ZitatOriginal geschrieben von Plueschi
das Geb war falsch und die Karte hätte ohne Ausweis Kopie garnicht angemeldet werden dürfen, denn im Antrag von Mobilcom stande drin geprüft durch Ausweis.
Das ist sicher ein Fehler, bzw. eine Abweichung vom durch jeden Anbieter vorgegebenen Verfahren.
Aber wo liegt darin ein Missbrauch Deiner Daten?
Wo sind da Deine Interessen überhaupt berührt?
Wenn überhaupt hätte Klarmobil / Mobilcon / jeder andere Anbieter den Händler zur Einhaltung der vorgegebenen Abläufe verpflichten müssen (ob da überhaupt strafrechtliche Belange eine Rolle spielen?)
Mittlerweile unbestritten ist ja wohl, dass Du generell der Anmeldung mit Deinen Daten - soweit vorhanden - zugestimmt hast.
Und dann ist es nicht nur unangebracht, sondern evtl. sogar schon strafbar eine Anzeige, möglicherweise unter Behauptung falscher Tatsachen, aufzugeben.
Wie ich schon schrieb: Wenn Du wahrheitsgemäß erklärt hättest, dass Du der Verwendung Deiner Daten soweit vorhanden, also Name und Adresse, ausdrücklich zum Zwecke der Schaltung der Klarmobilkarte zugestimmt hattest, dann dürfte auch erst gar keine Anzeige aufgenommen worden sein. Jeder Polizist hätte Dich wieder wegschicken müssen, da keinerlei Missbrauch Deiner Daten vorliegt und damit auch keinerlei Deiner Interessen berührt wurden.
Ich an des Händlers Stelle würde - immer vorausgesetzt alles stimmt so und die besagte Zustimmung liegt vor - Dich schon längst angezeigt haben.
Ich finde das Verhalten von Dir - insbesondere auch wenn man die anfänglich begeisterte Zustimmung sowie das einzige Motiv für die Erlangung eines Geschenkes betrachtet - unglaublich unverschämt (zurückhaltend formuliert) und beispiellos in diesem Forum.