Anmeldung Gewerbe - Fragen

  • Hi,


    ich bin im IT Umfeld tätig. Es kommt dabei schon mal häufiger vor, dass ich neben meinem normalen Job kleine Projekte übernehme und Privat mache.


    Ich habe mir deshalb überlegt ein Gewerbe als Kleinunternehmer (ich komm nicht auf 17500€ jährlich) anzumelden (für meine Arbeitgeber ist das ok).


    Nun habe ich ein paar Fragen dazu.


    - Ein Kollege erzählte mir, dass im Firmenname (als Kleinunternehmer) mein Name auftauchen muss.


    z.B.


    "IT Beratung Michael Mustermeier "


    und ich meine Firma z.B. nicht


    "Geile IT Bude"


    nennen dürfte.


    Ist dies soweit korrekt? Wenn ja, muss das eine spezielle Form haben (Name vorne, Name hinten o.ä)?


    Wenn ich mit dieser Firma was einnehme, wie muss ich das dann am Ende des Jahres auf meiner Steuererklärung angeben?


    Als "Einnahme aus selbstständiger Arbeit"?


    Und noch eine letzte Frage (auch wieder etwas, was ich gehört habe).


    Angenommen ich mache mit meiner Firma im Jahr 2010 keinerlei Gewinn, kaufe aber z.B. PC Hardware (über die Firma) im Wert von 5000€.


    Was die Firma angeht habe ich also 5000€ miese gemacht. Nun sagte mir jemand, dass sich dadurch die Steuerlast von meinem normalen Gehalt mindert, ich also mehr Steuern nach meiner Steuererklärung 2011 zurück bekomme.


    Ist dies korrekt? Wenn ja, wie wird das angegeben, wieviel wird davon zur Berechnung genommen etc.?


    Im vorraus schon mal vielen Danke für eure Mühe.


    Gruß Sebastian


    PS: eine letzte Sache fällt mir doch noch ein.


    Hätte die Anmeldung für mich irgendwelche Nachteile (z.B wenn man mal arbeitslos werden sollte o.ä)?

  • Weitere Stichworte


    -Einnahme/Überschussrechnung
    -Liebhaberei (wenn Verluste über mehrere Jahre)


    -wenn Gewerbe über 12Mte. vor Arbeitslosigkeit bestanden hat,
    werden Erträge daraus nicht voll angerechnet.



    GP

  • danke, hab mir alles durchgelesen:


    zu meiner Frage bzgl. dem Verlust steht hier folgendes


    Zitat

    Schon bevor Sie sich selbstständig machen, fallen Kosten an, die mit Ihrem künftigen Unternehmen zusammenhängen. So werden beispielsweise bereits vor der Betriebseröffnung oder vor der Gewerbeanmeldung Geschäftsräume angemietet, Berater werden eingeschaltet, Sie schaffen Teile der Geschäftsausstattung an oder unternehmen zur Anknüpfung von Geschäftskontakten Geschäftsreisen. In der Regel erzielen Sie in dieser Phase noch keine Einnahmen, so dass am Jahresende möglicherweise ein Verlust entsteht, den Sie von Ihren anderen Einkünften (zum Beispiel den Lohneinkünften) im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung abziehen können.


    Dies würde ja auf meine Frage passen. Da hier nichts gesondert steht, denke ich einfach mal, dass ich die 5000€ aus meinem Beispiel einfach komplett abziehen darf?


    Also angenommen ich verdiene durch meinen normalen job 10000€ im Jahr und hab mit meiner Firma 5000€ Verlust gemacht, dann gebe ich bei meiner Steuererklärung 5000€ als Einkünfte an und bekomme für die anderen 5000€ die Steuern zurück?



    Den Teil hier verstehe ich nicht so ganz. Würde der mich (als Kleinunternehmer) betreffen?


    Zitat

    Beachten Sie: Sammeln Sie sämtliche Belege von solchen Ausgaben. Ihre Geschäftspartner müssen Ihnen die Mehrwertsteuer als Vorsteuer getrennt in Rechnung stellen. Die Vorsteuerbeträge erhalten Sie vom Finanzamt im Rahmen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung voll zurück.



    Die Sache mit dem Namen scheint mir soweit klar. Ich muss meinen vollen Namen angeben. Die Form scheint egal zu sein. "IT Beratung Michael Mustermann" müsste meiner Meinung nach also gehen.


    Bzgl. Arbeitslosigkeit habe ich gelesen, dass das Nebengewerbe dafür soweit uninteressant ist, solange ich nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeite und nicht mehr als 165€ im Monat mit der Firma verdiene. Das wäre bei mir der Fall. Ich komme bei beidem auf weniger.


