Steuerfrage: Abi-Zeitung

  • Hallo liebe Community,


    ich hoffe dass ich im TT vielleicht ein paar Personen antreffe, die sich im Gegensaz zu mir mit Steuern auskennen.


    Ich habe folgendes Anliegen:


    Mein Abi-Jahrgang gestaltet im Moment eine Abi-Zeitung. Finanziert wird das Ganze durch Anzeigen zu verschiedenen, festen, Konditionen (je nach Größe und Farbumfang). Die Anzeigenschaltung haben wir mit den jeweiligen Sponsoren vertraglich festgehalten.


    Unsere Anzeigen-Einnahmen werden aller Vorraussicht nach die Druckkosten übersteigen, das heißt wir ziehen Gewinn aus der ganzen Sache. Den Gewinn werden wir in andere Abi-relevante Aufwendungen stecken (Shirts, Ball, Verabschiedung, etc.). Sollte nach dem Abschluss Geld übrig bleiben, wird es an einige Kollegiaten ausgezahlt (diejenigen, die am Anfang der Kollegstufe bereit waren, einen gewissen Beitrag einzuzahlen, damit wir ein Startkapital hatten)


    Jetzt wollen einige Firmen, die in der Zeitung werben eine Rechnung haben. Deswegen stellen sich mir folgende Fragen:


    1. Müssen wir für das Vorhaben irgendwelche Steuern zahlen? Wenn ja, welche, und wie müssen wir die auf der Rechnung ausweisen?



    2. Wer sollte als Rechnungssteller auf der Rechnung stehen? Eine Person unseres Arbeitskreises oder einfach der Arbeitskreis bzw. das Kommittee?


    Ich hoffe mir kann jemand helfen...

  • Ruf einfach beim zuständigen Finanzamt an und frage nach.


    Ich könnte mir vorstellen, dass ihr keine Steuern aus etwaigem Gewinn zahlen müsst. Wieso?: Zum einen ist es eine einmalige Sache und kein ständiges Gewerbe. Zum anderen habt ihr ja keine Gewinnabsicht und die Beträge sind eher peanuts.


    Ich meine mal sowas gehört zu haben im Zusammenhang mit Kleinstunternehmen.


    Ciao und viel Erfolg beim Abi...

  • ...und man kann auch korrekter als der Papst sein, oder?...


    Wieviele Abi-Jahrgänge prüfen denn die Steuerrelevanz ihrer Abizeitungs einnahmen?!

  • Zitat

    Original geschrieben von Masta_U
    ...und man kann auch korrekter als der Papst sein, oder?...


    Wieviele Abi-Jahrgänge prüfen denn die Steuerrelevanz ihrer Abizeitungs einnahmen?!


    Seine Sponsoren, die Anzeigen Schalter, haben ihn doch darauf angesprochen weil sie eine Rechnung haben wollen um wiederum ihre Kosten anzugeben.

  • Sowas wird normal über die Schule geregelt. Weiß nichtmehr genau wie es bei uns war, aber entweder hat die Schule die Rechnung ausgestellt oder es lief über Spenden. Bin mir da aber nichtmehr sicher, würde da einfach bei eurer Schulleitung anklopfen. Ihr seid ja nicht der erste Jahrgang.

  • Ich habe damals mit ein paar anderen, eine recht umfangreiche und aufwändige Abizeitung gemacht (250 Seiten A4 komplett in Farbe), die wir auch zum Teil über Anzeigen finanziert haben. Mit den Finanzen hatte ich wenig zu tun (das hat der Vorstand vom Abiverein gemacht), ich habe es nur am Rande mitbekommen: unser Abiverein (für Parties und Abiball und Abizeitung) ist damals recht knapp an der Grenze der Gemeinnützigkeit entlanggeschrammt, da wir vor Allem mit den Abiparties knapp sechsstellige Umsätze generiert haben.
    Wir hatten damals das Glück, dass ein Vater eines Mitschülers Steuerberater war, der für uns sämtliche Sachen geprüft hat. Ob wir letztendlich Steuern gezahlt haben? Keine Ahnung - jedenfalls liefen die ganzen Aktionen (Abiparties, Abiball, Abigag, Abizeitungen, Shirts, ...) mehr oder weniger kostendeckend...
    Viele Grüße und viel Spaß beim Abi (vor Allem beim Feiern!),
    Georg


    Edit: um zur Ausgangsfrage zurückzukommen. Rechnungssteller für die Anzeigen war damals der Verein. Das Formular habe ich noch, das kann ich Dir gern zur Verfügung stellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von witzbold
    ...knapp an der Grenze der Gemeinnützigkeit entlanggeschrammt, da wir vor Allem mit den Abiparties knapp sechsstellige Umsätze generiert haben...


    alter was habt ihr denn für abivorfeten gefeiert?
    wir hatten vll umsätze von max. 8000 euro und waren froh, wenn bei unseren abivorfeten damals gewinne von 1000-2000 euro rauskamen!

  • Zitat

    Original geschrieben von witzbold
    unser Abiverein (für Parties und Abiball und Abizeitung) ist damals recht knapp an der Grenze der Gemeinnützigkeit entlanggeschrammt, da wir vor Allem mit den Abiparties knapp sechsstellige Umsätze generiert haben.


    es gibt keine grenzen für einen gemeinnützigen verein, man darf auch millionenumsätze haben, solange man in der gemeinnützigkeit bleibt.
    allerdings ist man nur bis zu einem jahresumsatz von bis zu 35.000€ (brutto) für wirtschaftliche aktivitäten (partys) steuerbefreit. wenn man einen euro drüber liegt, darf man alles hübsch mit gewerbesteuer und körperschaftssteuer versteuern.
    selbstverständlich gilt auch für vereine die kleinunternehmerregelung mit ust-befreiung nur bis 17.500€.


    gruß
    tkjever

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • Zitat

    Original geschrieben von betriebsdirektor
    alter was habt ihr denn für abivorfeten gefeiert?
    wir hatten vll umsätze von max. 8000 euro und waren froh, wenn bei unseren abivorfeten damals gewinne von 1000-2000 euro rauskamen!


    Das waren insgesamt 3 oder 4 Parties mit jeweils 1500-2000 Gästen. Wenn jeder 5€ Eintritt zahlt und dann noch ein paar Bier trinkt, ist man relativ fix in diesen Regionen... Als Gewinn sind damals etwa 10k€ rausgesprungen, sodass wir die Kosten für unseren Abiball beinahe decken konnten...
    Georg

  • Danke erstmal für eure Antworten!


    Wenn ich aus den Antworten jetzt mal die Schnittsumme bilde, dann kommen folgende Antworten raus.


    1. Bis 17,500€ Jahresumsatz ist das steuerfrei (in die Gegend kommen wir nicht!)


    2. Rechnungsaussteller kann ruhig der Arbeitskreis sein (auch wenn der nirgendwo "angemeldet" ist?)


    witzbold: Hast du eine Rechnung von euch? Würde mich durchaus interessieren!



    Grüße,
    Moritz

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