Fitnessstudio berechnet Präventionspauschale nach §20 SGB auch ohne Nutzung - legal?

  • Hi,


    wollte mal eure Meinung zu folgender Thematik hören. Viele Fitnessstudios bieten ja heutzutage die Möglichkeit sich einen Teil der Studiogebühren wieder zurückzuholen indem sie Eigenpräventionskurse anbieten mit denen man sich bei der KK einen Teil seiner Gebühren (60-100%) erstatten lassen kann.


    Der Betreiber meines Studios hat das wohl als netten Zusatzverdienst missverstanden und berechnet _zusätzlich_ eine jährliche Gebühr für die Eigenpräventionsmaßnahmen lt. §20 SGB.


    Mir erscheint das nicht legal denn es ist ja meine - freiwillige - Entscheidung ob ich einen solchen Kurs besuche oder nicht - die Gebühr wird aber lt. Vertrag berechnet egal ob ich die Kurse nutze oder nicht ("nicht genutzte Leistungen verfallen zum Ablauf des laufenden Jahres oder bei Nutzungsende").


    Habe ich irgendeine Rechtsgrundlage einen solchen Vertrag anzufechten? Oder ist das ist das völlig legal was der treibt? Also ich halte das eher für eine Phantasiegebühr - der §20 selbst (siehe z.B. hier) sieht sowas jedenfalls nicht vor.


    Danke für eure Meinungen

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Die viel spannendere Frage ist was in dem von Dir unterschriebenen Vertrag steht.


    Wenn dort nur die Monatsgebühr von X € aber keine Kosten für Zusatzkurse aufgeführt wird ist eine solche Zusatzabgabe sicherlich nicht zulässig.


    Steht jedoch in Deinem Vertrag dass Du neben der Montsgebühr auch noch Gebühren für Kurse zu zahlen hast ist es an Dir solche kostenpflichtigen Kurse zu besuchen oder auch nicht - zahlen musst Du dann trotzdem.


    Die bloße Tatsache, dass das Studio derartige kostenpflichtige Kurse anbietet bedeutet aber nicht, dass jedes Mitglied diese auch automatisch nutzen und vor allem nicht bezahlen muss.

  • Also im Vertrag steht wörtlich: "Im folgenden Jahr wird jährlich am 1. Januar für die Eigenpräventionsmaßnahmen nach §20 SGB, ein Entgelt von €57,- erhoben"

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Ist zwar relativ unkonkret gehalten, aber grds. ist daran jetzt nicht groß was zu meckern.


    Das Studio bietet eben solche Kurse an, ich würde das so verstehen dass derartige Kurse angeboten werden bei denen man nach Teilnahme die Kosten anteilig von der KK wiederbekommt (hier sollte man auch noch mal abfragen was dass denn für Kurse sind - oder steht da ggf. auch noch eine Aufzählung im Vertrag?), wenn Du so einen Vertrag unterzeichnest zahlst Du erstmal.


    Wenn man an derartigen Kursen kein Interesse halt sollte das aus dem Vertrag raus.


    Ansonsten könnte man sich höchstens noch mit dem Studio streiten weil die Leistung für die die 57 € anfallen nicht hinreichend bestimmt genug ist.

  • Ja aber dann müsste es wenigstens möglich sein die Kurse auch zu nutzen. Ich sehe das auch unter dem Aspekt dass es nur rel. wenig Möglichkeiten gibt - d.h. konrekt angeboten wird sog. Rückenpräventionstraining.


    Anfangs nur zweimal die Woche (!) - davon einmal zur "Hausfrauenzeit" unter der Woche und einmal Sonntags - mittlerweile sinds glaub ich ca. 5 Kurse die Woche die aber weiterhin alle nicht in Zeiträume fallen die sinnvoll nutzbar wären - also z.B. nach 19 Uhr was in meinen Augen eine "normale" Trainingszeit ist wenn man einer geregelten Arbeit nachgeht ... - was bringt einem Arbeitnehmer z.B. ein Kurs morgens um 9.30?


    Nicht zuletzt ist nicht einmal gesagt dass meine KK die Kurse überhaupt anerkennen und bezuschussen würde. Jedes andere Studio bietet das ja wie gesagt normalerweise umgekehrt an - also ohne Zusatzgebühren und mit Bezuschussung der KK so dass man unter dem Strich spart und nicht noch mehr zahlt (American Fitness wirbt bei mir in der Region beispielsweise mit 0€ Gebühren durch die Kurse - das wäre ja dann durchaus auch eine Motivation die Kurse zu besuchen)

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • hmm also mir düngt, das hätte man bei vertragsabschluss alles klären können, wenn man den vertrag denn zumindest einmal gelesen hätte...
    ich hätte da zumindest nachgefragt, was das denn für kurse sind und ob ich sie nutzen werde...

