ZitatOriginal geschrieben von echter-elch
@ pasen
DIN ist schön und gut, aber passt hier nicht. Du hast eine Willenserklärung und damit ein ANgebot abgegeben und Handyzek hat es durch Bestätigung angeniommen. Die Angaben hier sind nur eine invitatio ad offerendum
Das ist auch soweit richtig.
Ich glaube pasen verwechselt Vertrag und Bestellung.
Der Vertrag ist mit Annahme durch Handyzek geschlossen.
Die Bestellung ist jedoch erst mit dem Erhalt der Ware abgeschlossen(beendet).
Handyzek schreibt "Die Auszahlung wird circa 8 Wochen nach Abschluß der Bestellung überwiesen."
Da kann man jetzt höchstens noch rätseln, ob er den Vertragsschluß meinte, oder den Abschluß der Bestellung.
Aus meiner Sicht ist das soweit alles korrekt.
Ich habe auch einen Vodafone-Anschluß beauftragt, und bekam die Auszahlung auch erst, nachdem ich die 1te Rechnung vorlegen konnte. Daher empfinde ich das als OK.