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  • Ist schon interessant, dass hier über Vorkasse und Insolvenz heiß diskutiert und kritisiert wird, obwohl es nur um Kleinzeug geht...also wirklich um Waren vom geringen Kaufwert pro Artikel und nicht um ein 300-Euro Handy...

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ist schon interessant, dass hier über Vorkasse und Insolvenz heiß diskutiert und kritisiert wird, obwohl es nur um Kleinzeug geht...also wirklich um Waren vom geringen Kaufwert pro Artikel und nicht um ein 300-Euro Handy...


    tja, Kleinvieh macht auch Mist... :)

  • Zitat

    Original geschrieben von solarlaus
    tja, Kleinvieh macht auch Mist... :)



    stimmt besonders wenn man per sofortüberweisung.de unbefugten Dritten seine PIN und TAN in die Hände gibt...


    Die Nutzung verstößt gegen die AGB und Onlinebanking-Verträge jeder deutschen Bank und wer am Ende den Schaden hat... ist sicher nicht sü.de

  • Mit solchen Aussagen sollte man vorsichtig sein, wenn man sie nicht per Gerichtsurteil beweisen kann.
    Fakt ist, dass der TÜV am 11. Juni 2010 die Payment Network AG neu zertifiziert hat.

  • Wozu braucht man da ein Gerichtsurteil?
    Ist ja nett, wenn diese Firma irgendwelche Prozesse zertifizieren lässt, das beeinflusst allerdings nicht im Geringsten die Geschäftsbeziehung mit meiner Bank.


    Ich darf z.B. meine PIN/TAN ausdrücklich nur auf der Website meiner Bank einsetzen, nirgendwo anders, auch wenn diese Dritten Tausend Zertifikate oder sonstwas vorlegen. Benutze ich sofortueberweisung.de so verletze ich grob fahrlässig meine vertraglichen Pflichten mit der Bank.


    edit: Übrigens schreibt sogar die Payment Network AG selbst:

    Zitat

    Vorsorglich weisen wir dennoch darauf hin, dass es in Deutschland Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung von sofortüberweisung.de wegen der Verwendung von PIN und TAN außerhalb der eigenen Online-Banking-Systeme bei etwaigen Missbrauchsfällen zu einer Haftungsverlagerung führen kann. Dies kann bedeuten, dass im Missbrauchsfall die Bank sich weigert, den Schaden für den Endkunden zu übernehmen und der Endverbraucher den Schaden zu tragen hat.


    Danach kommt noch übliches blabla, dass es noch zu keinem Fall gekommen wäre (was natürlich durchaus so sein kann). Die hoch angespriesene Versicherung dieses Unternehmens deckt übrigens auch nur Schäden bis 5000 Eur.
    https://payment-network.com/sue_de/kaeuferbereich/sicherheit

    Viele Grüße
    Martin

  • jepp und dazu ist das, was die da selbst schreiben eben auch noch geschmeichelt... es kann nicht zu einer Haftungsverlgerung kommen, sondern es wird... wei der Kunde gegen die AGB und Onlinebanking-Bedingungen verstoßen hat..


    Dazu braucht man kein Gerichtsurteil sondern muss nur lesen können....


    Payment Networks versucht permanent mit genau solch schmeichlerischen Briefen an die Geschäftsleiter vieler Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu erreichen, dass diese mit ihnen bilaterale Akzeptanzverträge schließen um diese dann mal eben als Muster zu verallgemeinern...


    warum tun sie das wohl? ja, weil sie wissen dass ihr System gegen die AGB etc verstößt....



    http://www.berliner-volksbank.…r_sofortueberweisung.html

  • Auch die Postbank hat mich ausdrücklich vor der Nutzung von sofortüberweisung gewarnt und deutlich darauf hingewiesen, dass es grob fahrlässig ist.
    Ich frage mich, warum solche Dieste nicht verboten werden, denn die fordern den Kunden zu rechtswidrigem Verhalten auf. :(

    Herbert

  • Nein rechtswidrig ist es nicht, da es gegen kein Gesetz verstößt, seine PIN und TAN jemandem anderes zu geben...
    Es sind "nur" die AGB und Sonderbedingungen der eigenen Bank in denen z.B. Haftungsregelungen definiert sind... und die jeder Kunde aber mit Konto- oder Onlinebanking-Vertrag in irgendeiner Form zur Kenntnis bekommt und per Unterschrift anerkennt...


    Das ist ja alles auch einfach und logisch... sichere Systeme kosten nunmal mehr Geld... Kosten die z.B. Online-Händler aber auch im stationären Shopping gern minimieren wollen... und auf diese Geiz-ist-Geil-Mentalität springen halt andere mit ihren "sicheren" Systemen auf...



    Aber letztlich befasst sich ja auch grad schon ein Gericht damit... hier der Zwischenstand


    http://www.ksta.de/html/artikel/1277881670543.shtml

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