grenzenlos naiv und fahrlässig.
    Man könnte wirklich auf den Gedanken kommen Du willst ein eigenes Angebot schönreden.


    Also ich kaufe auch bedenkenlos bei ebay Privatauktionen. Bedenkenlos ist für mich jeder Kauf bei dem ich über meine Rechte und deren Durchsetzungsmöglichkeit in gewissem Maße bescheid weiß. Wenn der Händler nicht vorhat zu zahlen, hätte er wohl kaum seinen Firmensitz preisgegeben sondern eine Briefkastenfirma gegründet.


    Es handelt sich dabei nicht um ein Angebot von mir, sonst hätte ich es einfach hier hineingestellt. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Der Gewinn entsteht so oder so bei der Firma, da o2 ja an diese die Provision auszahlt. Auch der Vertrag entsteht offensichtlich über die Firma, wie caman berichtet hat. Das verschleiern dieser Dinge öffnet lediglich weitere Anfechtungsmöglichkeiten, welche für den Käufer eher positiv sind.


    Woher weisst Du, dass O2 die Provision an die Firma auszahlt? Reine Vermutung.


    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Wie Gewährleistung in Bezug auf die Vermittlung hilfreich sein soll, verstehe ich leider nicht, da ja nur die Vermittlung und nicht der Vertrag von o2 dadurch beeinflusst wird. Ist der Vermittlungsvertrag wegen Gewährleistung nichtig, ändert das nichts am geschlossenen o2-Vertrag. Der bleibt bestehen.


    Ich hatte von Widerruf und nicht von Gewährleistung gesprochen. Sollte O2 vom Geschäftsgebahren des Vertragspartners erfahren, hätte sicherlich der Kunde auch gute Karten, gegenüber O2 vom Vertrag zurückzutreten, und sei es aus Kulanz.


    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Lange rede kurzer Sinn: Nach Lage der Tatsachen scheinen die Motive des Händlers nicht im Betrug am Kunden zu liegen.


    Scheinen... :D


    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Ob meine Verkäufer alles versteuern, ist mir letztendlich egal.


    Mir nicht. Ich bin ehrlicher Steuerzahler und zahle indirekt für solche Herrschaften mit...

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