    Sollte ich also mal arbeitslos werden, sollte das für mich keine Auswirkungen haben, richtig?



    Wenn ich das mit der Liebhaberei richtig verstanden habe, darf ich nach x Jahren keine Verluste mehr einreichen, wenn ich nicht auch mal Gewinn gemacht habe?!


    Gruß und danke!

  • 1.) Frag einen Steuerberater - weder TT noch sonst irgendein Hobbyforum ist grundsätzlich befugt, Dich bei solchen Dingern zu beraten.


    2.) Frag einen Steuerberater - s. o.


    3.) Naja, Du weißt schon :)


    Bei dem von Dir genannten Beispiel reicht es nicht, einfach mal 5 K€ Ausgaben von 10 K€ Einnahmen abzuziehen. Bei Investitionen in z. B. Hardware werden Abschreibungen über x Jahre vorgenommen, so dass die angenommenen 5000 Euro "stückchenweise" abgezogen werden. Auch hier ist der StB erstaunlich hilfreich und kann Dir dabei noch so den einen oder anderen Kniff zeigen, um bei der Steuererklärung besser wegzukommen - auch dann, wenn Du "nur" Kleinunternehmer bist.


    Was den Part mit der Vorsteuer angeht: Trifft für Dich regelmäßig nicht zu. Als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG darfst (!) Du keine Umsatzsteuer ausweisen und im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen. Solltest Du trotzdem Rechnungen mit USt stellen, musst Du die ausgewiesene Steuer ans Finanzamt abführen und darfst trotzdem keine Vorsteuer geltend machen.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    ----------------------------------


    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Zitat

    Original geschrieben von Johnny B.
    1.) Frag einen Steuerberater - weder TT noch sonst irgendein Hobbyforum ist grundsätzlich befugt, Dich bei solchen Dingern zu beraten.


    2.Als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG darfst (!) Du keine Umsatzsteuer ausweisen und im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen.


    1. Stimmt so nicht mehr ganz nach dem neuen Rechtsberatungsgesetz.


    2. Bei Beginn der Tätigkeit bzw. Anmeldung beim FA, kann auf auf die Kleinunter-
    nehmerregelung verzichtet werden.
    Damit ist er vorsteuerberechtigt und muss auch auf allen Rechnungen USt.
    ausweisen.
    An die Entscheidung ist er das GJ über gebunden.


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    1. Stimmt so nicht mehr ganz nach dem neuen Rechtsberatungsgesetz.


    Geht es dabei nur dummerweise nicht um Rechtsberatung bzw. das Rechtsdienstleistungsgesetz sondern das Steuerberatungsgesetz nach dem nach wie vor Hilfe in Steuerangelegenheiten (zumindest die geschäftsmäßige) den Steuerberatern vorbehalten ist.

  • Re: Anmeldung Gewerbe - Fragen



    Du darfst Dich auch "Geile IT Bude" nennen, wenn dieses die Tätigkeitsbezeichnung ist.
    Dann muss zwingend der Inhaber mit aufgeführt werden, also


    Geile IT Bude
    Inh: Michael Mustermeister
    Hauptstraße 9
    99999 Musterhausen


    Andere alterntive, Du lässt dich als "Geile IT Bude" als Kaufmann im Handelsregister eintragen. Aber ich glaube, das willst Du nicht, weil Du dann zwingend nen Profi bei der Buchhaltung brauchst.


    Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Was die Firma angeht habe ich also 5000€ miese gemacht. Nun sagte mir jemand, dass sich dadurch die Steuerlast von meinem normalen Gehalt mindert, ich also mehr Steuern nach meiner Steuererklärung 2011 zurück bekomme.


    Ist dies korrekt? Wenn ja, wie wird das angegeben, wieviel wird davon zur Berechnung genommen etc.?


    Du musst dieses entsprechend Abschreiben. Da kann man Dir nur Raten, nen Buchhalter und Steuerberater zu besorgen. Ist i.d.R. nicht das teuerste an einen Gewerbe.


    Direkt Anrechnen kannst Du i.d.R. nur Dinge, die Du zum Weiterverkauf, aber nicht zur gewerblichen Nutzung erworben hast.


    Du siehst: Das ganze ist ziemlich kompliziert. Ich dachte auch anfangs, es geht so. Aber mittlerweile bin ich bei einen Nebengewerbe froh, Steuerberatung und Buchhalterin zu haben. Kostet mich ca. 300 Euro im Jahr. Das ist es aber wert !

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