Hallo,
würde gerne wissen ob es eine gesetzliche Anspruchsgrundlage gibt innerhalb welcher Frist ein Mobilfunkanbieter einem die schriftliche Kündigung ebenfalls schriftlich bestätigen muss?!
Konkret habe ich einen O2 Vertrag schriftlich am 25.01 gekündigt, nach ein paar Tagen kam per SMS eine indirekte Bestätigung,..."wir haben Ihre Kündigung erhalten und würden gerne mit Ihnen darüber sprechen, rufen Sie bitte die kostenlose Nummer XY an...., daran habe ich kein Interesse, da ich definitiv kündigen will, also auch kein Rückruf meinerseits, seiher hat sich O2 aber nicht mehr gerührt... haben Sie nun mal per Mail aufgefordert mir ne schriftliche Bestätigung zu schicken, mal sehen was sich tut...
Gruß