Fitnessstudio berechnet Präventionspauschale nach §20 SGB auch ohne Nutzung - legal?

  • Es geht nicht um "drücken" - mir wurde völlig falsch dargelegt wie die Gebühr zustandekommt und sie irreführend als KK-Gebühr "untergejubelt" das ist es was mich ärgert dass ich mich hab belabern lassen dass das alles seine Richtigkeit hätte auch wenn es das nicht hat/hatte.

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Nahezu jedes Betrugsopfer hat sich zuvor "belabern lassen". Aus letzterem pauschal auf eine Alleinschuld und Zahlungspflicht des Opfers zu schließen, halte ich für ziemlich vermessen. Das "Belabern" mit irreführenden Angaben ist nunmal eines der Tatbestandsmerkmale beim Betrug.


    Frankie



    Vielleicht können wir uns ja "einigen" :p :
    Was spricht dagegen, den zugrundeliegenden Sachverhalt den in Frage kommenden Behörden (natürlich objektiv) vorzutragen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, bei Annahme eines Anfangsverdachts strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten.


    Zumindest seitens der Staatsanwaltschaft ergeht dann ein "offizieller" Bescheid, in dem man sich mit der Angelegenheit auseinandersetzt.

  • Jo klar, normal bin nur gerade ich bei sowas immer der Übervorsichtige - weiss bis heute nicht was mich seinerzeit geritten hat den Krempel ohne weitere Nachforschungen zu unterschreiben aber na ja - irgendwann triffts jeden ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • lol da steht doch garnicht
    "gemäß § 20 SGB müssen wir Ihnen 57,- für Eigenprävention berechnen".


    der § wurde doch nur angeführt um zu beschreiben, um welche art von kursen es sich handelt.


    genauso gut hätte da stehen können "Im folgenden Jahr wird jährlich am 1. Januar für aerobic-kurse ein Entgelt von €57,- erhoben"



    aber da sieht man mal wieder, wie man alles falsch verstehen kann und wie sowas vor gericht landen kann...

  • Irgendwas mit einer so nicht existenten gesetzlichen Vorschrift zu beschreiben dürfte wohl kaum möglich sein.


    Wo steht denn, dass es sich um "Kurse" handelt und nicht etwa um Knöteriche oder sonst irgend etwas?


    Im Vertragstext steht etwas von ...maßnahmen. Wie soll jemand darauf kommen, dass damit Kurse gemeint sein sollen. In §20 SGB kann der Kunde das jedenfalls nicht nachlesen, weil es diese Vorschrift einfach nicht gibt.


    Frankie



    @ Stanglwirt:


    Zitat


    ...
    genauso gut hätte da stehen können "Im folgenden Jahr wird jährlich am 1. Januar für aerobic-kurse ein Entgelt von €57,- erhoben"
    ...


    Mit dieser Argumentation habe ich es doch auch schon versucht ... die hilft hier nicht. ;)


    Nur, wenn im Vertrag ausdrücklich bestimmt wäre, dass die Teilnahme an diesen Aerobic-Kursen verpflichtend ist und ein Entgelt in gleicher Höhe auch für den Fall der Nichtteilnahme anfällt, bestünde irgendeine Zahlungspflicht.


    Dabei wäre aber zu beachten, dass die ersatzweise Zahlungsverpflichtung als eine Form von Schadenersatzleistung nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, so dass der Betreiber bei Berechnung der vollen 57,- € wiederum seine Breitseite zum Beschuss feilhält. :p

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Irgendwas mit einer so nicht existenten gesetzlichen Vorschrift zu beschreiben dürfte wohl kaum möglich sein.


    Wo steht denn, dass es sich um "Kurse" handelt und nicht etwa um Knöteriche oder sonst irgend etwas?


    1. den § 20 SGB V gibt es
    2. warum sollte man eine Sache/Dienstleistung/Leistungsumfang nicht anhand eines gesetzlichen Paragraphen beschreiben dürfen?

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    1. den § 20 SGB V gibt es
    2. warum sollte man eine Sache/Dienstleistung/Leistungsumfang nicht anhand eines gesetzlichen Paragraphen beschreiben dürfen?


    Im Vertragstext steht aber nicht "§20 SGB V". Den hatte erst Rosenthal im Rahmen des Ratespiels als Lösungsmöglichkeit zuerst benannt und dann wieder verworfen.


    Frankie



    Erg.:
    Einen Preis für Aerobic-, Strectching- und sonstige Kurse werden die meisten Fintessstudios in ihren Vertragsunterlagen bestimmt haben. Keine einziges mir bekanntes Studio wäre aber jemals auf die Idee gekommen, sämtliche preismäßig bezifferten Kurse auch denen zu berechnen, die daran gar nicht teilgenommen haben.


    Hierzu gehört m.E. eine derartige Portion Blödheit, mit der wirklich kein Kunde rechnen muss ... und zwar auch nicht in einer Muckibude. ;)

  • Zumal (jetzt kommt der Deppenoberhammer um die Verwirrung ins Äußerste zu toppen) mein Vertrag eine sog. Flatrate (ich hasse das Wort) beinhaltet - d.h. _eigentlich_ sind sowieso alle Kurse im Preis enthalten. (nur eben nicht die Präventionskurse) Verwirrungstaktik ohnegleichen, oder? Ein Schlem, der böses dabei denkt ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Nee ... kein Deppenhammer. Nahezu jede Flatrate beinhaltet nicht sämtliche denkbaren Leistungen. Auch im Mobilfunksektor gibt es immer Dinge, die nicht abgedeckt sind - z.B. Anrufe zu den allseits beliebeten "Sondernummern", die preismäßig extra ausgewiesen sind.


    Nur ... ruft man die Sondernummern nicht an, muss man auch den dafür festgelegten Preis nicht zahlen! :p


    Frankie



    Erg.:
    Würde nun ein NB dennoch nicht geführte Telefonate zu Sonderrufnummern berechnen, weil im Mobilfunkvertrag ja ein Preis dafür festgelegt ist ... würdest Du sie zahlen?

  • Ja nee natürlich net - ich meinte das im Bezug auf Deine Aufzählung - eine Deklarierung der Einzelkurse (Aerobic, BBP usw.) taucht gar nicht auf weil schliesslich sonst alle Kurse enthalten sind ... na ja werd mich mal dem neuen Chef vorstellen müssen und einfach mal um eine "Aussprache" bitten um seine Bereitschaft beurteilen zu können wie er vorhat mit der Situation umzugehen.

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

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