Hi,
wollte mal eure Meinung zu folgender Thematik hören. Viele Fitnessstudios bieten ja heutzutage die Möglichkeit sich einen Teil der Studiogebühren wieder zurückzuholen indem sie Eigenpräventionskurse anbieten mit denen man sich bei der KK einen Teil seiner Gebühren (60-100%) erstatten lassen kann.
Der Betreiber meines Studios hat das wohl als netten Zusatzverdienst missverstanden und berechnet _zusätzlich_ eine jährliche Gebühr für die Eigenpräventionsmaßnahmen lt. §20 SGB.
Mir erscheint das nicht legal denn es ist ja meine - freiwillige - Entscheidung ob ich einen solchen Kurs besuche oder nicht - die Gebühr wird aber lt. Vertrag berechnet egal ob ich die Kurse nutze oder nicht ("nicht genutzte Leistungen verfallen zum Ablauf des laufenden Jahres oder bei Nutzungsende").
Habe ich irgendeine Rechtsgrundlage einen solchen Vertrag anzufechten? Oder ist das ist das völlig legal was der treibt? Also ich halte das eher für eine Phantasiegebühr - der §20 selbst (siehe z.B. hier) sieht sowas jedenfalls nicht vor.
Danke für eure Meinungen