  • Mein Fehler das geb ich zu - bei Vertragsabschluss wurde mir das aber als "normal" und im Sinne der Eigenprävention der KK erklärt - dass das eine "Erfindung" des Studios war, war mir zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht klar - aber so wies aussieht muss ich wohl damit leben bzw. werde dem Studio den Rücken kehren - ich bin seinerzeit zugegebenermaßen etwas blauäugig ob der Leistungen des Studios an die Sache herangegangen - so langsam ist mir klar geworden dass das Studio nicht mal die Hälfte von dem hält was es mal versprochen hat - aber ich glaube damit bin ich nicht der erste und nicht der letzte - ich werds wohl als Lehrgeld verbuchen und in nem anderen Studio anfangen sobald die Mindestlaufzeit (die ebenfalls fernab von Gut und Böse ist) verstrichen ist ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    hmm also mir düngt...


    Bringst du wieder Gülle aus? ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Also im Vertrag steht wörtlich: "Im folgenden Jahr wird jährlich am 1. Januar für die Eigenpräventionsmaßnahmen nach §20 SGB, ein Entgelt von €57,- erhoben"


    Das kann doch nur gelten, wenn man daran auch teilnimmt.


    Betritt man eine Gaststätte, bei der am Eingang steht "Für ein Schnitzel werden heute nur 5,- € berechnet" (rechtlich gesehen wohl AGB), muss man die 5,- € doch nicht auch dann zahlen, wenn man nur Bier getrunken hat. Diesem Studiobetreiber würde ich den MDK und alle anderen auf den Hals hetzen, die auch nur im entferntesten von dieser Bestimmung betroffen sein könnten.


    Und wenn es dem Betreiber des Studios an Allgemeinbildung mangelt ... bald würde er wissen, dass der Welt größte freischwingende Glocke in Deutschland hängt.


    Enthält jeder Studiovertrag diese Bestimmung und wird der Betrag pauschal unabhängig von einer Gegenleistung auch eingefordert, sehe ich das als Sozialschmarotzertum ersten Ranges an. Selbstverständlich gibt es in Studios Kundschaft, die mit solchen Maßnahmen nichts am Hut hat und Rechnungen für die nicht erbrachte Leistung zur Erstattung an die Kassen weiterreicht und damit automatisch zum Mittäter gemacht wird. Hier sehe ich dringenden Handlungsbedarf - letztlich muss den Sozialkassen die Entscheidung überlassen werden, ob sie bereit sind, Versichertengelder für nicht erbrachte Leistungen aufzuwenden.


    Würde mir ein Studiobetreiber so kommen, hätte er in mir einen Ehrgeiz geweckt, an dem er ganz sicher mächtig zu schlucken hätte. Solchen Typen wünsche ich immer, dass sie mal an den Richtigen geraten ... dann wird es für sie extrem schnell sehr ungemütlich - ob sie im Recht sind oder nicht, ist dann nur noch zweitrangig.


    Frankie



    Erg.:


    Das gleiche gilt doch auch für Buchungen im Wellnesshotel undundund ...


    Ist im Beherbergungsvertrag vereinbart, das für Massagen 30,- € , fürs Wassertreten 10,- € etc. berechnet werden, muss man all diese Leistungen doch nicht automatisch bezahlen - unabhängig davon, ob man sie in Anspruch genommen hat oder nicht.


    Das Klischee, dass aufgebaute Muskelmasse in der Lage sein soll Gehirnsubstanz zu verdrängen, kann womöglich doch einen wahren Kern haben. :rolleyes:


    Frage zum Schluss:
    Ich kann es gar nicht fassen, dass diese Regelung so gemeint sein soll, dass die 57,- € unabhängig von der Leistung anfallen. Vielleicht hast Du das ja nur falsch aufgefasst?

  • Tja gute Frage - was wiegt mehr - die Tatsache dass es im Vertrag steht oder dass ich es nicht in Anspruch genommen habe? Ich denke leider ersteres obwohl ich Deine Ansicht zur Abzocke diesbzgl. teile (Übrigens bräuchte ich für das Weiterreichen an die Kasse ein abgestempeltes Anwesenheitsheftchen, das ich natürlich nicht habe - ich weiss nicht ob andere Leute das bei ihrer Kasse trotzdem irgendwie durchboxen aber in dieses Schmarotzertum habe ich nicht vor mich einzureihen)


    EDIT: Zu Deiner Schlussfrage: doch doch das wird sie - der Betrag wurde ja fleissig abgebucht obwohl ich bei keinem Präventionstraining anwesend war oder mich dafür angemeldet habe.

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!