Wohnung hat Mängel--> Kaution bezahlen?

  • Hallo,


    folgendes Problem.


    Bin im Dezember in eine neue Wohnung gezogen. Die Kaution betrug 750€. Ich habe aber weil die Wohnung noch Mängel hatte nur 500€ gezahlt.


    Die Mängel sind folgende.


    Meine Klingel in der meiner Wohnung klingelt auch wenn unten an der Tür bei einem Mieter aus meinem Flur geklingelt wird. Also hab ich die Klingel bis heute ausgeschaltet weil man sonst gaga wird.


    Der 2te Mägel ist das meine TV Dose nicht funktioniert. Mitllerweile hab ich mir nen Dvbt Receiver geholt also stört mich das eigentlich nicht mehr. Ich hatte das auch alles der Immobilien Firma gesagt das diese Mängel doch bitte behoben werden sollen.


    So bis heute ist nichts passiert hatte 2 mal angerufen und mir wurde gesagt das sie sich drum kümmern vor allem mit der Klingel ist mir das sehr wichtig. Heute habe ich einen mahnenden Brief von denen bekommen das ich den Rest der Kaution bis spätestens blablabla überweisen soll.


    Die Frage ist jetzt muss ich das? Ich bin der Meinung nicht aber das ist auch erst meine 2te Wohnung darum will ich keine voreiligen entschlüsse ziehen und würde euch doch mal um rat bitten.


    MfG


    Chris

  • Man muss trennen: wegen der Mängel kannst du deine Miete mindern, die Kaution hat damit allerdings nichts zu tun. Diese muss spätestens im dritten Mietmonat vollständig eingezahlt sein.

  • Achso.. Miete habe ich immer voll bezahlt.


    Also Mietvertrag war zum 1.1.2010 habe ich dann bis ende März Zeit die komplette Kaution zu bezahlen? Weil hinauszögern würde ich es trotzdem. Die wollen das Geld bis zum 24.2 haben.


    Und zur Miete. Wie viel % kann ich die denn kürzen wenn die Mängel nicht behoben werden?



    MfG


    Chris

  • Die komplette Kaution muss dann bis zum 1.3. bezahlt sein (§ 551 BGB).


    Zeige die Mängel schriftlich beim Vermieter an. Da diese ja sehr gering sind (defekte Klingel und TV Dose) würde ich höchstens 5% kürzen. Das aber alles ohne Gewähr. Eine offizielle Tabelle dazu gibt es nicht, jedes Gericht kann das anders sehen und verbindliche Rechtsberatung gibt's nur beim Anwalt. ;)

  • Ich denke du solltest den Vermieter schriftlich(ggf. Einschreiben) in Verzug setzen, also die Reparaturen z.B. bis zum 31.3. durchführen zu lassen, andernfalls wirst du die Miete ab dem 1.4. um XX % kürzen.


    -Kaution ist dafür IMHO der falsche Posten
    -Ohne Vorankündigung Miete kürzen ist IMHO nicht drin
    -Zeitraum muss realistisch sein, damit der Vermieter Handwerkertermin arrangieren kann
    -Prozentsatz vermutlich irgendwas zwischen 5-15%
    Tabelle mit diversen Beispielen z.B. hier


    Wobei ich z.B. nicht weiß inwiefern bei evtl. vorhandener DVB-T Inhouse Versorgung das heute Minderungsfähig ist, solange nicht im Mietvertrag Kabelfernsehen oder Sat(Umsetzer) Anlage o.Ä. ausdrücklich als vorhanden erwähnt ist

  • Also,



    wie schon richtig gesagt wurde hat die Kaution nichts mit Mängel zu tun. ;)



    1) Die Höhe der Mietminderung würde ich auch auf jeweils 5% schätzen, also insgesammt 10% von der Brutto -Miete.


    2) Die Mietmängel müssen dem Vermieter nachweislich mitgeteilt worden sein. Ab dem Zeitpunkt wo dem Vermieter diese mitgeteilt wurden besteht Mietminderung.


    3) Setze deinem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung. Als angemessen würde in deinem Fall 14 Tage bedeuten.


    4) Da es im Mietrecht so eine Klausel sinngemäß gibt, wonach du was "geduldet" hast und daher später kein Schadensersatzanspruch hast, mußt du nun deine Mietminderung + Fristsetzung als "letzte Aufforderung zur Mängel-Beseitigung" formulieren. Damit entgehst du den Verdacht, bisher nichts gemacht zu haben und ferner machst du deutlich, daß eine gütliche Einigung bisher gescheitert ist.



    P.S. Eine Mietminderung würde ich ab dem Zeitpunkt verlangen, wo du nachweislich eine Frist zur Beseitigung gestellt hast. Sonst käme man auf die Idee du spielst auf Zeit und willst mehr Kohle sehen... :D

  • Hi


    leider sieht es schlecht aus.


    Mietminderungen sind nur für Mängel möglich, die nach Mietvertragsunterzeichnung entstehen bzw. bemerkt werden.


    Sind Mängel schon vor Unterzeichnung bekannt, so sollte die Pflicht zur Beseitigung entweder im Mietvertrag oder gesondert z. B. im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Andernfalls gilt, daß schon vorher bekannte Mängel eben in die Mietzinsverhandlungen mit eingehen (also von vornherein geringere Miete, wenn man dies oder das in Kauf nimmt). (Ist wie bei Gebrauchtwagen, ich zahle eben weniger, wenn ein Auto ein paar Hageldellen hat, kann dann aber nicht Beseitigung vom Verkäufer verlangen.)


    Leider vermute ich, daß Du die Mängel schon vorher kanntest, was sich nicht zuletzt auch in der reduzierten Kaution ausdrückt. Die Kaution aber hat mit alldem gar nichts zu tun.


    Wenn Du nicht schriftlich vereinbart hast, daß die Kaution in voller Höhe erst nach Mängelbeseitigung gezahlt werden muß, ist leider der Vermieter im Recht.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • und wenn du pech hast hat noch jemand im haus eine funkklingel und deine klingelt dann trotzdem fröhlich mit

  • Mhh nee so einfach ist das nicht bei uns. Wir haben keine normale Klingel sondern eine Codeklingel.


    Jede Wohnung hat ne Nummer die muss dann auf dem Tastenfeld eingegeben werden und dann wird geklingelt. Will da nicht ne Funklingel daneben schrauben sieht nen bissl doof aus :D


    Aber ok werde dann den Rest der Kaution bezahlen und mal nen Brief zu denen schicken.


    Danke.


    MfG


    Chris

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