Rechtsberatung Möbelkauf via Internet

  • Moin Zusammen,


    ich liebe diese Themen ;-)


    Folgende Situation:


    Ich habe im Internet ein Möbelstück bestellt zu einem sehr günstigen Preis.
    Nach Aufgabe der Bestellung habe ich eine Email erhalten in der das Möbelstück zu besagtem Preis, die Versandkosten sowie die Bankverbindung zur Überweisung gelistet sind. Ich hatte per Vorkasse bestellt.


    Heute rief ich dort an weil ich einfach mal fragen wollte ob das gute Stück unterwegs sei.


    Man klärte mich auf, das bedingt durch eine Systemumstellung der Preis fehlerhaft (da viel zu günstig) sei und man mir auf jeden Fall gerne mein Geld zurückerstatten wolle.


    Kurz nach dem Gespräch erhielt ich 2 Emails des Möbelhändlers:
    - Die Erste informierte mich über den Zahlungseingang in Höhe des (falschen) Preises
    - Die Zweite enthielt die Rechnung im PDF-Format; ebenfalls in Höhe des falschen Preises.


    Meine simple Frage:
    Wie ist die Rechtslage? Kann ich auf Erfüllung des Auftrags zum lt. Händler falschen Preis bestehen?

  • Abgesehen von der juristischen Komponente gibt es noch eine moralische. Ich würde dem Händler vorschlagen sich preislich mit mir in der Mitte zwischen falschem und aktuellen Preis zu treffen. Leben und leben lassen. Wenn er darauf nicht eingeht, kann er immer noch vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Ja.


    So sicher wäre ich mir da nicht. Es gibt genügend Urteile die eine andere Sprache sprechen: Bsp.1, Bsp.2.
    Letztendlich hängt es an den Formulierungen in der Bestellbestätigung, dem zeitraum zwischen Bestellung und bemerken des Fehlers und den AGBs des Shopbetreibers, ob er anfechten kann wegen Irrtum.


    bye Kai

  • Was sehen die AGB des Verkäufers zum Thema Vertragsschluss vor?


    Was steht auf der Rechnung zur Abwicklung, z.B. das Versand in Kürze veranlasst wird?


    Selbst wenn man bereits einen Vertragsschluss bejahen kann, stünde dem Verkäufer, sollte tatsächlich ein relevanter Irrtum vorliegen, zeitlich noch die Möglichkeit der Irrtumsanfechtung offen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Davon ab dass es Rechtsberatung nur beim Anwalt Deines geringsten Mißtrauens gibt:


    Lässt man die ganze formelle jur. Kiste mal außen vor (es wurde ja bereits dargelegt, dass selbst wenn ein Vertrag zu Stande gekommen ist dieser vom VK noch wirksam angefochten werden kann bzw. der VK ja bereits indirekt die Anfecht wg. Irrtums erklärt hat) sollte man doch mal in sich gehen und sich selber fragen ob man deswegen jetzt einen Aufstand probt oder die Sache nicht einfach auf sich beruhen lässt.


    Gerade wenn Du selber schreibst der Preis sei "sehr günstig" gewesen (zu günstig?). Fehler können jedem mal passieren, sicher wäre es schön gewesen wenn man ein Schnäppchen hätte machen können aber in dieser Situation sollte man sich einfach mal damit abfinden, dass es diesmal eben nicht geklappt hat. Denn es wäre kein wirkliches (gewolltes) Schnäppchen sondern würde (wenn überhaupt) zu Lasten des VK gehen.

  • So,


    vielen Dank für Eure Antworten. Das die echte Rechtsberatung nur bei meinem Anwalt stattfinden kann, ist klar. Dennoch seid ihr immer eine grosse Hilfe.


    Für ein Möbelstück lohnt sich der Weg vor Gericht sicherlich nicht. Ich bin zu nett, verdammt! :p


    Ich habe mit dem Händler gesprochen und er hat mir ein dennoch sehr gutes Angebot für das Möbelstück inklusive Lieferung durch die Spedition gemacht.
    Das Angebot hat er mir aufgrund seines Fehlers eingeräumt und so sind beide Seiten zufrieden. Ich habe immernoch ein gutes Schnäppchen gemacht und der Händler wird beim nächsten Mal mit Sicherheit besser aufpassen ;-)


    Also noch mal Danke.

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