Gibt es eine gesetzl. Frist für die Kündigungsbestätigung?

  • Hallo,


    würde gerne wissen ob es eine gesetzliche Anspruchsgrundlage gibt innerhalb welcher Frist ein Mobilfunkanbieter einem die schriftliche Kündigung ebenfalls schriftlich bestätigen muss?!


    Konkret habe ich einen O2 Vertrag schriftlich am 25.01 gekündigt, nach ein paar Tagen kam per SMS eine indirekte Bestätigung,..."wir haben Ihre Kündigung erhalten und würden gerne mit Ihnen darüber sprechen, rufen Sie bitte die kostenlose Nummer XY an...., daran habe ich kein Interesse, da ich definitiv kündigen will, also auch kein Rückruf meinerseits, seiher hat sich O2 aber nicht mehr gerührt... haben Sie nun mal per Mail aufgefordert mir ne schriftliche Bestätigung zu schicken, mal sehen was sich tut...
    Gruß

  • Es gibt keinen Anspruch. Die Kündigung ist fristgerecht und formgerecht zugegegangen und damit gültig oder wenn fehlerhaft oder nicht fristgerecht zugegangen nicht gültig. Es bedarf auch keinerlei Einverständnis des Anbieters zur Kundigung (selbst eine Sonderkündigung ist entweder gültig oder nicht, egal was der Anbieter meint). Es reicht also der Einschreibebeleg (Kündigungen sollten immer per Einschreiben abgesendet werden) bzw. die Erhaltsbestätigung. Da du eine Sms bekommen hast, kannst du diese speichern.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Ok, allerdings möchte ich noch die Rufnummer mitnehmen und da dachte ich braucht man die Kündigungsbestätigung des abgebenden Unternehmens?

  • Zitat

    Original geschrieben von TSwizza
    Ok, allerdings möchte ich noch die Rufnummer mitnehmen und da dachte ich braucht man die Kündigungsbestätigung des abgebenden Unternehmens?

    Nein, braucht man nicht, das handelt der neue Anbieter mit dem alten aus. Voraussetzung ist nur, dass der Vertrag tatsächlich endet, und das ist ja offensichtlich der Fall.

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