Nexus One Forum

  • Zitat

    Original geschrieben von zapakos84
    Für Prepaidkarten schließt man aber nun mal keinen "Vertrag" im klassischen Sinn. Ihm sind ja keine Verpflichtungen auferlegt worden. Und über die unglückliche Art und Weise wurde schon debatiert.


    Nun ja, es ist ein Vertrag im rechtlichen Sinn. Und sollte durch einen solchen unrechtmäßig abgeschlossenen Vertrag tatsächlich Provision kassiert worden sein (keine Ahnung, ob das mit den 42 EUR oben da stimmt), dann kann man nicht mehr von einem einzelnen Fehler eines Mitarbeiters sprechen. Dies könnte dann schon ein Straftatbestand sein (bewusst im Konjunktiv hier alles von mir).


    Ich bin jedenfalls froh, rechtzeitig hier in den Thread geschaut zu haben.

    Mit Grüßen ...

  • Hallo


    also mir wurde gesagt das wenn man Händler ist Provision bekommt, 42,00€ Pro Karte kann ich mir jetzt nicht vorstellen denn das wäre was viel aber so 10€ könnte ich da schon vorstellen.


    Und wie gesagt ich denke mit das wurde bewusst gemacht, denn der Mitarbeiter hätte ja dann erstmal die Anwort von den Mitglieder abwarten müssen ob sie wirklich zustimmen. Und das hat er auch nicht gemacht.


    Von daher ist die Ausrede ein Mitarbeiter hat geschlafen für mich nicht logisch,

  • Hallo!


    Das Argument, dass die Polizei zur Anzeige rät, ist sehr schwach, denn das machen sie immer, da sie letztendlich nur Ermittlungsgehilfen der Staatsanwaltschaft sind und sie dich stellvertrentend nur bis zur Anzeige über deine Rechte belehren können. Aber hier muss sich ja niemand rechtfertigen für sein Handeln.


    Handybund muss sich wegen der strafrechtlichen Seite keine Sorgen machen. Denn für alle bereits hier angeführten Straftatbestände fehlt es an einem nachweisbaren Vorsatz. Eine fahrlässige Begehung der genannten Straftaten ist nicht möglich. Auch eine Provision würde keinen rechtlichen Rückschluss auf den Vorsatz im Bereich des richterlichen Ermessensspielraums zulassen!


    Herr Plueschi hingegen sollte sich doch lieber über sein weiteres "öffentliches Vorgehen" Gedanken machen. Den der Vorsatz aller in Verbindung mit Rufschädigung in Verbindung stehenden Straftaten ist objektiv gegeben. Einen anderen Sinn der öffentlichen Verbreitung von Mutmaßungen bezüglich der Provision ist nicht gegeben. Da er auch keine Garantenpflicht oder ähnliches den "fremden" Menschen gegenüber trägt und er desweiteren auch dadurch nichts an der eventuellen Weitergabe seiner Daten ändern kann, scheidet eine Rechtfertigung über das StGB aus. Der Vorsatz bezüglich der Schädigung des Rufes ist somit mit dolus diretus 1. Grades gegeben.
    Bezüglich des Argumentes "nur die Wahrheit sagen" ist zu berücksichtigen, dass der Schädiger (Plueschi) zumindest Annehmen muss, dass seine Informationen der Provisionsbeziehung in genau diesem Fall und dass dies das Motiv der Kartenbeantragung war, falsch sind. Somit liegt mindestens dolus eventualis vor. Vorsatz bezüglich Straftaten in diesem Rahmen liegt also vor. Ich würde mir deshalb ernste Gedanken über mein weiteres Vorgehen machen. Und damit meine ich nicht die rechtlichen Schritte, denn das kann jeder entscheiden wie er will. :-)


    Die Zivilrechtliche Seite ist nicht weiter zu behandeln, da durch das Angebot der Stornierung jegliche Ansprüche gem. §812ff, 823 BGB durch das Angebot der Naturalrestitution vor weiterführender Schadensentstehung, nicht weiter möglich sind.


    Ich habe das lediglich geschrieben um einmal klar zu stellen, dass keiner durch Handlungen (Strafanzeigen), die aus Wut heraus (dies erkennt man an dem Postingverlauf eines gewissen Herren hier), belangt werden kann. :-)


    Ich wünsche den Parteien eine zügige Klärung ihrer rechtlichen Auseinandersetzung. :p


    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von Plueschi
    Moin


    ich habe mein Geschenk heute erhalten.
    Klasse Nummer :top:


    Hierin kann übrigens eine Genehmigung der Verfügung des Nichtberechtigten über die Daten gesehen werden. Dies wirkt sich gemäß §185,184 BGB rückwirkend aus. Der Vertrag wurde somit rechtswirksam ex ante (von Beginn an) geschlossen. Ein Widerruf dieser Genehmigung ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Auch über GoA kommt man zu diesen Ergebnissen.

  • @ Globalt.ude: sehr schön aufgedröselt, so wird auch die Gegenseite einmal dargestellt. Ist schon interessant, hier die Entstehung eines Rechtsfalles mitzuerleben. Ich bin gespannt auf den Ausgang.

  • Das bin ich auch:-)
    Na ja bin mit meiner Anzeige ja nicht alleine wie ich eben per PM erfahren haben:-)))


    Mehr werde ich hier jetzt auch nicht mehr schreiben. Das Thema hier im Forum ist für mich erledigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Plueschi
    Moin


    ich habe mein Geschenk heute erhalten.
    Klasse Nummer :top:


    Ich verstehs zum verrecken nicht. Wie kann man sich freuen und anschließend so am Rad drehen. Das ist unfasslich...


    :flop:

  • Hallo


    weil ich leider erst später gesehen habe das meine Daten komplett falsch bei Klarmobil hinterlegt wurden deshalb. Meinst ich habe Lust wenn das raus kommt das ich ne Anzeige wegen Betruges bekomme?


    Denn im Ebay Sicherheitsforum habe ich vor Monaten mal gelesen dort hat jemand ne Anzeige bekommen und darauf habe ich keine Lust.


    Und hätte er sich mal persönlich bei mir per email gemeldet und sich entschuldigt hätte ich auch keine weiteren Schritten unternommen aber von dem kam ja garnichts,.

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